+++ in letzter Sekunde zieht der Bürgermeister Herr Krieger die Reißleine +++

+++ in letzter Sekunde zieht der Bürgermeister Herr Krieger die Reißleine +++

Herr Krieger zieht nur Sekunden vor der entscheidenden Abstimmung den Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes zurück! Eindeutig ein Etappenerfolg für uns. Wir konnten verhindern, dass still und heimlich etwas Unbequemes durchgedrückt werden konnte.
Der Saal zur Gemeindevertretersitzung war voll. Es mussten noch viele Stühle nachträglich reingetragen werden.  (Ein Kurzbericht der spannenden Sitzung folgt hier in den nächsten Tagen.)

Vielen Dank Allen die gekommen sind!!
Wir können jetzt erst einmal Weihnachten feiern.

Im Januar kommt aber das Vorhaben noch einmal auf die Tagesordnung. Dann gilt es noch einmal Stärke zu zeigen, und die Pläne zur Bebauung des Dreiecks Akazienstraße endgültig vom Tisch zu wischen.

Frohe Weihnachten!

 

Dr. Klaus Puls – Diskussionsbeitrag vom 08.12.2016 auf der Bauausschusssitzung

Dr. Klaus Puls, 08.12.2016

Zum TOP: Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“ – Aufstellungsbeschluss

Drs. Nr.: BV/0567/2016

Meine Ausführungen gebe ich schriftlich zu Protokoll, ebenso unsere (U+K. Puls) Stellungnahme „Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten“, die wir am 26.08 2015 dem damaligen Bürgermeister, Dr. Uwe Klett, übergeben haben, und die in der Bauverwaltung abgelegt worden ist.

Zur Vorlage BV/0567/2016: Ich empfehle dem Bürgermeister, die Vorlage zurückziehen und dafür zu sorgen, dass das gesamte Niederungsgebiet zwischen Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ als Ganzes in seiner jetzigen Größe als Grünzug erhalten bleibt.

Ich erinnere daran, dass es einen Beschluss der Gemeindeverwaltung gibt, ich zitiere: „Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt…“. (Meine Anmerkung dazu: hier ging es um 20 bis 30 Jahre!). Abstimmungsergebnis dazu: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Das war eine klare Ansage und ich verweise darauf: Wer wissentlich gegen den Gemeindevertreterbeschluss handelt und falsche Versprechen gegenüber Dritten gemacht haben sollte, muss zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere dann, wenn dadurch ein materieller oder finanzieller Schaden entstanden sein sollte.

Der Aufstellungsbeschluss soll zwei Tage vor Weihnachten gefasst werden. Warum die Eile, wo jeder weiß, dass es hier viele strittige Fragen grundsätzlicher Natur gibt. Seit über 20 Jahren ist bekannt, dass sie sich nicht im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses lösen lassen, denn die Bebaubarkeit steht überhaupt in Frage. – Warum? Bei dem vermeintlichen Baugebiet handelt es sich um Teil eines großen Niederungsgebietes/Wassereinzugsgebietes (eiszeitliche Rinne), – welches das Fredersdorfer und Neuenhagener Mühlenfließ verbindet.

Niederungsgebiet heißt hier konkret: Bei Starkregenereignissen fließt aus mehreren Richtungen Oberflächen- bzw. Schichtenwasser hinein und erst einmal auch nur hinein und nicht ab. Weitgehend unklar ist die tatsächliche Wasserbewegung des Schichtenwassers. Anwohner in einem großen Umkreis kennen die Gefahren dieses Schichtenwassers.

Zum Schutz der Anwohner wurde 1980 eine Verrohrung anstelle des alten Grabens vorgenommen. Im Aufstellungsbeschluss (vgl. „Ziele Punkt 3“) wird auf die Verrohrung nicht eingegangen. Warum nicht? Warum wird verschwiegen, dass es sich bei dem geplanten Baugebiet um ein Niederungsgebiet mit all seinen Funktionen und Problemen handelt?

