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Beteiligung der Öffentlichkeit zur hydrologischen Situation

Aufstellungsziele des BP 33 – Teil „Hydrologie“  Zur Auftragserteilung und zu den erwarteten Ergebnissen

Die Gemeindevertretung hat am 26.01.2017 mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 „Akazienstraße“ gefasst. Darin wurde unter „Aufstellungsziele“ für den Teil „Hydrologie“ unter Punkt 4 bzw. 9 beschlossen:

     – „Öffnung des Grabens, soweit das hydrologische Gutachten ergibt, dass sich die hydrologische Situation im Plangebiet sowie in den anliegenden Wohngebieten dadurch nicht verschlechtert.“ (Punkt 4)
    – „Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete (Landstraße, Taubenstraße, Akazienstraße, Baumschulenstraße, Ebereschenstraße, Ulmenstraße, Lange Straße). Dazu ist ein für das Verfahren notwendiges hydrologisches Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. eines bei der IHK gelisteten Sachverständigen, der von der Gemeinde ausgewählt wird, vom Vorhabenträger auf seine Kosten zu beauftragen. Die Aussagen der beiden bereits erstellten hydrologischen Gutachten aus dem Jahr 2001 sowie die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde aus dem Jahr 2002 sind in die Gutachtenerstellung mit einzubeziehen und die getroffenen Aussagen zu veri- bzw. falsifizieren. Zudem sollen Fragestellungen und Erfahrungsberichte der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner sowie der Beiräte aus Fredersdorf-Vogelsdorf, die sich auf den im ersten Satz genannten Arbeitsauftrag beziehen und die bis zu einem Monat nach Aufstellungsbeschluss bei der Gemeindeverwaltung eingehen, im Gutachten geklärt werden.“ (Punkt 9)
  1. Auftragserteilung klar definieren

Die Punkte 4 und 9 des Aufstellungsbeschlusses sind bei Auftragserteilung inhaltlich zu untersetzen. Das bedeutet die Bereitstellung eines Prüfinstrumentariums. Mit ihm muss feststellbar sein, ob das Ziel erreichbar ist oder nicht, – nämlich dass von der Bebauung keine „negativen hydrologischen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete“ ausgehen.

Die Bereitstellung eines solchen Prüfinstrumentariums ist Kernpunkt des Auftrags, denn es handelt sich beim BP 33 um eine geplante Wohnsiedlung mit Wirkung auf ein hydrologisch hoch belastetes Gebiet und nicht um „normales“ Bauland. Daraus ergibt sich eine Besonderheit: Das Prüfinstrumentarium muss unstrittige Beweiskraft haben.

  1. Charakter der Niederung/Wassereinzugsgebiet

Erläuterung der Probleme, die sich mit Punkt 4 und 9 der Aufstellungsziele ergeben: Das Gebiet „Akazienstraße/Landstraße“, Teil eines Grünzuges, ist Bestandteil einer Niederung (Eiszeitliche Rinne), die zwei Fließe (Fredersdorfer Mühlenfließ und Neuenhagener Mühlenfließ) miteinander verbindet. Eine Wasserscheide trennt die weiträumigen Zuflüsse von Oberflächen- und Schichtenwasser. Das Zuflussgebiet von der Wasserscheide in Richtung Neuenhagener Mühlenfließ umfasst ein großes Gebiet von Wohnbebauung, Straßenland, Grün- und Ackerflächen. Pfuhle und Senken/Staubereiche charakterisieren Besonderheiten der Niederung. Sichtbare Gräben sind künstliche Entwässerungs-/Meliorationsgräben, die im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Wohnbesiedelung entstanden. Vor-Ort-Kenner wissen, dass das hier typische Schichtenwasser keine einheitliche Fliessrichtung hat, teilweise verändert diese sich im weiten Bogen um 180 Grad.

Die Niederung hat bezüglich des Landschaftswasserhaushaltes mehrere Funktionen:

      – Durch ihre Wasseraufnahmekapazität (Pufferkapazität) bindet sie Regenwasser in der Landschaft und verhindert so ein schnelles Abfließen aus der Fläche mit den katastrophalen Folgen des Austrocknens (siehe Positionspapier NABU Fredersdorf-Vogelsdorf, Ortsgruppe „Maßnahmen zur Rettung des Landschaftswasserhaushaltes im Einzugsbereich des Fredersdorfer Mühlenfließes, März 2016). Die ökologischen Funktionen des Landschaftswasserhaushaltes werden in den Aufstellungszielen zum BP 33 ignoriert.

– In regennassen Jahren und bei anhaltenden Starkregenereignissen wiederum verhindert die Niederung mit ihrer Pufferfunktion Wasserschäden.

In den letzten Jahrzehnten konnten Vor-Ort-Kenner große Schwankungen des Schichtenwassers beobachten. Um ausschließen zu können, dass vom Schichtenwasser keine negative Beeinflussung durch die Bebauung ausgeht, benötigt man Kenntnis von Scheitelwert und Periodendauer dieser Schwankungen. In der Vergangenheit wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses Gebiet schon jetzt bei Starkregenereignissen und in regenreichen Jahren hoch belastet ist und ohne jede Einschränkung die Pufferfläche des noch vorhandenen gesamten Grünzugs braucht.

Bisher traten nur bei äußersten Extremereignissen Wasserschäden an Häusern, Grundstücken und Straßenkörpern auf. Sobald die Pufferflächen dieses Niederungsgebietes weiter reduziert werden, ist mit steigenden Schäden durch Schichtenwassers zu rechnen. Dabei ist es völlig egal, ob die Fläche mit 20, 30 oder 50 Häusern bebaut wird. Kompensationsmöglichkeiten dieses Verlustes sind nicht erkennbar.

Der Fennpfuhl sammelt Regen- und Schichtenwasser eines flächenmäßig umfangreichen Einzugsgebietes. Die Zuflussmengen haben in den letzten Jahren bei Starkregen rapide zugenommen. Gründe dafür sind: Versiegelung durch Wohn- und Straßenbau und damit einhergehende Reduzierung von Pufferflächen. Jüngste Zuleitungen in den Fennpfuhl erfolgen durch den verrohrten Abfluss von Teilen der L 30, des weiteren vom sogenannten Quartiers 4 (Aldi Nord, Menzelstraße usw.); vorgesehen ist ein verrohrter Abfluss aus der Baumschulenstraße, um einiges aufzuzählen. Erstmals kam es bei Starkregen zur Überlastung des Fennpfuhls durch den Bau der Vogel- bzw. Fernsehsiedlung. Als Gegenmaßnahme bezüglich eingetretener Schäden an Wohngebäuden entstand die Verrohrung vom Fennpfuhl bis zur Waldkante/Landstraße. Damit konnte das Wasser schadlos an Wohngebäuden vorbeigeführt werden. Wegen fehlendem Gefälle zum Neuenhagener Mühlenfließ mussten Pumpen zur Weiterleitung eingesetzt werden. Die Zuflussberechnung des Fennpfuhls, seine Ablaufkapazität und Schichtenwasserbildung spielt also eine zentrale Rolle bei der Untersuchung der Realisierbarkeit der Aufstellungsziele Punkt 4 und 9 des BP 33.

Hierher gehört auch das Problem “Grabenöffnen“. Bisher sind „Verrohrung“, ihre eventuelle, vielmehr wahrscheinlich notwendige Erneuerung sowie das Problem „Grabenöffnen“ und dessen Konsequenzen nicht ernsthaft untersucht worden. Die Faktoren, die zur Verrohrung geführt haben, sind in den Prüfvorgang „Grabenöffnen“ einzubeziehen, was Angaben über Schichtenwasserschwankungen in Verbindung mit mangelnden Abflussmöglichkeiten auf Grund des Geländereliefs voraussetzt.

