Dringender Appell an die Gemeindevertretung zur aktuellen Beschlussvorlage zum BP 33 am 27.05.2021

Werte Gemeindevertreterin, werter Gemeindevertreter,

der Bürgermeister beabsichtigt zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag (27.05.2021) darüber abstimmen zu lassen, ob noch eine Mehrheit in der GV zur Fortführung des BP 33 Akazienstraße steht.

Auf der Sitzung des Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses (OEBU) am 11.5.2021 habe ich im Einvernehmen mit der IG Grüne Welle das zum BP 33 vorgelegte Informationsmaterial wegen gravierender Falschdarstellungen und massiver Täuschungen zurückgewiesen.
Dieser Standpunkt wurde in den darauf folgenden Tagen in einer Reihe (Corona bedingter) kleinerer Zusammenkünfte verschärft.

Stoppt den BP 33!

Von einer breiten Öffentlichkeit wird die Bebauung der Niederung „Akazienstraße-Landstraße“ abgelehnt. Das war bereits lange vor dem Aufstellungsbeschluss zum BP 33 der Fall und ist u. a. auch durch die Online-Petition von Max K. mit 489 Unterschriften (Stand: 25.05.2021) deutlich unterstrichen worden. Siehe
Erhalt der restlichen Grünflächen in Fredersdorf-Vogelsdorf! STOPPT DEN BP 33!

Die Erhaltung der Niederung gehört zu einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteten gesunden Lebensweise im Ort. Sie ist ohne Alternative und u. a. aus ökologischen, klimatischen sowie aus landschaftsspezifischen Gründen ohne Wenn und Aber zu erhalten.

Deshalb traten wir seit langem in Fredersdorf-Nord für behutsame
Lückenbebauungen ein.

Was ist bislang falsch gelaufen in der Planung zum BP 33 und hat hohe Kosten verursacht, von denen der Bürgermeister in der Beschlussvorlage spricht?
Dazu wenige Details.
Die Niederung, in der gebaut werden soll, ist Wassereinzugsgebiet
für große Teile von Fredersdorf-Nord. Vor mehr als einem Jahr (21.02.2020) erteilte der Landkreis MOL die Wasserrechtliche Erlaubnis für den BP 33. Gutachten, die dieser Genehmigung zugrunde liegen, enthalten nachweislich grobe Fehler, schwere Unterlassungen und bewusste Täuschungen. Gefährdungspotentiale werden verschwiegen, stattdessen wird so getan – und das ist jetzt entscheidend – als seien die Punkte 4 und 9 des Aufstellungsbeschlusses vom 26.01.2017 erfüllt.
Das sind sie aber nicht!
Hier Einzelheiten (Fakten, Personen, Strukturen) anzuführen, würde den Rahmen dieses Appells sprengen und erfolgt mit juristischen Konsequenzen an anderer Stelle.

Der Bürgermeister hat scheinbar vorsätzlich durch Unterlassung im Amt weder die Gemeindevertretung noch den für die Beratung der GV in dieser Sache zuständigen Fachausschuss (OEBU) veranlasst, die dazu seit 2018/2019 vorliegenden Gutachten und Plandokumente zu erörtern, um in zwei entscheidenden Punkten des Aufstellungsbeschlusses (4 und 9) Sicherheit zu bekommen.
Die wiederholten Hinweise seitens der Bevölkerung auf diese Notwendigkeit wurden permanent ignoriert.

Weitere Details: „Mit Schreiben vom 20.07.2016 beantragt die TAMAX GE Märkisch- Oderland GmbH die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Bebauung der Flurstücke 23 und 22/3 der Flur 2, Gemarkung Fredersdorf, Areal Akazienstraße“.
Mehr nicht!
Im Verwaltungsakt zum Bebauungsplan (BP 33) werden dann weitere
Flurstücke einbezogen, nämlich die Flurstücke 24, „teilweise 25“ (Teile der Landstraße), „teilweise 904“ (Grabenbereich), was legitim ist. Auf Nachfrage, wem diese zusätzlich hineingenommenen Flurstücke gehören, wird TAMAX als Eigentümer genannt.
Ob das stimmt oder nicht ist zu prüfen – in jedem Fall ergeben sich durch diese
Flächen im Geltungsbereich des BP 33 besondere kommunale Verantwortlichkeiten.

„Verlängerte Ulmenstraße“. Sie soll durch den empfindlichsten Teil der Niederung gebaut werden! Wer das planerisch vorschlägt, hat entweder von der Niederung keine Ahnung oder verfolgt andere Interessen. Da ist der Teil Landstraße. Er kann durch die Kommune aufgekauft und ausgebaut werden, Erschließungsstraße, wie anderswo auch– kein Problem.

Oder: Grabenbereich – Wer stellt hier wem, was durch welchen rechtlichen Übergang zur Verfügung?

Noch schwerwiegender ist die falsche Reihenfolge der vermeintlichen Planung. Erst muss der Gesamtzufluss in die Niederung und die dortige Regenwasserbewirtschaftung als Planungsgrundlage sicher festgestellt sein, bevor es um spezielle Anliegen wie im BP 33 geht.

Solche groben Fehler mit noch offenem Ausmaß dürfen einfach nicht
passieren. Hohe Kosten bei der Planung, ja, die sind anzunehmen.
Aber wer hat Schuld an den bisherigen Kosten?
Wer führt das Bauplanvorhaben seit mehr als vier Jahren – TAMAX oder der Bürgermeister?
Doch wohl der Bürgermeister.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bau einer Wohnsiedlung hinein in eine solch sensible Niederung ist kein Freibrief; die Natur lässt sich nicht durch Fachgutachten betrügen.

Ungelöste Probleme haben wir im Ort genug, belasten wir uns nicht mit neuen.

Planungen zum BP 33 einstellen!

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 25.05.2021

PETITION – Betreff: Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße, eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017

Initiativgruppe „Grüne Welle“
i. A. Dozent Dr. Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, 18.02.2019

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Thomas Krieger – Bürgermeister –
Lindenallee 3
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Werter Herr Bürgermeister,

anbetracht der Problemhaftigkeit dieses Gutachtens wenden wir uns mit einer Petition an Sie.

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass unsere Kritik an dem hydrologischen Gutachten, das der Gemeindeverwaltung am 05.06.2018 vorgelegt wurde, grundsätzlich ist. Sie betrifft nicht diese oder jene einzelne Aussage. Wir bemängeln auch nicht ausstehende wasserbautechnische Projektierungsarbeiten, auf die sich der Gutachter vorbehaltlich zurückzieht, sondern wir beziehen uns auf den fehlerhaften methodischen Ansatz, der zu keinen belastbaren Aussagen im Gutachten geführt hat.

