Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“. Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Klaus Bellmann, Lutz Bölke, Axel Eckert, Dr. Klaus Puls,Dr. Uta Puls, Dr. Jörg Stapel, Roland Szczes, Joachim Wolf

Ansprechpartner
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 28.10.2022

Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“.Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Die Gemeindevertretung (GV) soll im Zusammenhang mit dem Endbericht des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2040 (GEK) beschließen, ob in der Niederung/Wassereinzugsgebiet „Altlandsberger Chaussee-Landstraße“ Wohnbebauung entstehen kann (aktuell BP 33) oder ob dieser Grünzug vollständig bewahrt bleiben muss. In der Darstellung des Beschlussentwurfs der GV vom 25. August 2022 (BV/1503/2022) teilt Thomas Krieger als Bürgermeister mit: „Noch im Rahmen der Diskussion des Gemeindeentwicklungskonzeptes sollte die in dem seit 2001 geltenden FNP zu rund 2/3 für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche zwischen Akazienstraße und verlängerter Landstraße betrachtet werden…“ und „ob und ggf. ab wann diese Fläche tatsächlich baureif entwickelt werden sollte“.

Dieser Grünzug ist vor über 20 Jahren zu „Bauerwartungsland“ erklärt worden. Jeder der bisher acht Investoren war bei ihrer Erwerbs- und Bauabsicht aufmerksam gemacht worden, dass im Falle einer Bebauung das Anfang der 1980er Jahre geschaffene System zur Wasserregulierung dieser Fläche zerstört wird. Die Petition vom Mai 2021 „Grünzug in der Akazienstraße erhalten“, die von über 500 Personen unterschrieben wurde, betont, was für viele heute selbstverständlich ist: Eine solche Niederung bebaut man nicht.

Vollständiger Schutz der Niederung ist notwendig

Wir als IG „Grüne Welle“ lehnen aus den insbesondere seit 2016 umfassend öffentlich vorgetragenen Gründen und aktuell zur Kenntnis gelangten Fakten eine Wohnbebauung der Niederung generell ab und fordern, dass das so eindeutig im GEK festgelegt und beschlossen wird. Das betrifft insbesondere die Wohnbebauung des BP 33. Die Niederung darf nicht zerstört werden, denn sie erfüllt unverzichtbare, nicht einzuschränkende und nicht ausgleichbare Funktionen von Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biotopvitalität. Das ist heute so und wird künftig so bleiben. Das betrifft speziell

  • die Grundwasserneubildung (Tiefenversickerung),
  • den kapillaren Wasseraufstieg bei Trockenheit,
  • den Überflutungsschutz bei Extremwetter,
  • den Erhalt der Lebensbereiche von Pflanze und Tier.

Darüber hinaus hat die Niederung eine Vielzahl lebenswerter und kultureller Funktionen des Wohlfühlens und der Kreativität im Ort und dient Notfallsituationen.

Planungschaos seit 2016

Die Absicht, die Niederung in Bauland zu verwandeln, verursachte in der Verwaltung ein Planungschaos, das bis heute anhält. Seit 2016 gibt es sieben Gutachten/Planungen in Bezug zur Hydrologie der Niederung, deren Aussagen zu den Verhältnissen vor Ort widersprüchlicher nicht sein können.

Ein erfolgversprechender Ansatz, die hydrologische Situation des Wassereinzugsgebietes der Niederung zu erfassen, ist die „Starkregengefahrenkarte/Überflutungsnachweis“ der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH vom Juni 2020. Dort werden derzeit aber nur oberirdische Fließwege und Stauzonen betrachtet. Von einem notwendigen Folge-Arbeitsauftrag für weiterführende Untersuchungen ist nichts bekannt.

