PETITION – Betreff: Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße, eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017

Initiativgruppe „Grüne Welle“
i. A. Dozent Dr. Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, 18.02.2019

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Thomas Krieger – Bürgermeister –
Lindenallee 3
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Werter Herr Bürgermeister,

anbetracht der Problemhaftigkeit dieses Gutachtens wenden wir uns mit einer Petition an Sie.

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass unsere Kritik an dem hydrologischen Gutachten, das der Gemeindeverwaltung am 05.06.2018 vorgelegt wurde, grundsätzlich ist. Sie betrifft nicht diese oder jene einzelne Aussage. Wir bemängeln auch nicht ausstehende wasserbautechnische Projektierungsarbeiten, auf die sich der Gutachter vorbehaltlich zurückzieht, sondern wir beziehen uns auf den fehlerhaften methodischen Ansatz, der zu keinen belastbaren Aussagen im Gutachten geführt hat.

Sie selbst hatten veranlasst, den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 in den Punkten 4 und 9 mit einem eindeutigen Prüfauftrag zu versehen. Damit wurde ins Kalkül gezogen, dass ein Investor die Absicht hat, eine Wohnanlage in einer Niederung zu bauen, die durch ein umfangreiches Wassereinzugsgebiet geprägt ist und schon jetzt massiv zur Regenwasserentsorgung gebraucht wird.

Die vom Gutachter gewählte Herangehensweise zur Erfassung und Berechnung der erforderlichen hydrologischen Daten ist nicht geeignet, Aussagen zu treffen, ob von der geplanten Wohnbebauung unter den konkreten Bedingungen der Niederung negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete ausgehen werden oder nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht um die Frage: Gibt es Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauungen vor Schäden zu schützen? Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht eintreten würden. Der Gutachter hat dazu keinen methodischen Ansatz gefunden, die zur Verfügung stehenden hydrologischen Daten unter diesem Aspekt aufzubereiten. Kann der Gutachter der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg diese Arbeit nicht leisten oder will er es nicht, weil sich gezeigt hätte, dass von der beabsichtigten Bebauung in niederschlagsstarken Perioden durch Wegfall der Pufferflächen und Veränderung der Wasserströme Schäden ausgehen?

Wir fragen Sie: Wird das hydrologische Gutachten grundsätzlich überarbeitet? Wann liegt ein geltendes hydrologisches Gutachten vor?

Wir erwarten, dass die geltende Fassung des Gutachtens uns unmittelbar nach Eingang in der Verwaltung zugestellt wird. Dazu gehören auch die im Gutachten genannten, die Niederung betreffenden Planungen von 2015/16 (ohne den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 26. 01.2017 beigelegten „Fachbeitrag“ der Fugro Consult GmbH).

Wir erwarten, dass spekulative Mitteilungen an die Presse, die den Charakter eine Fake News haben, unterbleiben. Als solche betrachten wir die „Information“ in der MOZ. Märkisches Echo vom 02.05.2018 unter dem Titel „Wasser in den Elisenhofgraben“.

Fachliche Bewertung des Gutachtens seitens Dritter unumgänglich

Nach Kenntnisnahme des hydrologischen Gutachtens der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg vom 05.06.2018 ist unser Glaube an die Befähigung der Firma, die örtlichen Verhältnisse der Niederung den Realitäten entsprechend einschätzen zu können, erschüttert. Die bisherigen Mängel veranlassen uns festzustellen, dass bei allem, was geschieht, das hydrologische Gutachten für dieses Gebiet einer fachlichen Bewertung seitens Dritter zu unterziehen ist.

Träger der Petition
Klaus Bellmann
Lutz Bölke
Winfried Dreger
Axel Eckert
Dr. Klaus Puls
Dr. Jörg Stapel
Jochen Wolf


Antwort auf die Petition ist zu richten an
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

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