Sie selbst hatten veranlasst, den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 in den Punkten 4 und 9 mit einem eindeutigen Prüfauftrag zu versehen. Damit wurde ins Kalkül gezogen, dass ein Investor die Absicht hat, eine Wohnanlage in einer Niederung zu bauen, die durch ein umfangreiches Wassereinzugsgebiet geprägt ist und schon jetzt massiv zur Regenwasserentsorgung gebraucht wird.

Die vom Gutachter gewählte Herangehensweise zur Erfassung und Berechnung der erforderlichen hydrologischen Daten ist nicht geeignet, Aussagen zu treffen, ob von der geplanten Wohnbebauung unter den konkreten Bedingungen der Niederung negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete ausgehen werden oder nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht um die Frage: Gibt es Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauungen vor Schäden zu schützen? Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht eintreten würden. Der Gutachter hat dazu keinen methodischen Ansatz gefunden, die zur Verfügung stehenden hydrologischen Daten unter diesem Aspekt aufzubereiten. Kann der Gutachter der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg diese Arbeit nicht leisten oder will er es nicht, weil sich gezeigt hätte, dass von der beabsichtigten Bebauung in niederschlagsstarken Perioden durch Wegfall der Pufferflächen und Veränderung der Wasserströme Schäden ausgehen?

Wir fragen Sie: Wird das hydrologische Gutachten grundsätzlich überarbeitet? Wann liegt ein geltendes hydrologisches Gutachten vor?

Wir erwarten, dass die geltende Fassung des Gutachtens uns unmittelbar nach Eingang in der Verwaltung zugestellt wird. Dazu gehören auch die im Gutachten genannten, die Niederung betreffenden Planungen von 2015/16 (ohne den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 26. 01.2017 beigelegten „Fachbeitrag“ der Fugro Consult GmbH).

Wir erwarten, dass spekulative Mitteilungen an die Presse, die den Charakter eine Fake News haben, unterbleiben. Als solche betrachten wir die „Information“ in der MOZ. Märkisches Echo vom 02.05.2018 unter dem Titel „Wasser in den Elisenhofgraben“.

Fachliche Bewertung des Gutachtens seitens Dritter unumgänglich

Nach Kenntnisnahme des hydrologischen Gutachtens der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg vom 05.06.2018 ist unser Glaube an die Befähigung der Firma, die örtlichen Verhältnisse der Niederung den Realitäten entsprechend einschätzen zu können, erschüttert. Die bisherigen Mängel veranlassen uns festzustellen, dass bei allem, was geschieht, das hydrologische Gutachten für dieses Gebiet einer fachlichen Bewertung seitens Dritter zu unterziehen ist.

Träger der Petition
Klaus Bellmann
Lutz Bölke
Winfried Dreger
Axel Eckert
Dr. Klaus Puls
Dr. Jörg Stapel
Jochen Wolf


Antwort auf die Petition ist zu richten an
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Vorläufige Bewertung des zur Zeit vorliegenden Gutachtens

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Dr. Klaus Pul
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdof

Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße,
eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017
Vorläufige Bewertung des zur Zeit vorliegenden Gutachten

Die Absicht, in der Niederung Akazienstraße-Landstraße auf ca. 2,8 ha ein Neubaugebiet zu errichten, steht entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung unter dem Vorbehalt, dass von dieser Bebauung für die umliegenden Wohngebiete keine Wasserschäden ausgehen dürfen. Durch ein hydrologisches Gutachten war zu klären, ob von diesem Eingriff in die Niederung Wasserschäden ausgehen – Ja oder Nein!

Punkt 4 des Beschlusses:

„Öffnung des Grabens, soweit das hydrologische Gutachten ergibt, dass sich die hydrologische Situation im Plangebiet sowie in den anliegenden Wohngebieten dadurch nicht verschlechtert.“

Punkt 9 des Beschlusses:

„Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete.“

Der Prüfauftrag der Gemeindevertretung wurde entsprechend dem Haftungsrecht eindeutig formuliert und verlangt eine zweifelsfreie Aussage dazu: Kann in dieser Niederung gebaut werden – Ja oder Nein.

Auftraggeber des Gutachtens: Investor TAMAX Unternehmensgruppe (im Folgenden TAMAX). Der Auftrag zum hydrologischen Gutachten wurde am 31.05.2017 erteilt.

Auftragnehmer des Gutachtens: R & H Umwelt GmbH, Zentrale Nürnberg, Schnorrstraße 5 a (im Folgenden Gutachter).

Titel des Gutachtens: „Auswirkungen einer Regenwasserversickerung in einem geplanten Neubaugebiet sowie Offenlegung des Elisenhofgrabens.“[1]

Das Gutachten (Umfang: 33 Seiten + 7 Anlagen) wurde mit Datum vom 05.06.2018 der Gemeindeverwaltung Fredersdorf-Vogelsdorf vorgelegt. Diese Fassung stand uns zur Verfügung. Einsicht genommen wurde am 27.11.2018 und 11.12.2018. Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass an Problemen (Entwässerungsplanung) noch gearbeitet wird. Eine Kopie des vorliegenden Exemplars konnte nicht ausgehändigt werden. Unsere folgenden Aussagen zum Gutachten beziehen sich auf diese Fassung vom 05.06.2018.

Einschätzung des vorliegenden Gutachtens

Um zu zweifelsfreien Aussagen zu kommen, muss ein Gutachten zu einem so nachhaltigen Eingriff in eine Niederung auf Daten aufbauen, die den realen Gegebenheiten entsprechen.

Dazu gehören

  • Besonderheiten der Niederung zwischen Altlandsberger Chaussee und Landstraße,
  • Wasserströme in die Niederung hinein,
  • Wasserbewegung in der Niederung,
  • Funktion der Wasserspeicherkapazität des vorgesehenen Baugebietes (ohne Bebauung/mit Bebauung),
  • Abflüsse aus dem Baugebiet in den tieferen Teil der Niederung und in anliegende Wohngebiete,
  • Verbindungen zu anderen Niederungen (hinter Baumschulstraße, Bärchengraben).