  1. Anmerkungen zur Stellungsnahme der Unteren Wasserbehörde, Umweltamt Märkisch Oderland vom 4. März 2002. Bauvorhaben Akazienstraße in Fredersdorf/Nord.

Beurteilung der hydrologischen Verhältnisse

Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 4. März 2002 hätte wegen Aussagen mit fehlender Beweiskraft nicht abgegeben werden dürfen. Die meisten Aussagen sind lediglich Behauptungen, weil nicht nachvollziehbar, d. h. ihr Wahrheitsgehalt ist nicht prüfbar. Bei der Klärung von Problemen im ingenieurwissenschaftlichen, technischen, naturwissenschaftlichen Bereich ist solche Arbeitsweise nicht üblich.

Typisches Zeichen für die fehlende Nachvollziehbarkeit sind die vielen unbestimmten Zahlwörter in der Stellungsnahme wie „oberhalb eines bestimmten Wasserstandes…“ (Welchen Wasserstandes?), oder der Satz „Auch der Schichtenaufbau am Nordrand des Plangebietes lässt darauf schließen, dass beim Erreichen bestimmter Wasserstände ein entsprechender Austritt des Schichtenwassers in das Grabenprofil erfolgt.“ (Wie ist der Schichtenaufbau? Erreichen welcher Wasserstände? Welcher Austritt?). Das Gefälleverhältnis wird als Mittelwerte angegeben. Mittelwerte unterliegen schon per Definition Abweichungen, über deren Bedeutung man bezüglich des Plangebietes nichts erfährt. Keine Angabe ist durch Quellen belegt. Punkt 2 und 3 der wasserbehördlichen Stellungsnahme enthalten zumeist nicht nachvollziehbare Aussagen, obwohl genau daraus Schlussfolgerungen (Punkt 4) zugunsten einer Bebauung gezogen werden. Demzufolge haben diese Aussagen keine unstrittige Beweiskraft.

  1. Bebauung ja oder nein. Methoden einer möglichen Entscheidungsgrundlage für rechtssichere Aussagen

    Ziel Punkt 9 des Aufstellungsbeschlusses zum BP 33 (siehe oben)

„Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete (Landstraße, Taubenstraße, Akazienstraße, Baumschulenstraße, Ebereschenstraße, Ulmenstraße, Lange Straße).“

Wie zuvor erläutert, handelt es sich bei der Auftragserteilung um eine komplexe hydrologische Untersuchung. Ihr Umfang ist sowohl durch die Fläche des BP 33 gegeben, als auch dadurch, dass bei bestimmten Regenereignissen in die Fläche des BP 33 in Abhängigkeit vom Vorhanden– oder Nichtvorhandensein eines Grabens unterschiedliche Wasserströme hineinlaufen. Dieses komplexe Problem ist unter dem Aspekt zu untersuchen, dass durch die Bebauung die Pufferfläche auf die Hälfte reduziert werden soll. Leider fand der Vorschlag in der Gemeindevertretung, das hydrologische Verfahren der detaillierten Planarbeit am BP 33 voranzustellen, keine Zustimmung. Ein solches Vorgehen hätte der Notwendigkeit, Fachwissen verschiedener Institutionen zusammenzuführen, deutlich besser entsprochen.

Ein Monitoring in diesem sensiblen Gebiet scheint notwendig zu sein, um zu klären, ob von der Bebauung negative hydrologische Auswirkung auf die bebaute Umgebung ausgeht. Unter Monitoring ist hier zu verstehen: systematische Erfassung, Messung, Beobachtung, Überwachung der Wasserbewegungen mittels technischer Beobachtungssysteme. Welche empirischen Gegebenheiten zu erfassen sind, hängt vom Modell ab, das zur Darstellung/Simulation der Prozesse Anwendung findet. Allerdings führt kein Weg daran vorbei, für das Modell die spezifischen Daten vor Ort zu erfassen. Eine Computeranimation der konkreten Vor-Ort-Verhältnisse wird erwartet.

  1. Zeitfenster

Unbedingt zu erwarten ist eine rechtzeitige Information über die Untersuchungsergebnisse vor dem Auslegungsbeschluss. Inwieweit die beauftragte Hydrologie-Institution im Rahmen eines Monitorings Erfahrungswerte der Anwohner bezüglich Regen- und Schichtenwasser einbeziehen möchte, muss sie im Rahmen ihrer Bearbeitungsschritte klären.

Als Ansprechpartner dafür steht Dr. Jörg Stapel, Akazienstraße 31 in 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf zur Verfügung.

Informationsveranstaltung des Bürgermeisters Thomas Krieger zum BP 33 am 13.01.2017

Fredersdorf-Vogelsdorf. Informationsveranstaltung
des Bürgermeisters Thomas Krieger zum BP 33 am 13.01.2017

Dr. Klaus Puls
Standpunkt zur Erhaltung des Grünzugs

Seit über 20 Jahren wird gegen Bebauungen des Grünzugs zwischen Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ gekämpft. Jeder Fredersdorfer mit Vorort-Kenntnissen weiß, welche Bedeutung dieses Niederungsgebietes für Ökologie, Hydrologie und Lebensqualität hat. Deshalb müssen wir nicht lange drum herum reden, worum es geht.

Vier Forderungen:

  • Vollständige Erhaltung des Grünzuges – ohne Wenn und Aber!
  • Aufheben der Festlegungen im Flächennutzungsplan, dass auf einem Teil des Grünzugs gebaut werden kann!
  • Zurückziehen des Aufstellungsbeschlusses BP 33 „Akazienstraße/Landstraße“!
  • Überprüfen, welchen Schutzstatus dieses Niederungs- und Wassereinzugsgebiet benötigt, damit seine Funktionen nicht zerstört werden, sondern erhalten bleiben!

Erläuterungen dazu:

Herr Krieger, Sie schrieben 2014 in ihrem Flyer zur Wahl:

Sie möchten „Eine Ortsentwicklung im Sinne der Einwohner durch – den Erhalt der großen Grünzüge…“ erreichen. Im Flyer steht nicht Erhalt von großen Grünzügen“, denn dann wären Ausnahmen zugelassen, sondern da steht eben „Erhalt der großen Grünzüge“. Tatsache aber ist, dass Sie den großen Grünzug im Teil „Akazienstraße/Landstraße“ nicht erhalten, sondern um die Hälfte reduzieren wollen.

Warum knicken Sie nun vor Ihrem Wahlversprechen ein?

Zum Grünzug (Biotopverbundsystem) gibt es viele Einzeldarstellungen. Sie betreffen seine ökologische und hydrologische Funktion und sie betreffen die Bedeutung für die Lebensqualität im Ort. Über diese Erkenntnisse setzen Sie sich hinweg – ganz nach dem Motto – den Grünzug zurechtstutzen, das hat keinen Einfluss auf seine Funktion, beeinträchtigt die Lebensqualität nicht und die Infrastruktur wird das alles schon verkraften. Diesem, ihrem Verständnis vom Grünzug kann man nicht folgen.

Nächstens. Alle Bauvorhaben im Bereich Akazienstraße/Landstraße sind seit 20 Jahren gescheitert. Warum? Weil Anwohnerinnen und Anwohner sowie Vorort-Kenner sich nicht haben alles bieten lassen, weil sich ein gewaltiger Protest entwickelt hat und vor allem – weil man nicht gewillt ist, sich die Lebensqualität vor Ort zerstören zu lassen. Es ist egal wie viele Häuser hier gebaut werden sollen, ob 50, 30 oder weniger – sie passen nicht in dieses Wassereinzugsgebiet! 2012 waren es „nur“ noch 22 Häuser mit einer Grundstücksgröße von rd. 850 qm und der Bebauungsplan wurde abgelehnt.

Warum? Die jahrelangen Auseinandersetzungen führten dazu, dass sich die Gemeindevertreter zusehends mehr mit Fragen der Lebensqualität im Ort befassen und sich mit dem Ärger und den Ängsten der Bürger auseinandergesetzt haben. Diese entstehen, wenn keine ausreichende Willensbildung in einer wichtigen Sache erfolgt. Der Wendepunkt war 2004/2005. Bis dahin dominierte der Irrglaube – mit den Investoren kommen die Glücksbringer, – Akaziengrundstücksentwicklungsgesellschaft“, CITY 7 b, BIZ-Bauträgergesellschaft, EU-Hausbau-GmbH. Ein Desaster folgte dem nächsten. Wiederum die Frage: Warum? Antwort: Weil immer wieder nach dem gleichen Entscheidungsmuster gehandelt wurde. Und das sieht so aus:

Erster Akt: Ohne viel Aufsehen soll ein Beschluss zur Bebauung abgenickt werden, am besten macht man das vor Weihnachten. Herr Krieger, Sie waren nicht der erste, der auf diese Idee kam.

Zweiter Akt: Der Bürgermeister ist überrascht von den vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Eine Informationsveranstaltung muss her. Bürger fragen, Bürgermeister antwortet. Der Hauptsatz, um den es dem Bürgermeister dann bei den Antworten geht, ist: Lassen Sie uns doch erst einmal einen Planentwurf haben, dann können sie als Bürger doch noch alle Bedenken äußern.

Dritter Akt: Auslegen des Planentwurfes, am besten zu einer Zeit, wo es keiner merkt.

Vierter Akt: Die Gemeindevertretung wägt dann des Bürgers Bedenken ab – versteht sich im Sinne des „Gemeinwohls“, ja welchem eigentlich?

Diese Methode ist am Ende. Sie ist gescheitert, weil dadurch im Vorfeld der Gemeindeverter-Entscheidung eine solide Willensbildung nicht zu machen ist. Es wird Druck aufgebaut, es werden Ängste geschürt, offensichtlich nährt sich hiervon auch der Begriff „Wutbürger“. Das alles wollen wir nicht. Aber Herr Krieger als Bürgermeister folgt weiter diesem alten Entscheidungsmuster.

Letzte Feststellung.

Sie richtet sich unmittelbar gegen den Aufstellungsbeschluss BP 33, der eine einzige Mogelpackung ist. Der Bürgermeister behauptet, dass zu klären ist, dass von einer Bebauung keine negativen Auswirkungen ausgehen werden und er ansonsten gegen den BP 33 ist. Das klingt gut, ist aber ein Irrglaube, denn weder ein Investor noch ein wie auch immer bestellter Hydrologe kann beim jetzigen Wissensstand über das Gebiet diese Sicherheit gewährleisten. Sie müsste zudem juristisch „wasserdicht“ sein, damit der Bürger diese Sicherheit bekommt.

Ich erspare mir weitere Widersinnigkeit der Aufstellungsziele darzulegen, nur noch das: „Öffnung des Grabens“. Was soll bei einer solchen Zielstellung herauskommen? Welcher Graben soll denn geöffnet werden? Sieht man es denn überhaupt als notwendig an, festzustellen, wo sich der natürliche Verlauf des Grabens befindet? Es ist naiv anzunehmen, man könne einfach einen Meliorationsgraben in den Grünzug stechen und alles funktioniert. Und was ist mit der Verrohrung, die sich durch das Gebiet zieht? War sie ein Fehler oder die hydrologische Folge der umfangreichen Bebauung (ca. 120 Häuser) aus dem Jahre 1980 in der Fernsehsiedlung?

Eine Reihe der Ziele im Aufstellungsbeschluss sind im höchsten Masse unsolide, was zu Recht Protest hervorruft. Deshalb die eingangs gestellten Forderungen: Erhalten des Grünzugs, Aufheben der Festlegungen im Flächennutzungsplan, Zurückziehen des Aufstellungsbeschlusses, Prüfen des Schutzstatus.

12 weitere Grünflächen gefährdet

In der Beschlussvorlage BV/0637/2016 geht es um die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Fredersdorf-Vogelsdorf.

12 weitere Flächen sollen Gewerbeflächen oder Bauland für Wohnungen werden. Hier kann man sehen, wie schnell sich doch so ein FNP auch mal eben ändern lässt. Leider aber in die verkehrte Richtung! Unter Punkt 13 soll zum Beispiel ein „Sondergebiet Erholung“ in „Gewerbe“ geändert werden.
Ganz klar lässt sich dies nicht, mit dem „Leitbild 2030“ vereinbaren (Punkt 5 Ortsentwicklung – Naturschutz und Wasserhaushalt auf Seite 10)!
Ein ganz spezieller Fall ist dann noch im Punkt 2 der Vorlage versteckt!

Die Vorlage war TOP Ö9 im öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung am 08.12.2016 und damit auch aus dem Bürgerinfo-Portal als PDF abrufbar. Heute habe ich da noch einmal reingeschaut, aber die Vorlage 637 steht nicht mehr zum Download zur Verfügung.

Statt des Downloadbuttons klafft jetzt in der Tagesordnung vom 8.12.2016 plötzlich eine Lücke:

0001Quelle: Bürgerinfo – Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Auch in der Übersicht aller Vorlagen ist die Vorlage 637 nicht mehr vorhanden:

0002
Quelle: Bürgerinfo – Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Zum Glück hatte ich sie mir zum damaligen Zeitpunkt runtergeladen. Wer noch einmal nachlesen will –
bitteschön: BV-0637-2016.pdf

Ganz unten auf Seite 5 ist ein Ausschnitt aus dem FNP zu sehen. Hier sind mit roten Ovalen die angedachten Änderungen markiert. Das tut mir ehrlich weh, wenn ich sehe, was da zur Disposition steht!

Mit Punkt 2 werden dann auch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Der nördliche Bereich dürfte meines Erachtens reichlich Freude unter den Bewohnern der Landstraße auslösen.
Weiter unten zeigt das Kästchen „2.“ auf einen merkwürdigen schmalen Streifen:

0003Quelle: BV/0637/2016 und Anlagen der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Ja, was ist denn das für ein schmaler Streifen dort? War hier nicht der Spielplatz geplant?
[Nachtrag vom 14.1.2017: Auf der gestrigen Infoveranstaltung erfuhr ich, dass dort kein Spielplatz geplant war!]

Ich weiß auch überhaupt nicht wem diese Grundstücke gehören, und wer da jetzt bauen möchte.
[Nachtrag vom 14.1.2017: Auf der gestrigen Infoveranstaltung erklärte sich Bürgermeister Thomas Krieger für befangen, was die schmale unbeplante Fläche auf der westlichen Seite der nach Süden verlängerten Landstraße betrifft. Bei besagter Infoveranstaltung ging es aber um den BP33 und nicht um die Änderung des FNP. Der BP33- Geltungsbereich tangiert dieses Grundstück nicht.]

Im TAMAX-Projekt sind dort noch grüne Bäume skizziert. Ich vermute mal, dass sich der Besitzer des Areals über einen deutlichen Wertzuwachs freuen dürfte, zumal durch das Neubaugebiet „Dreieck Akazienstraße“ für Straßenanbindung, Wasser und Abwasser usw. gesorgt ist.

Die Änderung des FNP wird wahrscheinlich noch einmal als Vorlage auf einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertreter auftauchen. Da bin ich jetzt schon gespannt, was sich bis dahin inhaltlich noch ändern wird.

Desaster nur vertagt!

Hier meine Gedanken zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 22.12.2016.
Wer sich genau über den Wortlaut informieren möchte, der sollte sich bitte das Sitzungsprotokoll im ALLRIS – Bürgerinformationssystem abrufen. Hier dann bitte die Sitzung im Kalender vom 22.12. anklicken. Irgendwann, wenn dies von der Verwaltung eingestellt wurde, sind dann oben rechts neben der Bekanntmachung auch die Protokolle zu finden.  Mikrofone waren ja sowohl für die Gemeindevertreter als auch für das Publikum aufgestellt.

Es war sehr von Vorteil, dass trotz des Termins so kurz vor Weihnachten viele von uns Anwohnern kommen konnten. Noch vor Beginn der Sitzung wurden in kürzester Zeit 44 Unterschriften zur Erhaltung der grünen Außenbereiche der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf gesammelt.

Frau Boßdorf leitete die Sitzung. Angesichts des immer voller werdenden Saals – es mussten noch extra Stühle reingetragen werden – setzte sie eine zusätzliche halbe Stunde für Einwohnerfragen zum Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“ mit auf die Tagesordnung.

Herr Lindenberg, der sich auch schon im Hauptausschuss gegen eine Aufstellung des BP33 aussprach,  beantragte eine namentliche Abstimmung.

Nach den ersten regulären Tagesordnungspunkten begann die eingeräumte halbe Stunde für Fragen zum BP33. Frau Boßdorf agierte hier sehr ungeschickt in der Zuteilung des Rederechts. Ihr hätte doch klar sein müssen, dass viele im Saal mit reichlich Frust erschienen waren. Immerhin kam heraus, dass bereits seit vielen Monaten im stillen Kämmerlein Überlegungen zur Bebauung des „Dreiecks Akazienstraße“ liefen, welche nun in einer Hau-Ruck-Aktion noch ganz schnell in der Vorweihnachtszeit, mit Aufstellung des BP33, abgesegnet werden sollten.

So fiel Frau Boßdorf fast jedem ins Wort, der sich nicht mit einem einzigen Fragesatz begnügen wollte. Dies führte dann mehrmals zur Diskussion darüber, was denn nun ein Fragesatz sei und was nicht.  Wegen der entstandenen Unruhe wurde auch die Glocke geschwungen. Eine Steigerung war dann noch der Ausruf „Ich habe hier das Hausrecht!“.

Die Fragen gingen hauptsächlich (alle?) an Herrn Bürgermeister Krieger, der sich bereits in den Ausschüssen als Verfechter des BP33 äußerte. Sie bezogen sich zusammengefasst auf folgende Punkte:

– Die hydrologische Situation:
Anwohner im direkten Randgebiet des BP33-Geländes schilderten die Probleme mit dem Schichtenwasser, wie sie bereits jetzt schon vorhanden sind. In wieweit verschlimmert sich nach Bebauung die Schichtenwasserproblematik?
Herr Dr. Puls verwies auf die Grundsatzentscheidung der Gemeindevertreter (Beschluss 116/ 2005) die Bebauung auf längeren Termin zurückzustellen und eine mehrjährige Messung und Auswertung der Grundwasserpegel durchzuführen. Die Messungen über einen längeren Zeitabschnitt blieben aber aus, womit nun die Grundlage zur Beurteilung der hydrologischen Situation fehlt!

– Infrastruktur:
Die Problematik der Zufahrtsstraßen in das neue Wohngebiet wurde angesprochen. Die Anwohner befürchten hohe Beteiligungen an den Straßenbaukosten für den Fall, dass ihre Straße nicht mehr am Grünzug endet, sondern wegen der Zuführung in das Neubaugebiet ausgebaut werden muss. Ebenso gab es Bedenken was die Trinkwasser- und Abwasserleitungen betrifft.  Schon jetzt reicht am Straßenende in den Sommermonaten der Wasserdruck nicht einmal mehr für den Betrieb der Waschmaschine aus.
Weiterhin wurde in Frage gestellt, ob denn genügend Schul- und Kitaplätze vorhanden wären.

– Ortsbild, Verdrängung der letzten Grünflächen:
Wie lässt sich die nun geplante Bebauung mit dem „Leitbild 2030 Fredersdorf-Vogelsdorf“ (Auf der Grundlage des Beschlusses: BE-BV/0780-2011 der Gemeindevertretung vom 29.09.2011) vereinbaren?
Im Leitbild steht u. a.:

„Wir verpflichten uns, den nachfolgenden Generationen die natürliche Umwelt zu erhalten und dadurch Lebensqualität zu sichern. Dies beinhaltet auch ein Ressourcen schonendes Handeln in allen Lebensfeldern und das Ausschöpfen regenerativer Energiepotentiale.
Innerhalb des Siedlungsbereiches sind die Grünzüge im Ort unbedingt zu erhalten.

„Das Leitbild soll Ziele der Entwicklung benennen, die als Rahmen für Einzelbeschlüsse und für das Verwaltungshandeln dienen sollen.“

Herr Krieger versuchte hier  jeweils beschwichtigend die Fragen zu beantworten. Aspekte zur hydrologischen Situation wären jedoch erst nach Beschluss der Aufstellung des BP33 im Beteiligungsverfahren zu klären. Dies war eigentlich auch der Grundtenor der Antworten zu den anderen Fragen.

Schulerweiterungsbauten aus den Planungen für die  aktuelle Einwohnerzahl wurden als ausreichend für die zu erwartende steigende Schülerzahl bei entsprechender Ortsvergrößerung verkauft.

Immer wieder wurde in belehrender Art erklärt, was „rechtlich bindend“ sei und was nicht. So, als gäbe es hier den Zwang, auf Grund eines uralten Flächennutzungsplans, die ganze Niederung vollzubauen.

Oftmals hatte ich den Eindruck, dass bei der Beantwortung gleichzeitig Tatsachen verdreht wurden. Wie z.B. beim Punkt der unbedingt zu erhaltenden Grünzüge (im Leitbild der Gemeinde festgeschrieben). In seiner Antwort enthalten war die Formulierung, diese würden doch erst durch die Bebauung erschaffen werden. (???) In der Antwort auf meine Nachfrage wie dies zu verstehen sei, da doch bis auf einen schmalen Reststreifen der Grünzug bebaut werden soll, wurde der Grünzug kurzerhand als Brachfläche bezeichnet.

Herr Bergner kritisierte in seiner Frage an den Bürgermeister dessen schwülstige Antwortformulierungen.

Statt der eingeräumten halben Stunde Fragezeit war inzwischen weit mehr als eine Stunde vergangen. Immer wieder gab es neue Anfragen. Die Veranstaltung entwickelte sich wohl ganz anders, als es von den Befürwortern der Bebauung geplant war. Dies ging sogar soweit, dass Herr Krieger dazu Stellung nehmen musste, ob er denn nun in diesen Punkten persönlich befangen sei. (Bitte ggf. im Sitzungsprotokoll nachlesen.)

Herrn Dr. Puls wurde nun angeboten weitere Fragen gesammelt im Januar einzureichen. Dies führte auf Grund der kurzen Frist zu Unverständnis im Publikum.