Da die Überarbeitung des FNP seit längerem ansteht, – und heute sogar zur Beschlussfassung vorgesehen ist, wäre es vernünftig, die seit mehr als 20 Jahren – sagen wir mal höflich – strittigen Fragen bezüglich dieser Fläche „Akazienstraße/Landstraße“ im Zuge der Überarbeitung des FNP zu klären, die notwendigen Maßnahmen zu erlassen, um schließlich begründbare, – ich betone: begründbare, methodisch abgesicherte Schlüsse ziehen zu können. Bis heute fehlt Datenmaterial. Der diesbezügliche Auftrag an die Gemeindeverwaltung wurde offensichtlich nicht erfüllt; die verwaisten Mess-Pegel zeugen von Untätigkeit.

Zudem liegt der Gemeindeverwaltung seit längerem der Vorschlag auf dem Tisch, die Privatflächen dieses Gebietes zur Sicherung des gesamten Grünzuges aufzukaufen. Eine Reaktion zu diesem Vorschlag – Fehlanzeige.

Seit 1990 waren acht Investoren schon hier, die in dem Niederungsgebiet bauen wollten; jetzt haben wir den neunten. Alle Vorgänger scheiterten daran, einen Wohnpark mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu errichten. Der Grund: Die Unwägbarkeit des Schichten- und Oberflächenwassers veranlasste sie – nachdem ihnen das Problem bewusst geworden war – von einem solchen waghalsigen Vorhaben Abstand zu nehmen. Schlussfolgerungen der Verwaltung – keine!

Im Sommer 2015 bot der Makler Hundt/Peterhagen auf seiner Internetplattform das Gebiet zum Verkauf an, was uns veranlasste, ihn umgehend in Kenntnis zu setzen, was für ein Produkt er hier anbietet. Kurzum: Der Bürgermeister weiß genau, dass es hier um ein Niederungsgebiet geht, die Bauverwaltung weiß es, der Investor weiß es. Aber alle scheuen, den Begriff „Niederungsgebiet“ zu gebrauchen, weil dann tatsächlich die Probleme auf den Tisch kämen.

Punkt 8 der Ziele des Aufstellungsbeschlusses ist schlichtweg nicht erfüllbar. Es steht dort:  „Klärung der Ableitung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngrundstücke“.

Fakt ist: Es wird immer negative Auswirkungen geben und zwar gravierende! Aber: sie werden negiert. Stattdessen suggeriert TAMAX in einem Papier (Anlage 2 des Aufstellungsbeschusses): Man könne alle Wasserprobleme lösen. Neben vielen anderen Lachern fließt bei ihm das Wasser sogar bergauf. Man kann dem Verfasser zugute halten, dass er das Gebiet nicht kennt.

Die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass anstehende hydrologische Fragen im Rahmen eines Bebauungsplanes geklärt werden können, ist prinzipiell falsch, denn es fehlt an Grundlagen, deren Erarbeitung einem Investor nicht zugemutet werden kann.

Der Bürgermeister bekannte sich in seinem Wahlprogramm zur Erhaltung der Grünzüge; ich gehe mal davon aus, dass er auch inhaltliche Vorstellungen von einem Grünzug hat. Aber im Aufstellungsbeschluss findet man dazu, abgesehen von technischen Angaben, nichts. Ziele/Funktionen des zu entwickelnden Grünzuges liegen im Dunkeln (z. B. Tierwechsel, ökologische Schutzfunktion, Wasserhaushalt generell, Austrocknungen, Freiraum für die Hunde).

Der Aufstellungsbeschluss enthält noch eine Reihe grundlegender Mängel, z. B.

  • Welches sind die kommunalen Flächen?
  • Ist der Grund und Boden des Teils der Landstraße innerhalb des Aufstellungsbeschlusses privates oder kommunales Land?
  • Wie groß ist die im jetzigen FNP angegeben Grünzone in dem Plangebiet?

 Aufgrund der gravierenden Mängel im Aufstellungsbeschluss empfehle ich daher, wie eingangs schon gesagt, die Klärung der Probleme des Plangebietes in die Überarbeitung des FNP einzubringen und von einem jetzigen Beschluss abzusehen.

 

Anmerkung: Mein Redebeitrag ist des Umfangs wegen um meine Ausführungen zu vorherigen Investoren und zur Vorab-Darstellung des Wohngebietes „Akazienstraße/Landstraße“ auf der TAMAX-Plattform eingekürzt, stehen aber zur Verfügung.