Grundsätzlicher Mangel des Gutachtes ist, dass Angaben zu Extremregen und Extremregenperioden ausgespart bleiben ebenso Winter mit viel Niederschlag und Frostboden. „Normalsituationen“ aber sind für den Prüfauftrag der Gemeindevertretung völlig uninteressant. Bekanntlich wird die Niederung seit einigen Jahren massiv mit der Entsorgung von Niederschlagswasser (Straßen- und Parkplatzentwässerung, Mulden mit Überlauf) aus Fredersdorf-Nord belastet. Aufgrund der guten Datenlage, mindestens seit 1945 auch in akzeptabler Nähe zu Fredersdorf-Vogelsdorf, wäre zu erwarten gewesen, dass in diesen Jahren aufgetretene extreme Niederschläge ausgewertet sowie künftig mögliche Zuflüsse in die Niederung im Gutachten berechnet sind. Dazu fehlen Angaben[2], wo doch genau diese Zuflüsse mit dem Abfluss aus dem beabsichtigen Baugebiet zusammentreffen und spätestens am Punkt Elisenhofgraben/Landstraße zum Problem werden. Wir meiden den Begriff „Schönwettergutachten“. Aber zweifelsfreie Aussagen zum Prüfauftrag der Gemeindevertretung verlangen zwingend, extreme Niederschlagsereignisse/-perioden auszuwerten.

Aus dem beabsichtigten Baugebiet würde bei Extremregen das Sickerwasser nahezu komplett als Schichtenwasser in den tieferen Teil der Niederung und in Richtung Bärchengraben abfließen, denn die Speicherkapazität der versickerungsfähigen Fläche ist im Falle einer Bebauung in kurzer Zeit erschöpft. Zahlenangaben zu diesem Schichtenwasser sucht man im Gutachten vergebens. Offensichtlich geht der Gutachter davon aus, dass neben der jetzt vorhandenen funktionsfähigen Verrohrung zusätzlich entlang dem vorgesehenen Baugebiet ein neuer Graben angelegt werden soll. Es ist nicht erkennbar, ob dem Gutachter bewusst ist, welche Meliorationsfunktion ein solcher neuer Graben in dieser Niederung hat, nämlich: Bei Extremniederschlag beschleunigt er den Abfluss aus dem Wassereinzugsgebiet (Tauben-, Amsel-, Finkenstraße), und die Gefahr für umliegende Wohnbebauung durch fließendes und steigendes Schichtenwasser wächst.

Am Sammelpunkt Elisenhofgraben/Landstraße treffen im Extremfall drei Wasserströme aufeinander:

  1. Wasser aus der Verrohrung
  2. Wasser aus dem neuen Graben
  3. Oberflächenwasser aus dem Baugebiet als Überlauf aus dem geplanten Auffangbecken.

Die dort entstehende Situation ist im Gutachten in keiner Weise auch nur annähernd, geschweige denn widerspruchsfrei, und in Übereinstimmungen mit den zu beobachtenden Erfahrungswerten geklärt (vgl. auch Punkt 4 und 6 der Anmerkungen).

Wir haben beim Lesen des Gutachtens festgestellt, dass es zum Schadenspotential für umliegende Wohngebiete im Falle extremer Niederschläge keine Aussagen gibt. Offensichtlich ist dem Gutachter der Zusammenhang zwischen Extremniederschlägen und eines höheren Gefahrenpotentials in dieser Niederung durch Bebauung entgangen (vgl. auch Punkt 2 der Anmerkungen).

Zu welchen Aussagen kommt nun der Gutachter entsprechend seines Auftrages. Er schreibt: Es ist „aus gutachterlicher Sicht die Umsetzung des geplanten Neubaugebietes unter der Voraussetzung einer Versickerung von nur 1/3 des Oberflächenwassers … ohne negative Auswirkungen auf die umgebenden Wohnbebauungen möglich“ (Gutachten, Seite 31). Bezüglich der anderen zwei Drittel war in einer Pressemitteilung Ähnliches zu lesen: „… dass es eine Lösung für das Wasserproblem gebe. So könnten, wenn die Untere Wasserbehörde zustimme, zwei Drittel des Wassers über den Elisenhofgraben nach Neuenhagen abgeleitet werden.“ (MOZ/Märkisches Echo vom 02.05.2018).

Was heißt Versickerung von nur „1/3 des Oberflächenwassers“? Auf welches Niederschlagsereignis bezieht sich diese Angabe? „Ein Drittel“ gibt es als solches nicht, es benötigt immer eine Basisangabe, d. h. eine Bezugsmenge. Also was meint der Gutachter – ein Drittel von welcher Menge, ein Drittel der Niederschlagsmenge von 60 Liter/qm, von 120 Liter/qm, oder von 240 Liter/qm? Ist es ein Drittel einer Sturzflut von 18 Minuten oder einer Niederschlagsmenge von 24 Stunden oder von 30 Tagen? Ist es im hydrologischen Sinne ein Drittel eines 5jährigen, eines 10jährigen, eines 30-, 50- oder 100jährigen Niederschlagsereignisses? Im Gutachten sucht man vergebens nach der Bezugsmenge.

Es gibt im Gutachten keine Beweisführung, die bestätigt, dass in der Niederung ohne Schäden umliegender Wohnbebauung gebaut werden kann, denn das zentrale Element einer solchen Beweisführung fehlt, nämlich quantitative Angaben zu Extremniederschlägen (einschließlich Extremniederschlagsperioden), mit deren Eintreten man rechnen muss. Diese Feststellung beziehen wir auch auf die im Gutachten erwähnte Berechnung nach dem „Finite-Element-Grundwassermodell als nicht kalibriertes Prinzipmodell“. (vgl. Punkt 6 der Anmerkungen)

Diese hier aufgeworfenen Fragen sind dem Sachverhalt nach zu klären. Es wäre grobe Fahrlässigkeit, würde das nicht geschehen.

Der Bürgermeister hat das Recht, Nachbesserungen zu fordern, wenn er das Empfinden hat, dass sie für die Gemeindevertretung erforderlich sind.

Einige andere offene Fragen und Anmerkungen

  1. Der permanente Verlust von Wasserspeicherkapazität in der Niederung spielt dem Gutachten zufolge keine Rolle für die über den Elisenhofgraben zum Neuenhagener Mühlenfließ abzuführenden Wassermengen. Es vermittelt den Eindruck, dass jede beliebige Menge an Niederschlagswasser schadlos abgeführt werden kann. Ist es wirklich so oder gibt man sich technischen Illusionen hin? Fakt ist, dass man im Herbst/Winter 2017/2018 beobachten konnte, wie der Zufluss in den Elisenhofgraben höher als der Abfluss war und es zu erheblichen Vernässungen kam.
  2. Es gibt Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauung vor Schäden zu schützen. Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht entstanden sein würden; das Ziehen eines Grabens beseitigt dieses Problem nicht.
  3. Es fehlen die Messprotokolle an den Grundwassermessstellen GWM 1 bis GWM 3 sowie die Interpretation, welcher Zufluss zu der angegeben Zeit dort gemessen wurde. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass durch weitere Versiegelung im Wassereinzugsgebiet der Zufluss zunimmt.
  4. Langjährige Beobachtungen am Sammelpunkt Elisenhofgraben/Landstraße zeigen: durch Fehlen einer natürlichen Vorflut kommt es, bevor Grabenwasser dort überhaupt fließt, zum Rückstau in die Niederung. Nachhaltige Versickerungen wurden hier noch nie beobachtet.
  5. Zur Grabenöffnung: Im Falle, dass ein seit Jahrzehnten der Niederung eingepasstes und Schäden an der umliegenden Wohnbebauung verhinderndes, also gut funktionierendes Rohrgrabensystem ganz oder teilweise herausgerissen werden soll, ist nach den Gründen und Vorhaben zu fragen? Die im Literaturverzeichnis des Gutachtens für 2015/2016 ausgewiesenen Untersuchungen dazu standen uns nicht zur Verfügung. Es handelt sich dabei um:
  6. „Offenlegung des verrohrten Grabens zwischen Altlandsberger Chaussee und der Akazienstraße. Baugrundgutachten 2015“ (angefertigt von: Baugrund-Partner!)
  7. „Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. Offenlegung des verrohrten Grabens zwischen Altlandsberger Chaussee und Akazienstraße und Genehmigungsplanung, Cottbus 2016“ (angefertigt von IPP Hydo Consult GmbH)
  8. „Städtebauliche Voruntersuchung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung im Bereich Ulmen-, Ebereschen- und Akazienstraße. Gutachten Berlin 2016“ (angefertigt von Stefan Bolk, Büro für Stadt-, Dorf – und Freiraumplanung)
  9. „Wohngebietserschließung Fredersdorf Regenentwässerung – hydrologischer Fachbeitrag Dresden 2016“ (angefertigt von Fugro Consult GmbH)

Die Gemeindeverwaltung beauftragte im Schreiben vom 04.10.2017 die R&H Umwelt GmbH Nürnberg mit ergänzenden Untersuchungen zu den hydrologischen Auswirkungen bei Offenlegung der Verrohrung. Der Gutachter seinerseits schlug vor, die Ergebnisse beider Untersuchungen (Auftrag: TAMAX/ergänzender Auftrag: Gemeindeverwaltung) in einem gemeinsamen Gutachten zu erläutern. Bei dem uns zur Einsicht vorgelegtes Material handelt es sich um dieses gemeinsame Gutachten (vgl. Seite 9).

Welche Wassersituation entsteht am Punkt Akazienstraße im Falle eines neuen Grabens? Bekanntlich fehlt für einen solchen Graben nahezu völlig die natürliche Vorflut und der Wasserstand im Graben ist immer identisch mit der Höhe des Schichtenwassers. Die Höhe des Schichtenwassers lässt sich exakt unter Berücksichtigung des Geländereliefs berechnen. Dazu schweigt das Gutachten, stattdessen wird behauptet: Die Wassersituation verbessere sich (vgl. Seite 33). Solche Aussage erstaunt um so mehr als Teile der Niederung im Bereich Altlandsberger Chaussee-Akazienstraße im Gutachten ausgespart bleiben, andererseits eine Fläche, die nicht zur Niederung gehört, jenseits der Landstraße, mit eingeschlossen ist. Eine Erklärung zu dieser territorialen Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes gibt es nicht.

  • Im Gutachten wird vorgegeben, die Grundwasserdynamik[3] mit einer Modellrechnung erfasst zu haben, d.h. die Auswirkungen der Neubebauung inklusive des zugehörigen Entwässerungssystems auf die Grundwasserstände im Neubaugebiet und in dessen Umgebung nachgewiesen zu haben (vgl. Seite 31). Als Modell wählt der Gutachter ein „Finite-Element-Grundwassermodell als nicht kalibriertes Prinzipmodell“. Leider führt er dazu fast nichts aus, wodurch seine Aussage – alles Wasser kann schadlos im Elisenhofgraben abgeführt werden – nicht nachvollziehbar ist. Zum Verständnis: Bausteine dieses Modells sind finite Elemente als mathematisch dargestellte Teilgebiete der Niederung, ihre „Summierung“ zu einer Gesamtfunktion unter Berücksichtigung der Nichtkalibrierung d. h. zahlreiche Daten des Modells sind durch Messungen nicht abgesichert. Ein solches Modell kann angewandt werden, schränkt aber die Aussagen erheblich ein. Um die Grenzen dieser Modellrechnung einschätzen zu können, fehlen im Gutachten Angaben.

Resümee

Das vorliegende Gutachten liefert nicht die notwendigen Daten für zu kalkulierende Wasserströme in der Niederung bei Extremniederschlagsperioden. Originäre Aufgabe eines hydrologischen Gutachtens ist, solche Angaben für die Planung wassertechnischer Anlagen zu liefern; sie fehlen bislang. Die Verantwortung für diese Daten liegt beim Hydrologen. Und es fehlt die alles entscheidende Aussage, nämlich welche Schadensmarken der Gutachter als Grenzwerte für Abflusssituationen angibt. Insofern ist der Beschluss der Gemeindevertretung in Punkt 4 und Punkt 9 nicht erfüllt. Unverständlich ist, dass es eine heute mögliche Computeranimation zur Veranschaulichung der Ergebnisse des Gutachtens nicht gibt.

Weitere Vorgehensweise Beim jetzigen Stand der Arbeit am hydrologischen Gutachten besteht Klärungsbedarf, den wir mit der hier vorgelegten Bewertung signalisieren. Soweit es zu diesem Gutachten vom 05.06.2018 Veränderungen gibt, gehen wir davon aus, dass die neue Fassung, sobald sie vorliegt, uns digital zugestellt wird. Das gleiche betrifft die wassertechnischen Berechnungen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Einschätzungen zu Sachverhalten erläutert und fachlich abweichende Meinungen geklärt werden. Sie sind zu klären entsprechend dem vorliegenden Erkenntnisstand der Hydrologie, den anerkannten Regeln der Technik und auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung, Prüfauftrag Punkte 4 und 9.


