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Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“. Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Klaus Bellmann, Lutz Bölke, Axel Eckert, Dr. Klaus Puls,Dr. