Gastbeitrag von Herrn Dr. Klaus Puls
Da auf der Sitzung des Hauptausschusses kein Rederecht war, habe ich inzwischen dem Bürgermeister diese vier Fragen per Mail zugeschickt.
Erste Frage:
Ich frage Sie, Herr Bürgermeister, warum sprechen Sie nicht klar und deutlich davon, dass in einem Niederungsgebiet/eiszeitlich Rinne/Wassereinzugsgebiet gebaut werden soll?
Zweite Frage:
Sind Sie von Ihrer Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass der Bebauungsplan aus dem Jahre 2001 samt Beteiligung Träger öffentlicher Belange, samt Abwägung, von der Gemeindevertretung mehrheitlich angenommen worden ist und trotzdem nicht gebaut wurde?
Die Bebauung 2001 wurde also beschlossen. Und es wurde nicht gebaut!!!
Insofern ist es falsch, irreführend und suggestiv, wenn am 10. Dezember 2016 im Ortsblatt Fredersdorf-Vogelsdorf zu lesen ist:
„Bereits mehrere Mal hatten Investoren ihr Ideen für die Bebauung des sogenannten ‚Dreiecks Akazienstraße“ in Fredersdorf-Nord in den vergangen Jahren den Gemeindevertretern vorgestellt. Jede Mal hatte sich die Gemeindevertretung aus unterschiedlichen Gründen gegen die Vorschläge ausgesprochen“.
Ich frage, warum diese Falschinformationen?
Dritte Frage:
Ist Ihnen der Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 116/2005 zur Kenntnis gegeben worden?
2005 befasste sich die Gemeindevertretung mit der baulichen Erschließung der Innenpotentiale der Gemeinde. Zudem wurde immer offensichtlicher, dass die hydrologischen Fragen des Niederungsgebietes „Akazienstraße/Landstraße“ auf bisherige Weise nicht geklärt werden können, nämlich nach der Methode: Der Investor veranlasst ein Gutachten, Bürgerinnen und Bürger veranlassen ein Gutachten und der Landkreis gibt seinen Senf dazu. Diese Methode war endgültig gescheitert. Deshalb war eine Weichenstellung notwendig.
Der Beschluss 116/2005 umfasst fünf Punkte, zwei davon betreffen die Bebauung Akazienstraße/Landstraße
„Die Gemeindevertretung Fredersdorf-Vogelsdorf beschließt folgende Grundsatzentscheidung…………..2. Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt………….5. Bauamt und Bürgermeister werden beauftragt, im Grünbereich zwischen Altlandsberger Chaussee (Fennpfuhl), Akazienstraße und Landstraße das Setzen von Dauerpegeln zur Sicherung und Auswertung mehrjähriger Dauerpegelmesswertergebnisse zu veranlassen“
Abstimmungsergebnis dazu: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses von 2005 wurden die späteren Begehrlichkeiten der Bebauung abgelehnt (abgesehen von der Absicht einer 5-Haus-Bebauung, sie hatte andere Gründe der Ablehnung).
Vierte Frage:
Warum werden die Vorschläge zum Umgang mit dieser Fläche, speziell zur Klärung der aufgeworfenen hydrologischen Probleme nicht aufgegriffen?
Das sind:
- Diskussion im Rahmen der Überarbeitung des FNP. Zurückstellung von Bebauungsabsichten, Klärung der methodischen Vorgehensweise aufgrund des gescheiterten Investorenmodells.
- Oder: Aufkauf der Fläche durch die Gemeinde
- Oder: Alles bleibt beim Alten.