[1] Als „Elisenhofgraben“ wird im Gutachten ein Graben vom Fennpfuhl bis zum Neuenhagener Mühlenfließ angenommen. Ortsübliche Bezeichnung für „Elisenhofgraben“ ist der tatsächlich vorhandene Graben von der Landstraße bis nach Elisenhof zum Neuenhagener Mühlenfließ.

[2] Das Gutachten erfasst lediglich Regenereignissen der Jahre 2006 bis 2014 sowie Niederschlagsmengen von 2017

[3] Grundwasserdynamik schließt hier die Schichtenwasserbewegung ein

Pressemitteilung 09.05.2018

Grober Regiefehler:
Bürgermeister eröffnet Diskussion zum hydrologischen Gutachten

Wie der MOZ/Märkisches Echo vom 2. Mai 2018 zu entnehmen ist, eröffnet der Bürgermeister von Fredersdorf-Vogelsdorf die Diskussion zu einem hydrologischen Gutachten für eine seit Jahrzehnten umstrittene neue Wohnsiedlung in der Niederung zwischen Fredersdorfer- und Neuenhagener Mühlenfließ (Grünzug Akazien-/Landstraße). Die Gemeindevertretung hatte am 6. Januar 2017 die Möglichkeit einer Bebauung (BP 33) beschlossen und zur Bedingung gemacht, dass als deren Folge in einem weiträumigen Gebiet keine Wasserschäden an Gebäuden und Einrichtungen ausgehen dürfen. Um das abzuklären, war ein hydrologisches Gutachten in Auftrag zu geben, worauf wir alle noch immer warten.

Am Freitag, dem 27. April 2018, verkündete nun der Bürgermeister vor der Presse, er verfüge über die Vorabinformation, dass es eine Lösung für das Wasserproblem gäbe und 2/3 des Wassers über den Elisenhofgraben nach Neuenhagen abgeleitet werden können, vorausgesetzt die Untere Wasserbehörde MOL erteile dazu dem Investor eine Genehmigung. Zugleich erklärte er, dass ihm das hydrologische Gutachten noch nicht vorliegt.

Was soll eine solche Mitteilung an die Presse? Ist dem Bürgermeister nicht bewusst, dass die angebliche „Lösung“ einen gravierenden Fehler enthält? Uns vorliegende Daten und Messungen zu Stark- und Dauerregen führen zu anderen Aussagen und darüber ist der Bürgermeister seit längerem hinreichend informiert.

Es ist in der Vergangenheit keinem Gutachten und keiner Stellungnahme gelungen, die Hydrologie am Einleitungspunkt in den Elisenhofgraben auch nur annähernd richtig zu erfassen und daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Hauptproblem vor Ort ist das Fehlen einer natürlichen Vorflut, was zum Rückstau in die Niederung führt. Bisher wurden durch die Untere Wasserbehörde MOL Einlassgenehmigungen für den Elisenhofgraben eben ohne genaue Kenntnis der Hydrologie dieses Gebietes und ohne Folgenabschätzung erteilt. Das ist Vergangenheit und kann sich heute keiner mehr leisten, denn es geht um eine ganz andere Schadensdimension. Die Niederung wird inzwischen großflächig zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Straßen- und Parkplatzentwässerung) in den Elisenhofgraben genutzt. Deshalb ist bei Stark- und Dauerregen schon längst kein Spielraum mehr für weitere Wassereinleitungen gegeben. Die Rückstaugefahr in die Niederung ist permanent.

Es gibt also allen Grund dafür, das Gutachten, sobald es vorliegt, zunächst einer sachlichen Beratung zu unterziehen, bevor Genehmigungen erteilt werden. Wie schnell methodische Mängel eines Gutachtens zu Falschaussagen führen, ist hinreichend bekannt. Deshalb bedarf jedes Gutachten dieser Brisanz einer Sachdiskussion. Nur so lassen sich, bedingt durch Unkenntnis, grob fahrlässige Entscheidungen verhindern. Es ist abwegig, wenn der Bürgermeister lediglich vor der Presse erklärt: Aufgabe des Investors sei, eine Einlassgenehmigung einzuholen, ohne darauf hinzuweisen, dass zuvor die Daten zur hydrologischen Situation gründlich geprüft werden müssen. Und es ist unverständlich, wenn der Investor mit einem Gutachten, das vor Ort nicht geprüft ist, eine behördliche Genehmigung erlangen möchte, zumal es offenbar selbst der Bürgermeister nicht kennt. Da stimmt doch etwas nicht!

Wie kann es sein, dass ein Bürgermeister auf solche Art Kommunalpolitik macht? Wenn in seiner Denkweise Elemente der Bildung von Legenden vorkommen (vgl. Fredersdorfer Ortsblatt vom 21.04.2018), ist daher nicht ausgeschlossen, dass er auch eine Vorliebe für Regietricks hat und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Dem wollen wir vorbeugen. Insofern macht die Verkündung des Bürgermeisters in dem MOZ-Artikel misstrauisch. Als wolle sich der Bürgermeister im Falle grob fahrlässiger Entscheidungen aufgrund eines nicht ausreichend beratenen Gutachtens aus der Verantwortung herauswinden und diese der Unteren Wasserbehörde zuschieben.

 

Grundlagen zur erforderlichen Prüfung des hydrologischen Gutachtens 20.02.2018

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Vorbemerkung
Das hier vorliegende Material ist in vielfacher Hinsicht eine Gemeinschaftsarbeit. Besonders nach dem Starkregen vom 29. Juni 2017 gab es von Mitstreitern der „Grünen Welle“, von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, vom Naturschutz viele Hinweise, Beobachtungen, Messungen nicht nur zu den Starkregenereignissen selbst, sondern auch zu anderen Fragen des Grünzugs.

