Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“. Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Klaus Bellmann, Lutz Bölke, Axel Eckert, Dr. Klaus Puls,Dr. Uta Puls, Dr. Jörg Stapel, Roland Szczes, Joachim Wolf

Ansprechpartner
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 28.10.2022

Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“.Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Die Gemeindevertretung (GV) soll im Zusammenhang mit dem Endbericht des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2040 (GEK) beschließen, ob in der Niederung/Wassereinzugsgebiet „Altlandsberger Chaussee-Landstraße“ Wohnbebauung entstehen kann (aktuell BP 33) oder ob dieser Grünzug vollständig bewahrt bleiben muss. In der Darstellung des Beschlussentwurfs der GV vom 25. August 2022 (BV/1503/2022) teilt Thomas Krieger als Bürgermeister mit: „Noch im Rahmen der Diskussion des Gemeindeentwicklungskonzeptes sollte die in dem seit 2001 geltenden FNP zu rund 2/3 für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche zwischen Akazienstraße und verlängerter Landstraße betrachtet werden…“ und „ob und ggf. ab wann diese Fläche tatsächlich baureif entwickelt werden sollte“.

Dieser Grünzug ist vor über 20 Jahren zu „Bauerwartungsland“ erklärt worden. Jeder der bisher acht Investoren war bei ihrer Erwerbs- und Bauabsicht aufmerksam gemacht worden, dass im Falle einer Bebauung das Anfang der 1980er Jahre geschaffene System zur Wasserregulierung dieser Fläche zerstört wird. Die Petition vom Mai 2021 „Grünzug in der Akazienstraße erhalten“, die von über 500 Personen unterschrieben wurde, betont, was für viele heute selbstverständlich ist: Eine solche Niederung bebaut man nicht.

Vollständiger Schutz der Niederung ist notwendig

Wir als IG „Grüne Welle“ lehnen aus den insbesondere seit 2016 umfassend öffentlich vorgetragenen Gründen und aktuell zur Kenntnis gelangten Fakten eine Wohnbebauung der Niederung generell ab und fordern, dass das so eindeutig im GEK festgelegt und beschlossen wird. Das betrifft insbesondere die Wohnbebauung des BP 33. Die Niederung darf nicht zerstört werden, denn sie erfüllt unverzichtbare, nicht einzuschränkende und nicht ausgleichbare Funktionen von Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biotopvitalität. Das ist heute so und wird künftig so bleiben. Das betrifft speziell

  • die Grundwasserneubildung (Tiefenversickerung),
  • den kapillaren Wasseraufstieg bei Trockenheit,
  • den Überflutungsschutz bei Extremwetter,
  • den Erhalt der Lebensbereiche von Pflanze und Tier.

Darüber hinaus hat die Niederung eine Vielzahl lebenswerter und kultureller Funktionen des Wohlfühlens und der Kreativität im Ort und dient Notfallsituationen.

Planungschaos seit 2016

Die Absicht, die Niederung in Bauland zu verwandeln, verursachte in der Verwaltung ein Planungschaos, das bis heute anhält. Seit 2016 gibt es sieben Gutachten/Planungen in Bezug zur Hydrologie der Niederung, deren Aussagen zu den Verhältnissen vor Ort widersprüchlicher nicht sein können.

Ein erfolgversprechender Ansatz, die hydrologische Situation des Wassereinzugsgebietes der Niederung zu erfassen, ist die „Starkregengefahrenkarte/Überflutungsnachweis“ der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH vom Juni 2020. Dort werden derzeit aber nur oberirdische Fließwege und Stauzonen betrachtet. Von einem notwendigen Folge-Arbeitsauftrag für weiterführende Untersuchungen ist nichts bekannt.

Nach wie vor sind die hydrologischen Verhältnisse in der Niederung nur unzureichend erfasst. Das betrifft Zufluss, Wasserbewegung in der Niederung, Grundwasserbildung und Abfluss hin zum Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe). In ihrer Gesamtheit entsprechen vorliegende Planungen nicht annähernd den Klimaerfordernissen unserer Zeit. Alle Darstellungen seit 2016, Berechnungen und angebliche Modellierungen, dass in der Niederung eine Wohnsiedlung gebaut werden kann, brachten das gewünschte Ergebnis nicht. Das Problem ungehemmter Flächenversiegelung wird hinsichtlich künftig wachsender Grundwasserprobleme nicht angemessen geregelt.

Dem Bürgermeister Thomas Krieger als verantwortlichem Kommunalpolitiker wurde bewusst, dass im Falle der Realisierung des BP 33 auf ihn eine Haftungswelle zurollt. Erste negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete traten bereits ein als der Investor am 20. Juli 2016 den Antrag zur Einleitung eines Bauplanverfahrens für seine Fläche (BP 33) einreichte: Entsprechend dem zu erwartenden Bedarf zum Regenwasserabfluss seines beabsichtigten Wohngebietes wurden Wasserrechtliche Genehmigungen für den Straßenbau im Quartier 14-2 zurechtgestutzt. Durch dieses Zurechtstutzen kam es in diesem Quartier 14-2 zu fehlerhafter Planung und Ausführung und infolge dessen zu Überflutungen und handfesten Schäden. Auch nach vier Jahren ist dort die kommunale Regenentwässerung nicht endgültig fertiggestellt und beunruhigt die Anwohner massiv.