Dr. Uta/ Dr. Dr. Klaus Puls – Niederungsgebietes „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten

 

Niederungsgebietes „Akazienstraße/Landstraße“. Gründe, die eine Bebauung verbieten

Kurzfassung in acht Punkten

1.) Sensibles Niederungsgebiet

Das Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“ ist Teil einer Niederung (Eiszeitliche Rinne), die zwei Fließe (Fredersdorfer Mühlenfließ und Neuenhagener Mühlenfließ) miteinander verbindet. Eine Wasserscheide liegt im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks. In dem Niederungsgebiet (früher Ackerfläche, heute Grünzug,) liegen mehrere Pfuhle, u. a. der Fennpfuhl zwischen Altlandsberger Chaussee und Akazienstraße/Landstraße. Das Niederungsgebiet, betrachtet von der Wasserscheide/Bermudadreick bis zur Akazienstraße/Landstraße, ist Zuflussgebiet von Wasser aus vielen Hundert Hektar Wohnbebauung, Straßenland und vereinzelt Grünflächen. Eine genaue Angabe zur Größe dieser Zuflussfläche (Einzugsgebiet) fehlt.

2.) Schichten- und Oberflächenwasser

Sieben Investoren scheiterten seit 1990 daran, in dem Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“ (Größe ca. 40.000 qm) einen Wohnpark mit Einfamilienhäusern zu errichten. Der Grund: Die Bedeutung und die Unwägbarkeiten des Schichten- und Oberflächenwassers in dem Niederungsgebiet veranlassten Investoren – nachdem ihnen das Problem bewusst geworden war – von einem solchen waghalsigen Vorhaben Abstand zu nehmen.

3.) Fehlendes Abfluss-Gefälle

In das Niederungsgebiet „Akazienstraße/Landstraße“ fließt naturgegeben von drei Seiten Oberflächen-/Schichtenwasser hinein. Neuerdings mit 2015, erfolgt eine Entwässerung großer Teile der erneuerten Altlandsberger Chaussee sowie die Straßenentwässerung des sogenannten Quartiers 4 (Aldi-Nord-Bereich) in den Bereich des Fennpfuhls und damit in das Niederungsgebiet. Die Vorstellung, dass Regenwasser/Schichtenwasser in diesem Niederungsgebiet auf natürliche Weise über einen Graben ins Neuenhagener Mühlenfließ abgeführt werden kann, ist falsch. Es mangelt an Gefälle, es gibt Senken. Völlig unklar ist die Bewegung des Schichtenwassers. Eben deshalb wurde 1980 auf der gesamten Länge zwischen Fennpfuhl und Landstraße sinnvoller Weise die Verrohrung errichtet. Damit waren weite Teile des umgebenden Siedlungsgebietes vor Stauwasser geschützt. In einem offenen Graben, wie immer er auch hier nivelliert wird, tritt eine Fliessbewegung erst dann ein, wenn der Graben randvoll ist, d. h. Schichtenwasser sich als Oberflächenwasser darstellt. In Höhe Landstraße gab es ein großes betoniertes Wassersammelbecken, in dem u. a. die Verrohrung mündete und bei Bedarf mobile Rohre zur Abführung von Stauwasser dienten. Wenn es notwendig war, wurde zur Hebung und Weiterleitung des Wassers eine Elektropumpe in das Becken gehängt. Das Becken wurde 1990 beseitigt.

4.) Pufferkapazität

Das Niederungsgebiet als ausgeprägter Grünzug hat für die Gemeinde Fredersdorf/Vogelsdorf bezüglich des Wasserhaushaltes in der Landschaft mehrere Funktion: Durch seine Wasseraufnahmenkapazität (Pufferfunktion) bindet es Regenwasser in der Landschaft und verhindert so ein schnelles Abfließen mit den katastrophalen Folgen des Austrocknens (siehe Positionspapier der NABU-Ortsgruppe vom 20. August 2015). In regennassen Jahren und bei anhaltenden Starkregenereignissen wiederum verhindert die Fläche mit ihrer Pufferfunktion Wasserschäden in der umgebenden Bebauung. Bisher traten nur in äußersten Extremereignissen Schäden auf. Sobald die Pufferkapazität dieses Niederungsgebietes sinkt, ist im umliegenden Siedlungsbereich (entsprechend der tatsächlichen Schichtenwasserbewegung) mit Schäden an Grundstücken und Wohngebäuden zu rechnen. Diese unterscheiden sich lediglich in der Häufigkeit ihres Eintretens sowohl was Trockenheit als auch was Wasserschäden betrifft. Es ist völlig egal, ob 20, 30 oder 50 Häuser gebaut werden oder ein schmaler Grünstreifen frei gehalten wird. Fakt ist: Dieses Gebiet ist nicht nur sensibel, es ist durch die vorhandene Bebauung der Umgebung bereits hoch belastet und braucht diese Pufferfläche. Auf andere Funktionen, wie Grundwasserbildung, Artenschutz, gehen wir hier nicht ein.