Nach wie vor sind die hydrologischen Verhältnisse in der Niederung nur unzureichend erfasst. Das betrifft Zufluss, Wasserbewegung in der Niederung, Grundwasserbildung und Abfluss hin zum Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe). In ihrer Gesamtheit entsprechen vorliegende Planungen nicht annähernd den Klimaerfordernissen unserer Zeit. Alle Darstellungen seit 2016, Berechnungen und angebliche Modellierungen, dass in der Niederung eine Wohnsiedlung gebaut werden kann, brachten das gewünschte Ergebnis nicht. Das Problem ungehemmter Flächenversiegelung wird hinsichtlich künftig wachsender Grundwasserprobleme nicht angemessen geregelt.

Dem Bürgermeister Thomas Krieger als verantwortlichem Kommunalpolitiker wurde bewusst, dass im Falle der Realisierung des BP 33 auf ihn eine Haftungswelle zurollt. Erste negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete traten bereits ein als der Investor am 20. Juli 2016 den Antrag zur Einleitung eines Bauplanverfahrens für seine Fläche (BP 33) einreichte: Entsprechend dem zu erwartenden Bedarf zum Regenwasserabfluss seines beabsichtigten Wohngebietes wurden Wasserrechtliche Genehmigungen für den Straßenbau im Quartier 14-2 zurechtgestutzt. Durch dieses Zurechtstutzen kam es in diesem Quartier 14-2 zu fehlerhafter Planung und Ausführung und infolge dessen zu Überflutungen und handfesten Schäden. Auch nach vier Jahren ist dort die kommunale Regenentwässerung nicht endgültig fertiggestellt und beunruhigt die Anwohner massiv.

Rund die Hälfte der Planungsfläche des BP 33 (2,1 ha) hatte der Investor für Wohnungsbau vorgesehen. Die Restfläche der 4,2 ha wollte er großzügig und kostenfrei der Kommune übertragen. Aber sie ist Hotspot für Überflutung, für Schäden und jetzt zu klärender Haftung. Wer diese Fläche besitzt, hat den Schwarzen Peter samt Haftung! Und Bürgermeister Krieger wollte den Schwarzen Peter nicht, denn er käme, weil er über all die Probleme Bescheid wusste, unweigerlich in persönliche Haftung. Ein Beschluss der GV zur Bebauung der Niederung im Rahmen der Diskussion zum GEK soll nun Abhilfe schaffen. Dann könnte der Bürgermeister erklären: „Die Gemeindevertretung hat beschlossen. Ihr standen alle Information zur Verfügung.“

Stellungnahmen zur öffentlichen Auslage des Entwurfs BP 40 „Schulstandort Landstraße“ (BV/1199/2020) und des Entwurfs für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (BV/1198/2020)

Die die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf den Inhalt und das Verfahren der öffentlichen Auslage des Entwurfs des BP 40 und auf Ergebnisse und Verfahren der öffentlichen Auslage des Vorentwurfs zum BP 40, und sind als PDF über die jeweiligen Links abrufbar.

01
Fehler und Mängel im Entwässerungsgutachten, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
Ansprechpartnerin: Ingrid Matthes
09.05.2020

02
Dr. Uta Puls
Falsche Kompromisse, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
10.05.2020

03
Dr. Uta Puls
Bemerkungen zu meinen Stellungnahmen vom 05./14.11.2019 (Bürger 32)
09.05.2020

04
Falk Ehlert, Uwe May, Dr. Klaus Puls
Wir fordern: Fristaufschub von 6 bis 8 Wochen für die Beschlussvorlagen zum BP 40 „Oberschulstandort Landstraße“
Adressat: Landkreis Märkisch Oderland, Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen, Eveline Kranz
22.02.2020

05
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes
Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?
zugestellt auch den GemeindevertreterInnen
23.04.2020

06
Dr. Uta Puls
Zur abgesagten Informationsveranstaltung am 24.03.2020
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

10.05.2020

07
Dr. Uta Puls
Schulhof als Regenrückhaltebecken? Wie in Fredersdorf-Vogelsdorf Entscheidungen über ein 30-Millionen-Objekt getroffen werden
03.03.2020

08
Dr. Uta Puls/Dr. Dr. Klaus Puls
Auslage – ein eklatanter Rechtsverstoß
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

06.05.2020

09
BP 40 „Schulstandort Landstr.“ weitere Bürgerbeteiligung
Lutz und Petra Bölke
10.05.2020

10
Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 40, „Schulstandort Landstrasse“
Peter Bergner
06.05.2020

11
Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des BP 40 „Schulstandort Landstraße“
Roland und Claudia Szczes
11.05.2020

Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?

Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist,
kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht halten.
Henri Barbusse
Französischer Politiker und Schriftsteller
1873-1935

Um die gravierenden Mängel der Planung zum BP 40 zu verstehen, muss man Hintergründe kennen und sich mit dem Interesse des Bürgermeisters an der Bebauung der sog. Hemmerling-Fläche befassen. Mit dieser Fläche stehen sich vier beabsichtigte Bauvorhaben im Einzugsbereich der Niederung/Elisenhofgraben widersprüchlich gegenüber.

Das sind:

  1. der BP 40 (Oberschulbau) mit 42.000 m2
  2. die Freizeitanlage Landstraße mit 40.000 m2
  3. der BP 33 mit 40.000 m2, davon 28.000 m2 für. ca. 27 freistehende Häuser
  4. die Fläche westlich der Landstraße mit 13.000 m2, die sogenannte Hemmerling-Fläche, Wohnbebauung – aus früherem nicht genehmigtem Bebauungsplan.

Der unmittelbare Zusammenhang dieser vier Bauvorhaben wird vom Bürgermeister permanent geleugnet, was zu Verwerfungen im Planungsprozess geführt und viel Zeit gekostet hat.

Zusammenhänge

BP 40

Entgegen den Beteuerungen des Bürgermeisters und der Aussagen des nun seit 15.01.2020 vorliegenden Entwässerungsgutachtens, dass das auf der Fläche des BP 40 anfallende Niederschlagswasser in den tieferen Grundwasserleiter versickert, ist es real ganz anders: Es fließt in großen Teilen – aufgefangen in Rigolen – ab in Richtung Landstraße zum Elisenhofgraben und ins Quartier 14-2. Ähnlich wie beim BP 40 verhält es sich bei der als Freizeitanlage vorgesehenen Fläche an der Landstraße – auch hier fließt in Starkniederschlagsperioden das Regenwasser in Richtung Elisenhofgraben ab.

BP 33

Der BP 33, Bauvorhaben eines privaten Investors, kann nur in den Elisenhofgraben entwässern; eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Für beide Bauvorhaben – den BP 40 und den BP 33 – würde am Punkt „Landstraße“ des Elisenhofgrabens eine technische Vorflut notwendig sein, was Kosten verursacht. Daraus ergibt sich das Planungsdilemma des Bürgermeisters beim BP 40 – eine öffentliche Diskussion zum Entwässerungsgutachten des BP 40 soll möglichst verhindert werden, denn sie würde zur Auffassung führen, dass beide Planungsvorhaben im Widerspruch stehen – „entweder der BP 40 oder der BP 33“.

Auf den BP 33 aber kann der Bürgermeister nicht verzichten. Er ist zwingend erforderlich für die Vermarktung der sog. Hemmerling-Fläche, vor allem deshalb, weil erst mit dem BP 33 die Infrastruktur für dieses Ackerland geschaffen wird. Andernfalls könnten die 13.000 m2 kein Bauland werden, woran deutlich wird, dass diese Fläche direkt im Konflikt mit der Abflusssituation des BP 40 steht. Um das zu vertuschen, wird pausenlos erklärt, der BP 40 habe nichts mit der Niederung/Elisenhofgraben zu tun, weil das gesamte Niederschlagswasser am Standort in den tieferen Grundwasserleiter versickert. Aber wer sich mit dem Entwässerungsgutachten vom 15.01.2020 befasst, wird feststellen – diese Aussage ist falsch.