Rund die Hälfte der Planungsfläche des BP 33 (2,1 ha) hatte der Investor für Wohnungsbau vorgesehen. Die Restfläche der 4,2 ha wollte er großzügig und kostenfrei der Kommune übertragen. Aber sie ist Hotspot für Überflutung, für Schäden und jetzt zu klärender Haftung. Wer diese Fläche besitzt, hat den Schwarzen Peter samt Haftung! Und Bürgermeister Krieger wollte den Schwarzen Peter nicht, denn er käme, weil er über all die Probleme Bescheid wusste, unweigerlich in persönliche Haftung. Ein Beschluss der GV zur Bebauung der Niederung im Rahmen der Diskussion zum GEK soll nun Abhilfe schaffen. Dann könnte der Bürgermeister erklären: „Die Gemeindevertretung hat beschlossen. Ihr standen alle Information zur Verfügung.“

PETITION – Betreff: Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße, eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017

Initiativgruppe „Grüne Welle“
i. A. Dozent Dr. Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, 18.02.2019

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Thomas Krieger – Bürgermeister –
Lindenallee 3
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Werter Herr Bürgermeister,

anbetracht der Problemhaftigkeit dieses Gutachtens wenden wir uns mit einer Petition an Sie.

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass unsere Kritik an dem hydrologischen Gutachten, das der Gemeindeverwaltung am 05.06.2018 vorgelegt wurde, grundsätzlich ist. Sie betrifft nicht diese oder jene einzelne Aussage. Wir bemängeln auch nicht ausstehende wasserbautechnische Projektierungsarbeiten, auf die sich der Gutachter vorbehaltlich zurückzieht, sondern wir beziehen uns auf den fehlerhaften methodischen Ansatz, der zu keinen belastbaren Aussagen im Gutachten geführt hat.

Sie selbst hatten veranlasst, den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 in den Punkten 4 und 9 mit einem eindeutigen Prüfauftrag zu versehen. Damit wurde ins Kalkül gezogen, dass ein Investor die Absicht hat, eine Wohnanlage in einer Niederung zu bauen, die durch ein umfangreiches Wassereinzugsgebiet geprägt ist und schon jetzt massiv zur Regenwasserentsorgung gebraucht wird.

Die vom Gutachter gewählte Herangehensweise zur Erfassung und Berechnung der erforderlichen hydrologischen Daten ist nicht geeignet, Aussagen zu treffen, ob von der geplanten Wohnbebauung unter den konkreten Bedingungen der Niederung negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete ausgehen werden oder nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht um die Frage: Gibt es Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauungen vor Schäden zu schützen? Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht eintreten würden. Der Gutachter hat dazu keinen methodischen Ansatz gefunden, die zur Verfügung stehenden hydrologischen Daten unter diesem Aspekt aufzubereiten. Kann der Gutachter der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg diese Arbeit nicht leisten oder will er es nicht, weil sich gezeigt hätte, dass von der beabsichtigten Bebauung in niederschlagsstarken Perioden durch Wegfall der Pufferflächen und Veränderung der Wasserströme Schäden ausgehen?

Wir fragen Sie: Wird das hydrologische Gutachten grundsätzlich überarbeitet? Wann liegt ein geltendes hydrologisches Gutachten vor?

Wir erwarten, dass die geltende Fassung des Gutachtens uns unmittelbar nach Eingang in der Verwaltung zugestellt wird. Dazu gehören auch die im Gutachten genannten, die Niederung betreffenden Planungen von 2015/16 (ohne den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 26. 01.2017 beigelegten „Fachbeitrag“ der Fugro Consult GmbH).

Wir erwarten, dass spekulative Mitteilungen an die Presse, die den Charakter eine Fake News haben, unterbleiben. Als solche betrachten wir die „Information“ in der MOZ. Märkisches Echo vom 02.05.2018 unter dem Titel „Wasser in den Elisenhofgraben“.

Fachliche Bewertung des Gutachtens seitens Dritter unumgänglich

Nach Kenntnisnahme des hydrologischen Gutachtens der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg vom 05.06.2018 ist unser Glaube an die Befähigung der Firma, die örtlichen Verhältnisse der Niederung den Realitäten entsprechend einschätzen zu können, erschüttert. Die bisherigen Mängel veranlassen uns festzustellen, dass bei allem, was geschieht, das hydrologische Gutachten für dieses Gebiet einer fachlichen Bewertung seitens Dritter zu unterziehen ist.

Träger der Petition
Klaus Bellmann
Lutz Bölke
Winfried Dreger
Axel Eckert
Dr. Klaus Puls
Dr. Jörg Stapel
Jochen Wolf


Antwort auf die Petition ist zu richten an
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf