Dr. Klaus Puls, 08.12.2016
Zum TOP: Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“ – Aufstellungsbeschluss
Drs. Nr.: BV/0567/2016
Meine Ausführungen gebe ich schriftlich zu Protokoll, ebenso unsere (U+K. Puls) Stellungnahme „Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten“, die wir am 26.08 2015 dem damaligen Bürgermeister, Dr. Uwe Klett, übergeben haben, und die in der Bauverwaltung abgelegt worden ist.
Zur Vorlage BV/0567/2016: Ich empfehle dem Bürgermeister, die Vorlage zurückziehen und dafür zu sorgen, dass das gesamte Niederungsgebiet zwischen Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ als Ganzes in seiner jetzigen Größe als Grünzug erhalten bleibt.
Ich erinnere daran, dass es einen Beschluss der Gemeindeverwaltung gibt, ich zitiere: „Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt…“. (Meine Anmerkung dazu: hier ging es um 20 bis 30 Jahre!). Abstimmungsergebnis dazu: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Das war eine klare Ansage und ich verweise darauf: Wer wissentlich gegen den Gemeindevertreterbeschluss handelt und falsche Versprechen gegenüber Dritten gemacht haben sollte, muss zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere dann, wenn dadurch ein materieller oder finanzieller Schaden entstanden sein sollte.
Der Aufstellungsbeschluss soll zwei Tage vor Weihnachten gefasst werden. Warum die Eile, wo jeder weiß, dass es hier viele strittige Fragen grundsätzlicher Natur gibt. Seit über 20 Jahren ist bekannt, dass sie sich nicht im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses lösen lassen, denn die Bebaubarkeit steht überhaupt in Frage. – Warum? Bei dem vermeintlichen Baugebiet handelt es sich um Teil eines großen Niederungsgebietes/Wassereinzugsgebietes (eiszeitliche Rinne), – welches das Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ verbindet.
Niederungsgebiet heißt hier konkret: Bei Starkregenereignissen fließt aus mehreren Richtungen Oberflächen- bzw. Schichtenwasser hinein und erst einmal auch nur hinein und nicht ab. Weitgehend unklar ist die tatsächliche Wasserbewegung des Schichtenwassers. Anwohner in einem großen Umkreis kennen die Gefahren dieses Schichtenwassers.
Zum Schutz der Anwohner wurde 1980 eine Verrohrung anstelle des alten Grabens vorgenommen. Im Aufstellungsbeschluss (vgl. „Ziele Punkt 3“) wird auf die Verrohrung nicht eingegangen. Warum nicht? Warum wird verschwiegen, dass es sich bei dem geplanten Baugebiet um ein Niederungsgebiet mit all seinen Funktionen und Problemen handelt?
Da die Überarbeitung des FNP seit längerem ansteht, – und heute sogar zur Beschlussfassung vorgesehen ist, wäre es vernünftig, die seit mehr als 20 Jahren – sagen wir mal höflich – strittigen Fragen bezüglich dieser Fläche „Akazienstraße/Landstraße“ im Zuge der Überarbeitung des FNP zu klären, die notwendigen Maßnahmen zu erlassen, um schließlich begründbare, – ich betone: begründbare, methodisch abgesicherte Schlüsse ziehen zu können. Bis heute fehlt Datenmaterial. Der diesbezügliche Auftrag an die Gemeindeverwaltung wurde offensichtlich nicht erfüllt; die verwaisten Mess-Pegel zeugen von Untätigkeit.
Zudem liegt der Gemeindeverwaltung seit längerem der Vorschlag auf dem Tisch, die Privatflächen dieses Gebietes zur Sicherung des gesamten Grünzuges aufzukaufen. Eine Reaktion zu diesem Vorschlag – Fehlanzeige.
Seit 1990 waren acht Investoren schon hier, die in dem Niederungsgebiet bauen wollten; jetzt haben wir den neunten. Alle Vorgänger scheiterten daran, einen Wohnpark mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu errichten. Der Grund: Die Unwägbarkeit des Schichten- und Oberflächenwassers veranlasste sie – nachdem ihnen das Problem bewusst geworden war – von einem solchen waghalsigen Vorhaben Abstand zu nehmen. Schlussfolgerungen der Verwaltung – keine!
Im Sommer 2015 bot der Makler Hundt/Peterhagen auf seiner Internetplattform das Gebiet zum Verkauf an, was uns veranlasste, ihn umgehend in Kenntnis zu setzen, was für ein Produkt er hier anbietet. Kurzum: Der Bürgermeister weiß genau, dass es hier um ein Niederungsgebiet geht, die Bauverwaltung weiß es, der Investor weiß es. Aber alle scheuen, den Begriff „Niederungsgebiet“ zu gebrauchen, weil dann tatsächlich die Probleme auf den Tisch kämen.
Punkt 8 der Ziele des Aufstellungsbeschlusses ist schlichtweg nicht erfüllbar. Es steht dort: „Klärung der Ableitung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngrundstücke“.
Fakt ist: Es wird immer negative Auswirkungen geben und zwar gravierende! Aber: sie werden negiert. Stattdessen suggeriert TAMAX in einem Papier (Anlage 2 des Aufstellungsbeschusses): Man könne alle Wasserprobleme lösen. Neben vielen anderen Lachern fließt bei ihm das Wasser sogar bergauf. Man kann dem Verfasser zugute halten, dass er das Gebiet nicht kennt.
Die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass anstehende hydrologische Fragen im Rahmen eines Bebauungsplanes geklärt werden können, ist prinzipiell falsch, denn es fehlt an Grundlagen, deren Erarbeitung einem Investor nicht zugemutet werden kann.
Der Bürgermeister bekannte sich in seinem Wahlprogramm zur Erhaltung der Grünzüge; ich gehe mal davon aus, dass er auch inhaltliche Vorstellungen von einem Grünzug hat. Aber im Aufstellungsbeschluss findet man dazu, abgesehen von technischen Angaben, nichts. Ziele/Funktionen des zu entwickelnden Grünzuges liegen im Dunkeln (z. B. Tierwechsel, ökologische Schutzfunktion, Wasserhaushalt generell, Austrocknungen, Freiraum für die Hunde).
Der Aufstellungsbeschluss enthält noch eine Reihe grundlegender Mängel, z. B.
- Welches sind die kommunalen Flächen?
- Ist der Grund und Boden des Teils der Landstraße innerhalb des Aufstellungsbeschlusses privates oder kommunales Land?
- Wie groß ist die im jetzigen FNP angegeben Grünzone in dem Plangebiet?
Aufgrund der gravierenden Mängel im Aufstellungsbeschluss empfehle ich daher, wie eingangs schon gesagt, die Klärung der Probleme des Plangebietes in die Überarbeitung des FNP einzubringen und von einem jetzigen Beschluss abzusehen.
Anmerkung: Mein Redebeitrag ist des Umfangs wegen um meine Ausführungen zu vorherigen Investoren und zur Vorab-Darstellung des Wohngebietes „Akazienstraße/Landstraße“ auf der TAMAX-Plattform eingekürzt, stehen aber zur Verfügung.