Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Vorbemerkung
Das hier vorliegende Material ist in vielfacher Hinsicht eine Gemeinschaftsarbeit. Besonders nach dem Starkregen vom 29. Juni 2017 gab es von Mitstreitern der „Grünen Welle“, von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, vom Naturschutz viele Hinweise, Beobachtungen, Messungen nicht nur zu den Starkregenereignissen selbst, sondern auch zu anderen Fragen des Grünzugs.
Es gab Hinweise u. a. zu: Wie halten wir schadlos Wasser in der Fläche? Wie rasch muss Regenwasser abgeführt werden? Wohin mit in Keller eindringendem Schichtenwasser? Was bedeuten uns in Fredersdorf-Vogelsdorf Grünzüge? Wohin führt die Verschmutzung des Fennpfuhls durch Einleitung von Straßenwasser? Was ist bei uns Landschaftspflege und gibt es sie überhaupt? Die vielen Hinweise gingen weit über das Anliegen dieses Materials hinaus, was zum Ziel hat, auf die Prüfung des hydrologischen Gutachtens vorbereitet zu sein.
weiterlesen: Grundlagen zur Prüfung des hydrologischen Gutachtens
Interessant wird sein, welche Aussagen im offiziell beauftragten Gutachten stehen werden.
Das bisher die Mitwirkung der ausgewiesenen Experten Dr. Puls und Dr. Stapel nicht angefragt wurde und es keine zusätzlichen Gesprächsangebote an die betroffenen Bürgern erfolgt sind , zeigt wie das Fredersdorfer Laienspielkabinett tatsächlich agiert, wirkliche Demokratie sieht sicherlich anders aus !!!
Die Fredersdorf – Vogelsdorfer Bürger und Bürger haben 2019 die Chance bei der Gemeinderatswahl eine deutliche Quittung auf dem Wahlzettel zu erteilen.
Bezeichnete Gemeinschaftsarbeit äussert prüfbar die Spezifik zum BP 33 einerseits und auch die Probleme der hydrologischen Großsituation von Fredersdorf – Nord andererseits .
Pobleme , die jedem aufmerksamem Bürger auffallen ( könnten ) und die auch der Gemeindeverwaltung bewusst sein sollten .
Mit solchem Tempo und Drängen ihrer Fertigung der Beschlussvorlage zum BP 33 , noch in 2016 und sofort zu Beginn 2017, hätte die Verwaltung schon Jahre früher über ein belastbares , gemeindlich beauftragtes hydrologisches Gutachten zur Klärung alter- und Vermeidung neuerlicher Konflikte verfügen können und müssen .
Natürlich verantwortet der Bürgermeister als Chef der Verwaltung deren Handeln oder Unterlassen .
Dr . Puls bemerkte bereits zum vorherigen BP 33 aus 2012 sehr deutlich : Probleme , ( hier das fehlende , aber geforderte gemeindlich beauftragte hydrologische Gutachten bereits vor Beginn der B- Planaufstellung ) können also nicht im Rahmen eines Bebauungsplanes gelöst werden .
Nun , wir probieren es gerade .
Und so kommentiere ich bzgl. der Frage einer Verstrickung in Punkt 2 : Interessante mutige Frage .
Ich setze ein Ausrufezeichen !
Der Punkt 3 gibt aktuelle Betroffenheit und Konfliktpotential , gleich Handlungsgebot der Verwaltung , wieder .
Und der Punkt 5 benennt mögliche Handlungsstränge der Kommune . So wäre Wasser zu beeinflussen.
Und der Punkt 10 trifft m. E . in die Zehn : Die Wahrung der Interessen evtl. geschädigter Bürger , die zur Schadenabwehr in die Beweispflicht eintreten müssen .
M. E . kann sich die vorliegende , vor allem empirische Untersuchung , den Aussagen eines belastbaren hydrologischen (Groß ) Gutachtens stellen und es ergänzen .