Anschließend hatten vor der geplanten Abstimmung die Gemeinderatsmitglieder das Wort.
Von der SPD-Fraktion wurde ein neuer Änderungsantrag eingereicht. Dieser baute nun auf mehr Konsens, nachdem der letzte Änderungsantrag im Hauptausschuss gescheitert war. Herr Heiermann beklagte dies und warb für den neuen Antrag, welcher als Auflage zum BP33 ein ausführliches neutrales hydrologisches Gutachten forderte.

Für eine Aufstellung des BP33 warben u. a. Herr Paulus, Herr Arndt und Herr Auschner.
Gegen eine Aufstellung argumentierten neben Herrn Heiermann  auch Herr Heilmann und Herr Lindenberg.

Für eine Überraschung sorgte dann Herr Weihs mit dem Antrag der W.I.R.-Fraktion die Beschlussvorlage zurückzuziehen.
Herr Weihs stellte die Frage in den Raum, ob denn der immer weitere Ausbau der Gemeinde, und die damit einhergehende Zerstörung der restlichen Grünflächen, noch mit einer nachhaltigen Ortsentwicklung vereinbar wäre. Damit würde ja genau das vernichtet werden, was die Attraktivität von Fredersdorf-Vogelsdorf ausmacht: Die Nähe zur Natur.

Von Herrn Heiermann wurde der Antrag der W.I.R.-Fraktion begrüßt. Nur falls dieser nicht durchkommt, und um „schlimmeres zu verhindern“, wäre der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu unterstützen.

Hiermit war nun endgültig der Punkt gekommen, an dem Herr Krieger es nicht mehr zu einer Abstimmung kommen lassen wollte.
Es war nicht mehr absehbar, dass der Gemeinderat die Aufstellung mehrheitlich beschließen würde. Er zog die Beschlussvorlage zurück und „versprach“  (noch nicht genauer spezifiziert) eine Art Anwohner-Fragestunde für den Januar 2017.

Die Vorlage liegt also bald wieder zur Abstimmung an. Vielleicht mit einigen kosmetischen Änderungen. Bis dahin werden im Vorfeld Mehrheiten geschmiedet.

+++ in letzter Sekunde zieht der Bürgermeister Herr Krieger die Reißleine +++

+++ in letzter Sekunde zieht der Bürgermeister Herr Krieger die Reißleine +++

Herr Krieger zieht nur Sekunden vor der entscheidenden Abstimmung den Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes zurück! Eindeutig ein Etappenerfolg für uns. Wir konnten verhindern, dass still und heimlich etwas Unbequemes durchgedrückt werden konnte.
Der Saal zur Gemeindevertretersitzung war voll. Es mussten noch viele Stühle nachträglich reingetragen werden.  (Ein Kurzbericht der spannenden Sitzung folgt hier in den nächsten Tagen.)

Vielen Dank Allen die gekommen sind!!
Wir können jetzt erst einmal Weihnachten feiern.

Im Januar kommt aber das Vorhaben noch einmal auf die Tagesordnung. Dann gilt es noch einmal Stärke zu zeigen, und die Pläne zur Bebauung des Dreiecks Akazienstraße endgültig vom Tisch zu wischen.

Frohe Weihnachten!

 

Chance wieder knapp vertan – Hauptausschuss empfiehlt die Aufstellung eines Bebauungsplans

Liebe Nachbarn,
die Sache fängt an mächtig schief zu laufen. Die Beschlussvorlage hat nun auch den Hauptausschuss passiert. Die Abstimmung ergab 5:4 mit einer Stimme Enthaltung für die Beschlussvorlage zum BP33.

Es hat wieder nicht gereicht, und die Gefahr besteht nun ernsthaft, dass am 22.12. auch der Gemeinderat dies so absegnet. Dann kommt die Sache erst richtig ins Rollen, und die Chance, die Bebauung noch zu stoppen, sinkt drastisch!

Es gab viel persönliches Engagement einzelner Gemeindevertreter für unser Anliegen und viele gute Einwände gegen die Bauwut und für die Erhaltung der Grünflächen in Fredersdorf-Vogelsdorf.

Wer nun immer noch der Meinung ist, am Ende würde es auch diesmal wieder gut ausgehen, der sollte sich besser nicht mehr so darauf verlassen. Es wäre wirklich mal gut sich nun aufzuraffen und am 22.12. zur Sitzung der Gemeindevertretung zu kommen (Donnerstag, 19:00 Uhr – Begegnungsstätte in der Waldstraße 26-27)!

Abstimmungsergebnis:

Für die Aufstellung des Bebauungsplans 33 haben gestimmt:
Bürgermeister Herr Thomas Krieger   CDU
Herr Torsten Paulus                              CDU
Herr Ronny Schramm                           CDU
Frau Regina Boßdorf                             DIE LINKE
Herr Reinhard Sept                               SPD

Gegenstimmen:
Herr Volker Heiermann                        SPD
Frau Jutta Schramm                             DIE LINKE
Herr Uwe Heilmann                             W.I.R.
Herr Dennis Lindenberg                      AFD

Enthaltungen:
Herr Klaus Häcker                                W.I.R.

Unter Punkt Ö4  der Tagesordnung konnten die Ausschussmitglieder Fragen an den Bürgermeister richten.

Den Auftakt machte Herr Heilmann (W.I.R.). Er gab die zu erwartenden Infrastrukturprobleme zu bedenken, welche bereits heute sichtbar sind und schlug vor, den Vorlagenbeschluss auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen. Hiermit böte sich die gewonnene Zeit für eine Konsolidierung der kontroversen Meinungen an.
Bürgermeister Herr Krieger (CDU) verwies auf die lange Vorlaufphase. Bis die Einwohnerzahlen durch den Neubau stiegen, seien auch entsprechende Schulplätze und die Kleinsporthalle bereitgestellt.
Der der Gemeinde „zu übergebende“ Grünstreifen würde durch den Wasser- und Bodenverband umlagefinanziert gepflegt werden. Auch hätte die Erfahrung gezeigt, dass sich durch den Straßenbau die Wassersituation verbessern könnte.

Herr Heiermann (SPD) äußerte Bedenken bezüglich der Prognosen zur Wassersituation. Diese hätten auch in der Vergangenheit nie zugetroffen. Er brachte einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Aufforderung an den Bürgermeister ein, die Beschlussvorlage zurückzuziehen.  Hierfür wurden zwei wesentliche Punkte herausgearbeitet: 1. Die hydrologische Situation im BP33 Gebiet. 2. Das ungewöhnlich kurze hydrologische Gutachten, welches vom Investor in Auftrag gegeben wurde. Es fehlen greifbare Messwerte, und es wird keinerlei Bezug auf frühere Gutachten genommen. Es fehlt auch jegliche Information, wie Wasser abgeführt werden soll, zumal eine Versickerung gefordert wird. Dies würde ja eine Erlaubnis zur Einleitung in die Vorfluter voraussetzen. Es wird ein ergänzendes Gutachten gefordert, dessen Ergebnisse und Messwerte in einer Einwohnerversammlung offengelegt werden sollen.

Der Änderungsantrag wurde abgelehnt. Auch der Fraktionskollege Reinhard Sept stimmte dagegen.

Herr Krieger ging in seiner Antwort auf die vielen Gutachten mit gegensätzlichen Aussagen ein.
(Anmerkung: Dies zeigt ja erst recht die unsichere hydrologische Situation!)
Er verwies darauf, dass nach Beschluss durch die GV im Beteiligungsverfahren umfangreichere Gutachten erforderlich seien.

(Anmerkung: Erstaunlich, dass sich die Gemeindevertreter bei einem so strittigem Problem selbst die Bedenkzeit kürzten. Warum so eilig? Warum soll das Ding so schnell noch vor Weihnachten in Sack und Tüten?)

Frau Schramm (DIE LINKE) stellte Fragen zur Straßenführung in das neue Wohngebiet. Die vorhandenen Straßen sind in einem schlechten Zustand. Sie nannte hier auch die Akazienstraße, die Ebereschenstraße und die Ulmenstraße. Diese müssten erneuert werden, wodurch es durch die Bürgerbeteiligung zu Kosten für die Anwohner kommen würde.

Herr Krieger verwies auf die bereits geplante Straßenerneuerung für die Lange Straße und die Ulmenstraße. Die Straßen seien in einem schlechten Zustand, und die Verwaltung hätte ein Auge darauf.

Herr Paulus (CDU) springt mit seiner Frage dem Bürgermeister zur Seite. Er gab Herrn Krieger Recht und vermerkte, dass sich die Bürger im Beteiligungsverfahren einbringen könnten.

Herr Heilmann (W.I.R.) sagte, dass sich die Gemeindevertretung nicht neu zu positionieren hat, sondern dies ja bereits mehrfach in der Vergangenheit tat: Es gibt Probleme!
Weiterhin wird das vom Investor vorgelegte Gutachten angezweifelt. Im Gutachten wird von Ableitung – nicht von Versickerung des Wassers gesprochen. Unverständlich im Gutachten seien Formulierungen wie „kann in Erwägung gezogen werden“.
Wasser darf nicht schnell weggeführt werden, sondern muss für den ausgleich des Wasserhaushaltes notwendiger Weise vor Ort versickern.
Der Bürgermeister bemerkte, dass es sich bei dieser Fläche um die letzte Fläche handeln würde, welche zur Disposition vor einer notwendigen Grundsatzdiskussion stünde.
(Anmerkung: Nein, bitte vor GV-Beschluss die Grundsatzdiskussion! )

Herr Paulus (CDU): Es handele sich nur um einen Fachbeitrag und nicht um ein Gutachten.

Herr Sept (SPD): Seiner Meinung nach sei es dort grundsätzlich bebaubar.

Frau Boßdorf (DIE LINKE): Ging kurz auf die Spielplatzproblematik und Versickerungsmulden am Straßenrand ein.

Herr Lindenberg (AFD-Fraktion) Er sei gegen eine Bebauung. Dies aber vor allem deswegen, weil es dort grün bleiben soll.
(Anmerkung: Diese Argumentation hat mit wirklich am besten gefallen! Genau!)

Herr Heilmann (W.I.R.): […] Probleme werden sich nicht lösen […]

Herr Heiermann (SPD): Ausweisung  nicht als „reines Wohngebiet“, sondern als „allgemeines Wohngebiet“. In  einem „reinen“ Wohngebiet wäre ja nicht mal ein Spielplatz möglich.

Ich sehe viele gute Gründe gegen die Aufstellung.  Jeder einzelne verbietet schon die Bebauung!
… Es war aber nicht ein einziger Grund zu erfahren, weshalb hier nun eigentlich die Bauwut ausbrechen soll.
Warum nicht wenigstens mehr Zeit?

Vier Fragen an den Bürgermeister zur Sitzung des Hauptausschusses am 13.12.2016

Gastbeitrag von Herrn Dr. Klaus Puls

Da auf der Sitzung des Hauptausschusses kein Rederecht war, habe ich inzwischen dem Bürgermeister diese vier Fragen per Mail zugeschickt.

Erste Frage:

Ich frage Sie, Herr Bürgermeister, warum sprechen Sie nicht klar und deutlich davon, dass in einem Niederungsgebiet/eiszeitlich Rinne/Wassereinzugsgebiet gebaut werden soll?

Zweite Frage:

Sind Sie von Ihrer Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass der Bebauungsplan aus dem Jahre 2001 samt Beteiligung Träger öffentlicher Belange, samt Abwägung, von der Gemeindevertretung mehrheitlich angenommen worden ist und trotzdem nicht gebaut wurde?

Die Bebauung 2001 wurde also beschlossen. Und es wurde nicht gebaut!!!

Insofern ist es falsch, irreführend und suggestiv, wenn am 10. Dezember 2016 im Ortsblatt Fredersdorf-Vogelsdorf zu lesen ist:

„Bereits mehrere Mal hatten Investoren ihr Ideen für die Bebauung des sogenannten ‚Dreiecks Akazienstraße“ in Fredersdorf-Nord in den vergangen Jahren den Gemeindevertretern vorgestellt. Jede Mal hatte sich die Gemeindevertretung aus unterschiedlichen Gründen gegen die Vorschläge ausgesprochen“.

Ich frage, warum diese Falschinformationen?

Dritte Frage:

Ist Ihnen der Beschluss der Gemeindevertretung Nr. 116/2005 zur Kenntnis gegeben worden?

2005 befasste sich die Gemeindevertretung mit der baulichen Erschließung der Innenpotentiale der Gemeinde. Zudem wurde immer offensichtlicher, dass die hydrologischen Fragen des Niederungsgebietes „Akazienstraße/Landstraße“ auf bisherige Weise nicht geklärt werden können, nämlich nach der Methode: Der Investor veranlasst ein Gutachten, Bürgerinnen und Bürger veranlassen ein Gutachten und der Landkreis gibt seinen Senf dazu. Diese Methode war endgültig gescheitert. Deshalb war eine Weichenstellung notwendig.

Der Beschluss 116/2005 umfasst fünf Punkte, zwei davon betreffen die Bebauung Akazienstraße/Landstraße

„Die Gemeindevertretung Fredersdorf-Vogelsdorf beschließt folgende Grundsatzentscheidung…………..2. Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt………….5. Bauamt und Bürgermeister werden beauftragt, im Grünbereich zwischen Altlandsberger Chaussee (Fennpfuhl), Akazienstraße und Landstraße das Setzen von Dauerpegeln zur Sicherung und Auswertung mehrjähriger Dauerpegelmesswertergebnisse zu veranlassen“

Abstimmungsergebnis dazu: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses von 2005 wurden die späteren Begehrlichkeiten der Bebauung abgelehnt (abgesehen von der Absicht einer 5-Haus-Bebauung, sie hatte andere Gründe der Ablehnung).

Vierte Frage:

Warum werden die Vorschläge zum Umgang mit dieser Fläche, speziell zur Klärung der aufgeworfenen hydrologischen Probleme nicht aufgegriffen?

Das sind:

  • Diskussion im Rahmen der Überarbeitung des FNP. Zurückstellung von Bebauungsabsichten, Klärung der methodischen Vorgehensweise aufgrund des gescheiterten Investorenmodells.
  • Oder: Aufkauf der Fläche durch die Gemeinde
  • Oder: Alles bleibt beim Alten.

Dr. Klaus Puls – Diskussionsbeitrag vom 08.12.2016 auf der Bauausschusssitzung

Dr. Klaus Puls, 08.12.2016

Zum TOP: Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“ – Aufstellungsbeschluss

Drs. Nr.: BV/0567/2016

Meine Ausführungen gebe ich schriftlich zu Protokoll, ebenso unsere (U+K. Puls) Stellungnahme „Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten“, die wir am 26.08 2015 dem damaligen Bürgermeister, Dr. Uwe Klett, übergeben haben, und die in der Bauverwaltung abgelegt worden ist.

Zur Vorlage BV/0567/2016: Ich empfehle dem Bürgermeister, die Vorlage zurückziehen und dafür zu sorgen, dass das gesamte Niederungsgebiet zwischen Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ als Ganzes in seiner jetzigen Größe als Grünzug erhalten bleibt.