5.) Hydrologische Gutachten

Die vorliegenden hydrologischen Gutachten sind in ihren Aussagen widersprüchlich. Sie reichen von bebaubar bis nicht bebaubar. Es ist hier nicht der Ort, die Gutachten zu interpretieren. Notwendig ist allerdings den methodischen Hintergrund der jeweiligen Aussagen zu hinterfragen und auf die tatsächliche Datenlage einzugehen.

6.) Datenbasis

Viele Fragen sind offen:

  • Wie hat sich über einen längeren Zeitraum (30 bis 50 Jahren) das Oberflächen- und Schichtenwasser in diesem Gebiet und seiner Umgebung verhalten, über welche Angaben verfügen wir und welche Daten fehlen?
  • Wie verringert sich die Aufnahmekapazität (Pufferfunktion) dieses Gebietes durch Bebauung, Verfestigung des Bodens und Zerstörung der Grünfläche und welche Veränderungen ergeben sich daraus für den Wasserhaushalt?
  • Welche Gefahren gehen von einem zu schnellen Abfluss des Regenwassers für Trockenperioden in der Gemeinde aus? Welche Gefahren gehen in regennassen Jahren und bei andauernden Starkregenereignissen für das Siedlungsgebiet aus?

7.) Gemeindevertreterbeschluss

Die Gemeindevertretung hat beschlossen: „Die Bebauung der im FNP als Bauerwartungsland dargestellten Flächen zwischen Landstraße und Akazienstraße wird aus Gründen der Beachtung der Ziel- und Prioritätsvorgaben der Landesplanung (Ausnahmeflächen) auf längeren Termin zurückgestellt“ (Anm. Hier handelt es sich um einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren). „Bauamt und Bürgermeister werden beauftragt, im Grünbereich zwischen Altlandsberger Chaussee (Fennpfuhl), Akazienstraße und Landstraße das Setzen von Dauerpegeln zur Sicherung und Auswertung mehrjähriger Dauerpegelmesswerteergebnisse zu veranlassen.“. Dieser Beschlusspunkt wurde mit 13 Ja-Stimmen, 6 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen. Tatsächlich sind einige Pegel zur Messung der Schichtenwasserbewegung gesetzt worden. Über die Erfüllung dieses Gemeindevertreterbeschlusses liegt bislang der Öffentlichkeit nichts vor.

8.) Klarheit für Investoren

Die gängige Praxis und die Auffassung der Gemeindeverwaltung, dass hydrologische Fragen im Rahmen eines Bebauungsplanes geklärt werden können, greifen hier nicht, denn es fehlt an Grundlagen, deren Erarbeitung einem Investor nicht zugemutet werden kann.

 

Fredersdorf-Vogeldorf, den 26.08.2015

Änderung des Flächennutzungsplanes

Neuesten Informationen zufolge, gibt es wahrscheinlich am Donnerstag zu Beginn der Bauausschusssitzung die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Die Tagesordnung bietet dazu ja ausreichend Anlass! Neben Punkt

6  Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“

dürften auch folgene Punkte interessant sein:

9 Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Und im nichtöffentlichen Teil:
17 Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“

Fachkompetenz erwartet

Am Donnerstag ist ja die Sitzung des Bauausschusses, und ersten Reaktionen nach werden viele von uns dort sein, um genauere Informationen über die geplante großflächige Vernichtung unserer schönen Umgebung zu erfahren.
Auch wenn es die Meisten ziemlich kalt erwischt hat, hoffe ich doch, dass den Emotionen nicht freien Lauf geboten wird!

Unbestätigten Informationen zu Folge sind sowohl Vertreter des Investors als auch ein Mitglied des NABU vor Ort.
(Begegnungsstätte,  Waldstraße 26-27, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf)