Initiativgruppe „Grüne Welle“
Klaus Bellmann, Lutz Bölke, Axel Eckert, Dr. Klaus Puls,Dr. Uta Puls, Dr. Jörg Stapel, Roland Szczes, Joachim Wolf
Ansprechpartner
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Fredersdorf-Vogelsdorf, den 28.10.2022
Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“.Zum Gemeindeentwicklungskonzept
Die Gemeindevertretung (GV) soll im Zusammenhang mit dem Endbericht des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2040 (GEK) beschließen, ob in der Niederung/Wassereinzugsgebiet „Altlandsberger Chaussee-Landstraße“ Wohnbebauung entstehen kann (aktuell BP 33) oder ob dieser Grünzug vollständig bewahrt bleiben muss. In der Darstellung des Beschlussentwurfs der GV vom 25. August 2022 (BV/1503/2022) teilt Thomas Krieger als Bürgermeister mit: „Noch im Rahmen der Diskussion des Gemeindeentwicklungskonzeptes sollte die in dem seit 2001 geltenden FNP zu rund 2/3 für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche zwischen Akazienstraße und verlängerter Landstraße betrachtet werden…“ und „ob und ggf. ab wann diese Fläche tatsächlich baureif entwickelt werden sollte“.
Dieser Grünzug ist vor über 20 Jahren zu „Bauerwartungsland“ erklärt worden. Jeder der bisher acht Investoren war bei ihrer Erwerbs- und Bauabsicht aufmerksam gemacht worden, dass im Falle einer Bebauung das Anfang der 1980er Jahre geschaffene System zur Wasserregulierung dieser Fläche zerstört wird. Die Petition vom Mai 2021 „Grünzug in der Akazienstraße erhalten“, die von über 500 Personen unterschrieben wurde, betont, was für viele heute selbstverständlich ist: Eine solche Niederung bebaut man nicht.
Vollständiger Schutz der Niederung ist notwendig
Wir als IG „Grüne Welle“ lehnen aus den insbesondere seit 2016 umfassend öffentlich vorgetragenen Gründen und aktuell zur Kenntnis gelangten Fakten eine Wohnbebauung der Niederung generell ab und fordern, dass das so eindeutig im GEK festgelegt und beschlossen wird. Das betrifft insbesondere die Wohnbebauung des BP 33. Die Niederung darf nicht zerstört werden, denn sie erfüllt unverzichtbare, nicht einzuschränkende und nicht ausgleichbare Funktionen von Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biotopvitalität. Das ist heute so und wird künftig so bleiben. Das betrifft speziell
- die Grundwasserneubildung (Tiefenversickerung),
- den kapillaren Wasseraufstieg bei Trockenheit,
- den Überflutungsschutz bei Extremwetter,
- den Erhalt der Lebensbereiche von Pflanze und Tier.
Darüber hinaus hat die Niederung eine Vielzahl lebenswerter und kultureller Funktionen des Wohlfühlens und der Kreativität im Ort und dient Notfallsituationen.
Planungschaos seit 2016
Die Absicht, die Niederung in Bauland zu verwandeln, verursachte in der Verwaltung ein Planungschaos, das bis heute anhält. Seit 2016 gibt es sieben Gutachten/Planungen in Bezug zur Hydrologie der Niederung, deren Aussagen zu den Verhältnissen vor Ort widersprüchlicher nicht sein können.
Ein erfolgversprechender Ansatz, die hydrologische Situation des Wassereinzugsgebietes der Niederung zu erfassen, ist die „Starkregengefahrenkarte/Überflutungsnachweis“ der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH vom Juni 2020. Dort werden derzeit aber nur oberirdische Fließwege und Stauzonen betrachtet. Von einem notwendigen Folge-Arbeitsauftrag für weiterführende Untersuchungen ist nichts bekannt.
Nach wie vor sind die hydrologischen Verhältnisse in der Niederung nur unzureichend erfasst. Das betrifft Zufluss, Wasserbewegung in der Niederung, Grundwasserbildung und Abfluss hin zum Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe). In ihrer Gesamtheit entsprechen vorliegende Planungen nicht annähernd den Klimaerfordernissen unserer Zeit. Alle Darstellungen seit 2016, Berechnungen und angebliche Modellierungen, dass in der Niederung eine Wohnsiedlung gebaut werden kann, brachten das gewünschte Ergebnis nicht. Das Problem ungehemmter Flächenversiegelung wird hinsichtlich künftig wachsender Grundwasserprobleme nicht angemessen geregelt.
Dem Bürgermeister Thomas Krieger als verantwortlichem Kommunalpolitiker wurde bewusst, dass im Falle der Realisierung des BP 33 auf ihn eine Haftungswelle zurollt. Erste negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete traten bereits ein als der Investor am 20. Juli 2016 den Antrag zur Einleitung eines Bauplanverfahrens für seine Fläche (BP 33) einreichte: Entsprechend dem zu erwartenden Bedarf zum Regenwasserabfluss seines beabsichtigten Wohngebietes wurden Wasserrechtliche Genehmigungen für den Straßenbau im Quartier 14-2 zurechtgestutzt. Durch dieses Zurechtstutzen kam es in diesem Quartier 14-2 zu fehlerhafter Planung und Ausführung und infolge dessen zu Überflutungen und handfesten Schäden. Auch nach vier Jahren ist dort die kommunale Regenentwässerung nicht endgültig fertiggestellt und beunruhigt die Anwohner massiv.
Rund die Hälfte der Planungsfläche des BP 33 (2,1 ha) hatte der Investor für Wohnungsbau vorgesehen. Die Restfläche der 4,2 ha wollte er großzügig und kostenfrei der Kommune übertragen. Aber sie ist Hotspot für Überflutung, für Schäden und jetzt zu klärender Haftung. Wer diese Fläche besitzt, hat den Schwarzen Peter samt Haftung! Und Bürgermeister Krieger wollte den Schwarzen Peter nicht, denn er käme, weil er über all die Probleme Bescheid wusste, unweigerlich in persönliche Haftung. Ein Beschluss der GV zur Bebauung der Niederung im Rahmen der Diskussion zum GEK soll nun Abhilfe schaffen. Dann könnte der Bürgermeister erklären: „Die Gemeindevertretung hat beschlossen. Ihr standen alle Information zur Verfügung.“