Ich erinnere daran, dass es einen Beschluss der Gemeindeverwaltung gibt, ich zitiere: „Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt…“. (Meine Anmerkung dazu: hier ging es um 20 bis 30 Jahre!). Abstimmungsergebnis dazu: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Das war eine klare Ansage und ich verweise darauf: Wer wissentlich gegen den Gemeindevertreterbeschluss handelt und falsche Versprechen gegenüber Dritten gemacht haben sollte, muss zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere dann, wenn dadurch ein materieller oder finanzieller Schaden entstanden sein sollte.

Der Aufstellungsbeschluss soll zwei Tage vor Weihnachten gefasst werden. Warum die Eile, wo jeder weiß, dass es hier viele strittige Fragen grundsätzlicher Natur gibt. Seit über 20 Jahren ist bekannt, dass sie sich nicht im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses lösen lassen, denn die Bebaubarkeit steht überhaupt in Frage. – Warum? Bei dem vermeintlichen Baugebiet handelt es sich um Teil eines großen Niederungsgebietes/Wassereinzugsgebietes (eiszeitliche Rinne), – welches das Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ verbindet.

Niederungsgebiet heißt hier konkret: Bei Starkregenereignissen fließt aus mehreren Richtungen Oberflächen- bzw. Schichtenwasser hinein und erst einmal auch nur hinein und nicht ab. Weitgehend unklar ist die tatsächliche Wasserbewegung des Schichtenwassers. Anwohner in einem großen Umkreis kennen die Gefahren dieses Schichtenwassers.

Zum Schutz der Anwohner wurde 1980 eine Verrohrung anstelle des alten Grabens vorgenommen. Im Aufstellungsbeschluss (vgl. „Ziele Punkt 3“) wird auf die Verrohrung nicht eingegangen. Warum nicht? Warum wird verschwiegen, dass es sich bei dem geplanten Baugebiet um ein Niederungsgebiet mit all seinen Funktionen und Problemen handelt?

Da die Überarbeitung des FNP seit längerem ansteht, – und heute sogar zur Beschlussfassung vorgesehen ist, wäre es vernünftig, die seit mehr als 20 Jahren – sagen wir mal höflich – strittigen Fragen bezüglich dieser Fläche „Akazienstraße/Landstraße“ im Zuge der Überarbeitung des FNP zu klären, die notwendigen Maßnahmen zu erlassen, um schließlich begründbare, – ich betone: begründbare, methodisch abgesicherte Schlüsse ziehen zu können. Bis heute fehlt Datenmaterial. Der diesbezügliche Auftrag an die Gemeindeverwaltung wurde offensichtlich nicht erfüllt; die verwaisten Mess-Pegel zeugen von Untätigkeit.

Zudem liegt der Gemeindeverwaltung seit längerem der Vorschlag auf dem Tisch, die Privatflächen dieses Gebietes zur Sicherung des gesamten Grünzuges aufzukaufen. Eine Reaktion zu diesem Vorschlag – Fehlanzeige.

Seit 1990 waren acht Investoren schon hier, die in dem Niederungsgebiet bauen wollten; jetzt haben wir den neunten. Alle Vorgänger scheiterten daran, einen Wohnpark mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu errichten. Der Grund: Die Unwägbarkeit des Schichten- und Oberflächenwassers veranlasste sie – nachdem ihnen das Problem bewusst geworden war – von einem solchen waghalsigen Vorhaben Abstand zu nehmen. Schlussfolgerungen der Verwaltung – keine!

Im Sommer 2015 bot der Makler Hundt/Peterhagen auf seiner Internetplattform das Gebiet zum Verkauf an, was uns veranlasste, ihn umgehend in Kenntnis zu setzen, was für ein Produkt er hier anbietet. Kurzum: Der Bürgermeister weiß genau, dass es hier um ein Niederungsgebiet geht, die Bauverwaltung weiß es, der Investor weiß es. Aber alle scheuen, den Begriff „Niederungsgebiet“ zu gebrauchen, weil dann tatsächlich die Probleme auf den Tisch kämen.

Punkt 8 der Ziele des Aufstellungsbeschlusses ist schlichtweg nicht erfüllbar. Es steht dort:  „Klärung der Ableitung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngrundstücke“.

Fakt ist: Es wird immer negative Auswirkungen geben und zwar gravierende! Aber: sie werden negiert. Stattdessen suggeriert TAMAX in einem Papier (Anlage 2 des Aufstellungsbeschusses): Man könne alle Wasserprobleme lösen. Neben vielen anderen Lachern fließt bei ihm das Wasser sogar bergauf. Man kann dem Verfasser zugute halten, dass er das Gebiet nicht kennt.

Die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass anstehende hydrologische Fragen im Rahmen eines Bebauungsplanes geklärt werden können, ist prinzipiell falsch, denn es fehlt an Grundlagen, deren Erarbeitung einem Investor nicht zugemutet werden kann.

Der Bürgermeister bekannte sich in seinem Wahlprogramm zur Erhaltung der Grünzüge; ich gehe mal davon aus, dass er auch inhaltliche Vorstellungen von einem Grünzug hat. Aber im Aufstellungsbeschluss findet man dazu, abgesehen von technischen Angaben, nichts. Ziele/Funktionen des zu entwickelnden Grünzuges liegen im Dunkeln (z. B. Tierwechsel, ökologische Schutzfunktion, Wasserhaushalt generell, Austrocknungen, Freiraum für die Hunde).

Der Aufstellungsbeschluss enthält noch eine Reihe grundlegender Mängel, z. B.

  • Welches sind die kommunalen Flächen?
  • Ist der Grund und Boden des Teils der Landstraße innerhalb des Aufstellungsbeschlusses privates oder kommunales Land?
  • Wie groß ist die im jetzigen FNP angegeben Grünzone in dem Plangebiet?

 Aufgrund der gravierenden Mängel im Aufstellungsbeschluss empfehle ich daher, wie eingangs schon gesagt, die Klärung der Probleme des Plangebietes in die Überarbeitung des FNP einzubringen und von einem jetzigen Beschluss abzusehen.

 

Anmerkung: Mein Redebeitrag ist des Umfangs wegen um meine Ausführungen zu vorherigen Investoren und zur Vorab-Darstellung des Wohngebietes „Akazienstraße/Landstraße“ auf der TAMAX-Plattform eingekürzt, stehen aber zur Verfügung.

Dr. Uta/ Dr. Dr. Klaus Puls – Niederungsgebietes „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten

 

Niederungsgebietes „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten

Kurzfassung in acht Punkten

1.) Sensibles Niederungsgebiet

Das Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“ ist Teil einer Niederung (Eiszeitliche Rinne), die zwei Fließe (Fredersdorfer Mühlenfließ und Neuenhagener Mühlenfließ) miteinander verbindet. Eine Wasserscheide liegt im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks. In dem Niederungsgebiet (früher Ackerfläche, heute Grünzug,) liegen mehrere Pfuhle, u. a. der Fennpfuhl zwischen Altlandsberger Chaussee und Akazienstraße/Landstraße. Das Niederungsgebiet, betrachtet von der Wasserscheide/Bermudadreick bis zur Akazienstraße/Landstraße, ist Zuflussgebiet von Wasser aus vielen Hundert Hektar Wohnbebauung, Straßenland und vereinzelt Grünflächen. Eine genaue Angabe zur Größe dieser Zuflussfläche (Einzugsgebiet) fehlt.

