Fredersdorf-Vogelsdorf. Informationsveranstaltung
des Bürgermeisters Thomas Krieger zum BP 33 am 13.01.2017
Dr. Klaus Puls
Standpunkt zur Erhaltung des Grünzugs
Seit über 20 Jahren wird gegen Bebauungen des Grünzugs zwischen Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ gekämpft. Jeder Fredersdorfer mit Vorort-Kenntnissen weiß, welche Bedeutung dieses Niederungsgebietes für Ökologie, Hydrologie und Lebensqualität hat. Deshalb müssen wir nicht lange drum herum reden, worum es geht.
Vier Forderungen:
- Vollständige Erhaltung des Grünzuges – ohne Wenn und Aber!
- Aufheben der Festlegungen im Flächennutzungsplan, dass auf einem Teil des Grünzugs gebaut werden kann!
- Zurückziehen des Aufstellungsbeschlusses BP 33 „Akazienstraße/Landstraße“!
- Überprüfen, welchen Schutzstatus dieses Niederungs- und Wassereinzugsgebiet benötigt, damit seine Funktionen nicht zerstört werden, sondern erhalten bleiben!
Erläuterungen dazu:
Herr Krieger, Sie schrieben 2014 in ihrem Flyer zur Wahl:
Sie möchten „Eine Ortsentwicklung im Sinne der Einwohner durch – den Erhalt der großen Grünzüge…“ erreichen. Im Flyer steht nicht Erhalt von großen Grünzügen“, denn dann wären Ausnahmen zugelassen, sondern da steht eben „Erhalt der großen Grünzüge“. Tatsache aber ist, dass Sie den großen Grünzug im Teil „Akazienstraße/Landstraße“ nicht erhalten, sondern um die Hälfte reduzieren wollen.
Warum knicken Sie nun vor Ihrem Wahlversprechen ein?
Zum Grünzug (Biotopverbundsystem) gibt es viele Einzeldarstellungen. Sie betreffen seine ökologische und hydrologische Funktion und sie betreffen die Bedeutung für die Lebensqualität im Ort. Über diese Erkenntnisse setzen Sie sich hinweg – ganz nach dem Motto – den Grünzug zurechtstutzen, das hat keinen Einfluss auf seine Funktion, beeinträchtigt die Lebensqualität nicht und die Infrastruktur wird das alles schon verkraften. Diesem, ihrem Verständnis vom Grünzug kann man nicht folgen.
Nächstens. Alle Bauvorhaben im Bereich Akazienstraße/Landstraße sind seit 20 Jahren gescheitert. Warum? Weil Anwohnerinnen und Anwohner sowie Vorort-Kenner sich nicht haben alles bieten lassen, weil sich ein gewaltiger Protest entwickelt hat und vor allem – weil man nicht gewillt ist, sich die Lebensqualität vor Ort zerstören zu lassen. Es ist egal wie viele Häuser hier gebaut werden sollen, ob 50, 30 oder weniger – sie passen nicht in dieses Wassereinzugsgebiet! 2012 waren es „nur“ noch 22 Häuser mit einer Grundstücksgröße von rd. 850 qm und der Bebauungsplan wurde abgelehnt.
Warum? Die jahrelangen Auseinandersetzungen führten dazu, dass sich die Gemeindevertreter zusehends mehr mit Fragen der Lebensqualität im Ort befassen und sich mit dem Ärger und den Ängsten der Bürger auseinandergesetzt haben. Diese entstehen, wenn keine ausreichende Willensbildung in einer wichtigen Sache erfolgt. Der Wendepunkt war 2004/2005. Bis dahin dominierte der Irrglaube – mit den Investoren kommen die Glücksbringer, – Akaziengrundstücksentwicklungsgesellschaft“, CITY 7 b, BIZ-Bauträgergesellschaft, EU-Hausbau-GmbH. Ein Desaster folgte dem nächsten. Wiederum die Frage: Warum? Antwort: Weil immer wieder nach dem gleichen Entscheidungsmuster gehandelt wurde. Und das sieht so aus:
Erster Akt: Ohne viel Aufsehen soll ein Beschluss zur Bebauung abgenickt werden, am besten macht man das vor Weihnachten. Herr Krieger, Sie waren nicht der erste, der auf diese Idee kam.
Zweiter Akt: Der Bürgermeister ist überrascht von den vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Eine Informationsveranstaltung muss her. Bürger fragen, Bürgermeister antwortet. Der Hauptsatz, um den es dem Bürgermeister dann bei den Antworten geht, ist: Lassen Sie uns doch erst einmal einen Planentwurf haben, dann können sie als Bürger doch noch alle Bedenken äußern.
Dritter Akt: Auslegen des Planentwurfes, am besten zu einer Zeit, wo es keiner merkt.
Vierter Akt: Die Gemeindevertretung wägt dann des Bürgers Bedenken ab – versteht sich im Sinne des „Gemeinwohls“, ja welchem eigentlich?
Diese Methode ist am Ende. Sie ist gescheitert, weil dadurch im Vorfeld der Gemeindeverter-Entscheidung eine solide Willensbildung nicht zu machen ist. Es wird Druck aufgebaut, es werden Ängste geschürt, offensichtlich nährt sich hiervon auch der Begriff „Wutbürger“. Das alles wollen wir nicht. Aber Herr Krieger als Bürgermeister folgt weiter diesem alten Entscheidungsmuster.
Letzte Feststellung.
Sie richtet sich unmittelbar gegen den Aufstellungsbeschluss BP 33, der eine einzige Mogelpackung ist. Der Bürgermeister behauptet, dass zu klären ist, dass von einer Bebauung keine negativen Auswirkungen ausgehen werden und er ansonsten gegen den BP 33 ist. Das klingt gut, ist aber ein Irrglaube, denn weder ein Investor noch ein wie auch immer bestellter Hydrologe kann beim jetzigen Wissensstand über das Gebiet diese Sicherheit gewährleisten. Sie müsste zudem juristisch „wasserdicht“ sein, damit der Bürger diese Sicherheit bekommt.
Ich erspare mir weitere Widersinnigkeit der Aufstellungsziele darzulegen, nur noch das: „Öffnung des Grabens“. Was soll bei einer solchen Zielstellung herauskommen? Welcher Graben soll denn geöffnet werden? Sieht man es denn überhaupt als notwendig an, festzustellen, wo sich der natürliche Verlauf des Grabens befindet? Es ist naiv anzunehmen, man könne einfach einen Meliorationsgraben in den Grünzug stechen und alles funktioniert. Und was ist mit der Verrohrung, die sich durch das Gebiet zieht? War sie ein Fehler oder die hydrologische Folge der umfangreichen Bebauung (ca. 120 Häuser) aus dem Jahre 1980 in der Fernsehsiedlung?
Eine Reihe der Ziele im Aufstellungsbeschluss sind im höchsten Masse unsolide, was zu Recht Protest hervorruft. Deshalb die eingangs gestellten Forderungen: Erhalten des Grünzugs, Aufheben der Festlegungen im Flächennutzungsplan, Zurückziehen des Aufstellungsbeschlusses, Prüfen des Schutzstatus.