BP 33 in Konflikt mit kommunalen Interessen der Regenentwässerung

Die Niederung ist Zuflussgebiet einer Vielzahl von Entwässerungssystemen von Straßen und Quartieren. Dazu gehören u. a. Teile der Fredersdorfer bzw. Altlandsberger Chaussee, die Baumschulenstraße, die Quartiere 4 und 14-2 sowie Abflüsse aus Mulden und Schichtenwasser aus Gebieten wie Amsel- und Taubenstraße. Trotz mehrerer hydrologischer Gutachten, einschließlich des zum BP 33 vom 05.06.2018, ist dieser Konflikt ungeklärt. Ergebnisse eines Auftrags an Prof. Dr. Sieker stehen noch aus.

Es zeigt sich: Der BP 40 ist ein extensives, naturverbrauchendes Vorhaben, – nicht notwendig, kostenintensiv und nicht zeitgemäß. Zum Schaden der Umwelt, der Infrastruktur und der Wohnqualität wird so Siedlungsdruck erzeugt. Es gibt bessere Lösungen.

Ausweg aus dem Planungs-Chaos

Erstens: Eine „Abwägung“ der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern wie im Falle der Auslage des Vorentwurfes zum BP 40 (14.10. bis 15.11.2019) darf sich so nicht wiederholen. Das war keine Abwägung sondern ein Kniefall vor dem Bürgermeister. Wir Bürger erwarten von den Vorsitzenden der drei Fachausschüsse, klare Ansage dazu, wie sie gedenken, die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zum jetzigen Entwurf des BP 40 in ihren Ausschüssen bürgeroffen zu behandeln. Gute Erfahrungen gibt es genug und die Zeit drängt.

Zweitens: Es war ein grober Fehler, wenn der Vorsitzende des Ortentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses einvernehmlich mit dem Bürgermeister den Termin seiner Ausschusssitzung auf  den 25.02.2020 verlegte, genau zwei Tage bevor es zum Beschluss der Gemeindevertretung kam. Eine sachgemäße Behandlung der Tagesordnungspunkte zum BP 40 (ca. 1.000 Seiten) einschließlich der Abwägung war damit ausgeschlossen. Die beiden anderen Ausschüsse gerieten so in eine Zwangssituation.

Dieses Versagen des Ausschussvorsitzenden Arco Auschner gab der Feststellung Nahrung, dass sein Lebensmittelpunkt nicht Fredersdorf-Vogelsdorf ist sondern Beiersdorf-Freudenberg und demzufolge er sein Mandat als Gemeindevertreter hätte längst niederlegen müssen. Die Fraktion „Gemeinsam für Fredersdorf-Vogelsdorf“, sowie auch alle anderen, sind und werden hiermit aufgefordert, die offenkundige und tatsächliche Befangenheit von Herrn Arco Auschner rückwirkend festzustellen, um daraus die einzig richtige Schlussfolgerung zu ziehen und ihn als Vorsitzenden ablösen.

Drittens: Wir Bürger erwarten mit der Abgabe unserer Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf des BP 40 eine sachbezogene Abwägung, um offensichtliche, offenkundige der nahen Vergangenheit und eventuell noch versteckte Schäden ausschließen zu können. Wir sehen uns in der Verantwortung, unsachgemäße Abwägungen rechtlich prüfen zu lassen. Das betrifft Bereiche wie Verkehr, Lärmbelastung, Regenentwässerung, Umweltfolgen und kommunale Haushaltsbelastung, wozu es in den ausgelegten Materialien schon beim ersten Durchsehen erkennbar drastische Fehler und Mängel gibt. Voraussetzung dafür ist, dass man sich über die inzwischen schier unüberschaubare Menge an Dokumenten zum BP 40 (und der damit verbundenen extremen Verunsicherung vieler Menschen) gemeinschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern austauschen muss! Wie und wo das unter den jetzigen Bedingungen wieder möglich ist, prüfen wir noch.

Unterzeichner:
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes.

Postanschrift: Klaus Puls, Akazienstraße 26 a, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Fredersdorf-Vogelsdorf, den 23.04.2020