2.) Schichten- und Oberflächenwasser

Sieben Investoren scheiterten seit 1990 daran, in dem Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“ (Größe ca. 40.000 qm) einen Wohnpark mit Einfamilienhäusern zu errichten. Der Grund: Die Bedeutung und die Unwägbarkeiten des Schichten- und Oberflächenwassers in dem Niederungsgebiet veranlassten Investoren – nachdem ihnen das Problem bewusst geworden war – von einem solchen waghalsigen Vorhaben Abstand zu nehmen.

3.) Fehlendes Abfluss-Gefälle

In das Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“ fließt naturgegeben von drei Seiten Oberflächen-/Schichtenwasser hinein. Neuerdings mit 2015, erfolgt eine Entwässerung großer Teile der erneuerten Altlandsberger Chaussee sowie die Straßenentwässerung des sogenannten Quartiers 4 (Aldi-Nord-Bereich) in den Bereich des Fennpfuhls und damit in das Niederungsgebiet. Die Vorstellung, dass Regenwasser/Schichtenwasser in diesem Niederungsgebiet auf natürliche Weise über einen Graben ins Neuenhagener Mühlenfließ abgeführt werden kann, ist falsch. Es mangelt an Gefälle, es gibt Senken. Völlig unklar ist die Bewegung des Schichtenwassers. Eben deshalb wurde 1980 auf der gesamten Länge zwischen Fennpfuhl und Landstraße sinnvoller Weise die Verrohrung errichtet. Damit waren weite Teile des umgebenden Siedlungsgebietes vor Stauwasser geschützt. In einem offenen Graben, wie immer er auch hier nivelliert wird, tritt eine Fliessbewegung erst dann ein, wenn der Graben randvoll ist, d. h. Schichtenwasser sich als Oberflächenwasser darstellt. In Höhe Landstraße gab es ein großes betoniertes Wassersammelbecken, in dem u. a. die Verrohrung mündete und bei Bedarf mobile Rohre zur Abführung von Stauwasser dienten. Wenn es notwendig war, wurde zur Hebung und Weiterleitung des Wassers eine Elektropumpe in das Becken gehängt. Das Becken wurde 1990 beseitigt.

4.) Pufferkapazität

Das Niederungsgebiet als ausgeprägter Grünzug hat für die Gemeinde Fredersdorf/Vogelsdorf bezüglich des Wasserhaushaltes in der Landschaft mehrere Funktion: Durch seine Wasseraufnahmenkapazität (Pufferfunktion) bindet es Regenwasser in der Landschaft und verhindert so ein schnelles Abfließen mit den katastrophalen Folgen des Austrocknens (siehe Positionspapier der NABU-Ortsgruppe vom 20. August 2015). In regennassen Jahren und bei anhaltenden Starkregenereignissen wiederum verhindert die Fläche mit ihrer Pufferfunktion Wasserschäden in der umgebenden Bebauung. Bisher traten nur in äußersten Extremereignissen Schäden auf. Sobald die Pufferkapazität dieses Niederungsgebietes sinkt, ist im umliegenden Siedlungsbereich (entsprechend der tatsächlichen Schichtenwasserbewegung) mit Schäden an Grundstücken und Wohngebäuden zu rechnen. Diese unterscheiden sich lediglich in der Häufigkeit ihres Eintretens sowohl was Trockenheit als auch was Wasserschäden betrifft. Es ist völlig egal, ob 20, 30 oder 50 Häuser gebaut werden oder ein schmaler Grünstreifen frei gehalten wird. Fakt ist: Dieses Gebiet ist nicht nur sensibel, es ist durch die vorhandene Bebauung der Umgebung bereits hoch belastet und braucht diese Pufferfläche. Auf andere Funktionen, wie Grundwasserbildung, Artenschutz, gehen wir hier nicht ein.

5.) Hydrologische Gutachten

Die vorliegenden hydrologischen Gutachten sind in ihren Aussagen widersprüchlich. Sie reichen von bebaubar bis nicht bebaubar. Es ist hier nicht der Ort, die Gutachten zu interpretieren. Notwendig ist allerdings den methodischen Hintergrund der jeweiligen Aussagen zu hinterfragen und auf die tatsächliche Datenlage einzugehen.

6.) Datenbasis

Viele Fragen sind offen:

  • Wie hat sich über einen längeren Zeitraum (30 bis 50 Jahren) das Oberflächen- und Schichtenwasser in diesem Gebiet und seiner Umgebung verhalten, über welche Angaben verfügen wir und welche Daten fehlen?
  • Wie verringert sich die Aufnahmekapazität (Pufferfunktion) dieses Gebietes durch Bebauung, Verfestigung des Bodens und Zerstörung der Grünfläche und welche Veränderungen ergeben sich daraus für den Wasserhaushalt?
  • Welche Gefahren gehen von einem zu schnellen Abfluss des Regenwassers für Trockenperioden in der Gemeinde aus? Welche Gefahren gehen in regennassen Jahren und bei andauernden Starkregenereignissen für das Siedlungsgebiet aus?

7.) Gemeindevertreterbeschluss

Die Gemeindevertretung hat beschlossen: „Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt“ (Anm. Hier handelt es sich um einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren). „Bauamt und Bürgermeister werden beauftragt, im Grünbereich zwischen Altlandsberger Chaussee (Fennpfuhl), Akazienstraße und Landstraße das Setzen von Dauerpegeln zur Sicherung und Auswertung mehrjähriger Dauerpegelmesswerteergebnisse zu veranlassen.“. Dieser Beschlusspunkt wurde mit 13 Ja-Stimmen, 6 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen. Tatsächlich sind einige Pegel zur Messung der Schichtenwasserbewegung gesetzt worden. Über die Erfüllung dieses Gemeindevertreterbeschlusses liegt bislang der Öffentlichkeit nichts vor.

8.) Klarheit für Investoren

Die gängige Praxis und die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass hydrologische Fragen im Rahmen eines Bebauungsplanes geklärt werden können, greifen hier nicht, denn es fehlt an Grundlagen, deren Erarbeitung einem Investor nicht zugemutet werden kann.

 

Fredersdorf-Vogeldorf, den 26.08.2015

Chance knapp vertan – Bauausschuss empfiehlt die Aufstellung eines Bebauungsplans

Zur ersten der drei öffentlichen Dezembersitzungen zum Thema „Bebauung Akazienstraße“, kamen ca. 40 Anwohner. Viele legten ihre Bedenken hinsichtlich des Bebauungsplanes zum Teil recht emotional dar.

Zuvor hatten die Vertreter der TAMAX, die das Grundstück bereits gekauft haben und – nach eigener Aussage – schon gut ein Jahr lang verplanen, ihre Bauvorstellung in bunten Bildern demonstriert. Der Bürgermeister, Herr Krieger, warb u. a. durch Vergleiche zu anderen Fredersdorfer Bauprojekten (Gebiete im Bereich Tieckstrasse und hinter dem Bonsaiweg) für das Vorhaben. Dadurch entstand bei mir der Eindruck, man könne das kleinere Übel an der Akazienstraße haben, denn die Grundstücke wären mit mindestens 600 m² relativ groß und die Häuser in Höhe und Wohnfläche angemessen…

Die Abstimmung der dazu berechtigten Gemeindevertreter endete mit 3:2 (bei einer Enthaltung) für das Projekt.

Interessant bleibt zu verfolgen, was aus der Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Beschädigung des Trockenrasenbiotops wird und ob das erste hydrologische Gutachten, das von der TAMAX angeführt wurde, weiteren Prüfungen standhält.

Jeder kann sich bei den nächsten Terminen am 13.12. und 22.12.16 selbst dazu informieren!

Ute Eckert