Es gab Hinweise u. a. zu: Wie halten wir schadlos Wasser in der Fläche? Wie rasch muss Regenwasser abgeführt werden? Wohin mit in Keller eindringendem Schichtenwasser? Was bedeuten uns in Fredersdorf-Vogelsdorf Grünzüge? Wohin führt die Verschmutzung des Fennpfuhls durch Einleitung von Straßenwasser? Was ist bei uns Landschaftspflege und gibt es sie überhaupt? Die vielen Hinweise gingen weit über das Anliegen dieses Materials hinaus, was zum Ziel hat, auf die Prüfung des hydrologischen Gutachtens vorbereitet zu sein.

weiterlesen: Grundlagen zur Prüfung des hydrologischen Gutachtens

Beteiligung der Öffentlichkeit zur hydrologischen Situation

Aufstellungsziele des BP 33 – Teil „Hydrologie“  Zur Auftragserteilung und zu den erwarteten Ergebnissen

Die Gemeindevertretung hat am 26.01.2017 mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 „Akazienstraße“ gefasst. Darin wurde unter „Aufstellungsziele“ für den Teil „Hydrologie“ unter Punkt 4 bzw. 9 beschlossen:

     – „Öffnung des Grabens, soweit das hydrologische Gutachten ergibt, dass sich die hydrologische Situation im Plangebiet sowie in den anliegenden Wohngebieten dadurch nicht verschlechtert.“ (Punkt 4)
    – „Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete (Landstraße, Taubenstraße, Akazienstraße, Baumschulenstraße, Ebereschenstraße, Ulmenstraße, Lange Straße). Dazu ist ein für das Verfahren notwendiges hydrologisches Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. eines bei der IHK gelisteten Sachverständigen, der von der Gemeinde ausgewählt wird, vom Vorhabenträger auf seine Kosten zu beauftragen. Die Aussagen der beiden bereits erstellten hydrologischen Gutachten aus dem Jahr 2001 sowie die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde aus dem Jahr 2002 sind in die Gutachtenerstellung mit einzubeziehen und die getroffenen Aussagen zu veri- bzw. falsifizieren. Zudem sollen Fragestellungen und Erfahrungsberichte der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner sowie der Beiräte aus Fredersdorf-Vogelsdorf, die sich auf den im ersten Satz genannten Arbeitsauftrag beziehen und die bis zu einem Monat nach Aufstellungsbeschluss bei der Gemeindeverwaltung eingehen, im Gutachten geklärt werden.“ (Punkt 9)
  1. Auftragserteilung klar definieren

Die Punkte 4 und 9 des Aufstellungsbeschlusses sind bei Auftragserteilung inhaltlich zu untersetzen. Das bedeutet die Bereitstellung eines Prüfinstrumentariums. Mit ihm muss feststellbar sein, ob das Ziel erreichbar ist oder nicht, – nämlich dass von der Bebauung keine „negativen hydrologischen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete“ ausgehen.

Die Bereitstellung eines solchen Prüfinstrumentariums ist Kernpunkt des Auftrags, denn es handelt sich beim BP 33 um eine geplante Wohnsiedlung mit Wirkung auf ein hydrologisch hoch belastetes Gebiet und nicht um „normales“ Bauland. Daraus ergibt sich eine Besonderheit: Das Prüfinstrumentarium muss unstrittige Beweiskraft haben.

  1. Charakter der Niederung/Wassereinzugsgebiet

Erläuterung der Probleme, die sich mit Punkt 4 und 9 der Aufstellungsziele ergeben: Das Gebiet „Akazienstraße/Landstraße“, Teil eines Grünzuges, ist Bestandteil einer Niederung (Eiszeitliche Rinne), die zwei Fließe (Fredersdorfer Mühlenfließ und Neuenhagener Mühlenfließ) miteinander verbindet. Eine Wasserscheide trennt die weiträumigen Zuflüsse von Oberflächen- und Schichtenwasser. Das Zuflussgebiet von der Wasserscheide in Richtung Neuenhagener Mühlenfließ umfasst ein großes Gebiet von Wohnbebauung, Straßenland, Grün- und Ackerflächen. Pfuhle und Senken/Staubereiche charakterisieren Besonderheiten der Niederung. Sichtbare Gräben sind künstliche Entwässerungs-/Meliorationsgräben, die im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Wohnbesiedelung entstanden. Vor-Ort-Kenner wissen, dass das hier typische Schichtenwasser keine einheitliche Fliessrichtung hat, teilweise verändert diese sich im weiten Bogen um 180 Grad.

Die Niederung hat bezüglich des Landschaftswasserhaushaltes mehrere Funktionen:

      – Durch ihre Wasseraufnahmekapazität (Pufferkapazität) bindet sie Regenwasser in der Landschaft und verhindert so ein schnelles Abfließen aus der Fläche mit den katastrophalen Folgen des Austrocknens (siehe Positionspapier NABU Fredersdorf-Vogelsdorf, Ortsgruppe „Maßnahmen zur Rettung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsbereich des Fredersdorfer Mühlenfließes, März 2016). Die ökologischen Funktionen des Landschaftswasserhaushaltes werden in den Aufstellungszielen zum BP 33 ignoriert.

– In regennassen Jahren und bei anhaltenden Starkregenereignissen wiederum verhindert die Niederung mit ihrer Pufferfunktion Wasserschäden.

In den letzten Jahrzehnten konnten Vor-Ort-Kenner große Schwankungen des Schichtenwassers beobachten. Um ausschließen zu können, dass vom Schichtenwasser keine negative Beeinflussung durch die Bebauung ausgeht, benötigt man Kenntnis von Scheitelwert und Periodendauer dieser Schwankungen. In der Vergangenheit wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses Gebiet schon jetzt bei Starkregenereignissen und in regenreichen Jahren hoch belastet ist und ohne jede Einschränkung die Pufferfläche des noch vorhandenen gesamten Grünzugs braucht.

Bisher traten nur bei äußersten Extremereignissen Wasserschäden an Häusern, Grundstücken und Straßenkörpern auf. Sobald die Pufferflächen dieses Niederungsgebietes weiter reduziert werden, ist mit steigenden Schäden durch Schichtenwassers zu rechnen. Dabei ist es völlig egal, ob die Fläche mit 20, 30 oder 50 Häusern bebaut wird. Kompensationsmöglichkeiten dieses Verlustes sind nicht erkennbar.

Der Fennpfuhl sammelt Regen- und Schichtenwasser eines flächenmäßig umfangreichen Einzugsgebietes. Die Zuflussmengen haben in den letzten Jahren bei Starkregen rapide zugenommen. Gründe dafür sind: Versiegelung durch Wohn- und Straßenbau und damit einhergehende Reduzierung von Pufferflächen. Jüngste Zuleitungen in den Fennpfuhl erfolgen durch den verrohrten Abfluss von Teilen der L 30, des weiteren vom sogenannten Quartiers 4 (Aldi Nord, Menzelstraße usw.); vorgesehen ist ein verrohrter Abfluss aus der Baumschulenstraße, um einiges aufzuzählen. Erstmals kam es bei Starkregen zur Überlastung des Fennpfuhls durch den Bau der Vogel- bzw. Fernsehsiedlung. Als Gegenmaßnahme bezüglich eingetretener Schäden an Wohngebäuden entstand die Verrohrung vom Fennpfuhl bis zur Waldkante/Landstraße. Damit konnte das Wasser schadlos an Wohngebäuden vorbeigeführt werden. Wegen fehlendem Gefälle zum Neuenhagener Mühlenfließ mussten Pumpen zur Weiterleitung eingesetzt werden. Die Zuflussberechnung des Fennpfuhls, seine Ablaufkapazität und Schichtenwasserbildung spielt also eine zentrale Rolle bei der Untersuchung der Realisierbarkeit der Aufstellungsziele Punkt 4 und 9 des BP 33.

Hierher gehört auch das Problem “Grabenöffnen“. Bisher sind „Verrohrung“, ihre eventuelle, vielmehr wahrscheinlich notwendige Erneuerung sowie das Problem „Grabenöffnen“ und dessen Konsequenzen nicht ernsthaft untersucht worden. Die Faktoren, die zur Verrohrung geführt haben, sind in den Prüfvorgang „Grabenöffnen“ einzubeziehen, was Angaben über Schichtenwasserschwankungen in Verbindung mit mangelnden Abflussmöglichkeiten auf Grund des Geländereliefs voraussetzt.

  1. Anmerkungen zur Stellungsnahme der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Märkisch Oderland vom 4. März 2002. Bauvorhaben Akazienstraße in Fredersdorf/Nord.

Beurteilung der hydrologischen Verhältnisse

Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 4. März 2002 hätte wegen Aussagen mit fehlender Beweiskraft nicht abgegeben werden dürfen. Die meisten Aussagen sind lediglich Behauptungen, weil nicht nachvollziehbar, d. h. ihr Wahrheitsgehalt ist nicht prüfbar. Bei der Klärung von Problemen im ingenieurwissenschaftlichen, technischen, naturwissenschaftlichen Bereich ist solche Arbeitsweise nicht üblich.

Typisches Zeichen für die fehlende Nachvollziehbarkeit sind die vielen unbestimmten Zahlwörter in der Stellungsnahme wie „oberhalb eines bestimmten Wasserstandes…“ (Welchen Wasserstandes?), oder der Satz „Auch der Schichtenaufbau am Nordrand des Plangebietes lässt darauf schließen, dass beim Erreichen bestimmter Wasserstände ein entsprechender Austritt des Schichtenwassers in das Grabenprofil erfolgt.“ (Wie ist der Schichtenaufbau? Erreichen welcher Wasserstände? Welcher Austritt?). Das Gefälleverhältnis wird als Mittelwerte angegeben. Mittelwerte unterliegen schon per Definition Abweichungen, über deren Bedeutung man bezüglich des Plangebietes nichts erfährt. Keine Angabe ist durch Quellen belegt. Punkt 2 und 3 der wasserbehördlichen Stellungsnahme enthalten zumeist nicht nachvollziehbare Aussagen, obwohl genau daraus Schlussfolgerungen (Punkt 4) zugunsten einer Bebauung gezogen werden. Demzufolge haben diese Aussagen keine unstrittige Beweiskraft.

  1. Bebauung ja oder nein. Methoden einer möglichen Entscheidungsgrundlage für rechtssichere Aussagen

    Ziel Punkt 9 des Aufstellungsbeschlusses zum BP 33 (siehe oben)

„Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete (Landstraße, Taubenstraße, Akazienstraße, Baumschulenstraße, Ebereschenstraße, Ulmenstraße, Lange Straße).“

Wie zuvor erläutert, handelt es sich bei der Auftragserteilung um eine komplexe hydrologische Untersuchung. Ihr Umfang ist sowohl durch die Fläche des BP 33 gegeben, als auch dadurch, dass bei bestimmten Regenereignissen in die Fläche des BP 33 in Abhängigkeit vom Vorhanden– oder Nichtvorhandensein eines Grabens unterschiedliche Wasserströme hineinlaufen. Dieses komplexe Problem ist unter dem Aspekt zu untersuchen, dass durch die Bebauung die Pufferfläche auf die Hälfte reduziert werden soll. Leider fand der Vorschlag in der Gemeindevertretung, das hydrologische Verfahren der detaillierten Planarbeit am BP 33 voranzustellen, keine Zustimmung. Ein solches Vorgehen hätte der Notwendigkeit, Fachwissen verschiedener Institutionen zusammenzuführen, deutlich besser entsprochen.

Ein Monitoring in diesem sensiblen Gebiet scheint notwendig zu sein, um zu klären, ob von der Bebauung negative hydrologische Auswirkung auf die bebaute Umgebung ausgeht. Unter Monitoring ist hier zu verstehen: systematische Erfassung, Messung, Beobachtung, Überwachung der Wasserbewegungen mittels technischer Beobachtungssysteme. Welche empirischen Gegebenheiten zu erfassen sind, hängt vom Modell ab, das zur Darstellung/Simulation der Prozesse Anwendung findet. Allerdings führt kein Weg daran vorbei, für das Modell die spezifischen Daten vor Ort zu erfassen. Eine Computeranimation der konkreten Vor-Ort-Verhältnisse wird erwartet.

  1. Zeitfenster

Unbedingt zu erwarten ist eine rechtzeitige Information über die Untersuchungsergebnisse vor dem Auslegungsbeschluss. Inwieweit die beauftragte Hydrologie-Institution im Rahmen eines Monitorings Erfahrungswerte der Anwohner bezüglich Regen- und Schichtenwasser einbeziehen möchte, muss sie im Rahmen ihrer Bearbeitungsschritte klären.

Als Ansprechpartner dafür steht Dr. Jörg Stapel, Akazienstraße 31 in 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf zur Verfügung.

Informationsveranstaltung des Bürgermeisters Thomas Krieger zum BP 33 am 13.01.2017

Fredersdorf-Vogelsdorf. Informationsveranstaltung
des Bürgermeisters Thomas Krieger zum BP 33 am 13.01.2017

Dr. Klaus Puls
Standpunkt zur Erhaltung des Grünzugs

Seit über 20 Jahren wird gegen Bebauungen des Grünzugs zwischen Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ gekämpft. Jeder Fredersdorfer mit Vorort-Kenntnissen weiß, welche Bedeutung dieses Niederungsgebietes für Ökologie, Hydrologie und Lebensqualität hat. Deshalb müssen wir nicht lange drum herum reden, worum es geht.

Vier Forderungen:

  • Vollständige Erhaltung des Grünzuges – ohne Wenn und Aber!
  • Aufheben der Festlegungen im Flächennutzungsplan, dass auf einem Teil des Grünzugs gebaut werden kann!
  • Zurückziehen des Aufstellungsbeschlusses BP 33 „Akazienstraße/Landstraße“!
  • Überprüfen, welchen Schutzstatus dieses Niederungs- und Wassereinzugsgebiet benötigt, damit seine Funktionen nicht zerstört werden, sondern erhalten bleiben!

Erläuterungen dazu:

Herr Krieger, Sie schrieben 2014 in ihrem Flyer zur Wahl:

Sie möchten „Eine Ortsentwicklung im Sinne der Einwohner durch – den Erhalt der großen Grünzüge…“ erreichen. Im Flyer steht nicht Erhalt von großen Grünzügen“, denn dann wären Ausnahmen zugelassen, sondern da steht eben „Erhalt der großen Grünzüge“. Tatsache aber ist, dass Sie den großen Grünzug im Teil „Akazienstraße/Landstraße“ nicht erhalten, sondern um die Hälfte reduzieren wollen.

Warum knicken Sie nun vor Ihrem Wahlversprechen ein?

Zum Grünzug (Biotopverbundsystem) gibt es viele Einzeldarstellungen. Sie betreffen seine ökologische und hydrologische Funktion und sie betreffen die Bedeutung für die Lebensqualität im Ort. Über diese Erkenntnisse setzen Sie sich hinweg – ganz nach dem Motto – den Grünzug zurechtstutzen, das hat keinen Einfluss auf seine Funktion, beeinträchtigt die Lebensqualität nicht und die Infrastruktur wird das alles schon verkraften. Diesem, ihrem Verständnis vom Grünzug kann man nicht folgen.

Nächstens. Alle Bauvorhaben im Bereich Akazienstraße/Landstraße sind seit 20 Jahren gescheitert. Warum? Weil Anwohnerinnen und Anwohner sowie Vorort-Kenner sich nicht haben alles bieten lassen, weil sich ein gewaltiger Protest entwickelt hat und vor allem – weil man nicht gewillt ist, sich die Lebensqualität vor Ort zerstören zu lassen. Es ist egal wie viele Häuser hier gebaut werden sollen, ob 50, 30 oder weniger – sie passen nicht in dieses Wassereinzugsgebiet! 2012 waren es „nur“ noch 22 Häuser mit einer Grundstücksgröße von rd. 850 qm und der Bebauungsplan wurde abgelehnt.

Warum? Die jahrelangen Auseinandersetzungen führten dazu, dass sich die Gemeindevertreter zusehends mehr mit Fragen der Lebensqualität im Ort befassen und sich mit dem Ärger und den Ängsten der Bürger auseinandergesetzt haben. Diese entstehen, wenn keine ausreichende Willensbildung in einer wichtigen Sache erfolgt. Der Wendepunkt war 2004/2005. Bis dahin dominierte der Irrglaube – mit den Investoren kommen die Glücksbringer, – Akaziengrundstücksentwicklungsgesellschaft“, CITY 7 b, BIZ-Bauträgergesellschaft, EU-Hausbau-GmbH. Ein Desaster folgte dem nächsten. Wiederum die Frage: Warum? Antwort: Weil immer wieder nach dem gleichen Entscheidungsmuster gehandelt wurde. Und das sieht so aus:

Erster Akt: Ohne viel Aufsehen soll ein Beschluss zur Bebauung abgenickt werden, am besten macht man das vor Weihnachten. Herr Krieger, Sie waren nicht der erste, der auf diese Idee kam.

Zweiter Akt: Der Bürgermeister ist überrascht von den vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Eine Informationsveranstaltung muss her. Bürger fragen, Bürgermeister antwortet. Der Hauptsatz, um den es dem Bürgermeister dann bei den Antworten geht, ist: Lassen Sie uns doch erst einmal einen Planentwurf haben, dann können sie als Bürger doch noch alle Bedenken äußern.

Dritter Akt: Auslegen des Planentwurfes, am besten zu einer Zeit, wo es keiner merkt.

Vierter Akt: Die Gemeindevertretung wägt dann des Bürgers Bedenken ab – versteht sich im Sinne des „Gemeinwohls“, ja welchem eigentlich?

Diese Methode ist am Ende. Sie ist gescheitert, weil dadurch im Vorfeld der Gemeindeverter-Entscheidung eine solide Willensbildung nicht zu machen ist. Es wird Druck aufgebaut, es werden Ängste geschürt, offensichtlich nährt sich hiervon auch der Begriff „Wutbürger“. Das alles wollen wir nicht. Aber Herr Krieger als Bürgermeister folgt weiter diesem alten Entscheidungsmuster.

Letzte Feststellung.

Sie richtet sich unmittelbar gegen den Aufstellungsbeschluss BP 33, der eine einzige Mogelpackung ist. Der Bürgermeister behauptet, dass zu klären ist, dass von einer Bebauung keine negativen Auswirkungen ausgehen werden und er ansonsten gegen den BP 33 ist. Das klingt gut, ist aber ein Irrglaube, denn weder ein Investor noch ein wie auch immer bestellter Hydrologe kann beim jetzigen Wissensstand über das Gebiet diese Sicherheit gewährleisten. Sie müsste zudem juristisch „wasserdicht“ sein, damit der Bürger diese Sicherheit bekommt.

Ich erspare mir weitere Widersinnigkeit der Aufstellungsziele darzulegen, nur noch das: „Öffnung des Grabens“. Was soll bei einer solchen Zielstellung herauskommen? Welcher Graben soll denn geöffnet werden? Sieht man es denn überhaupt als notwendig an, festzustellen, wo sich der natürliche Verlauf des Grabens befindet? Es ist naiv anzunehmen, man könne einfach einen Meliorationsgraben in den Grünzug stechen und alles funktioniert. Und was ist mit der Verrohrung, die sich durch das Gebiet zieht? War sie ein Fehler oder die hydrologische Folge der umfangreichen Bebauung (ca. 120 Häuser) aus dem Jahre 1980 in der Fernsehsiedlung?

Eine Reihe der Ziele im Aufstellungsbeschluss sind im höchsten Masse unsolide, was zu Recht Protest hervorruft. Deshalb die eingangs gestellten Forderungen: Erhalten des Grünzugs, Aufheben der Festlegungen im Flächennutzungsplan, Zurückziehen des Aufstellungsbeschlusses, Prüfen des Schutzstatus.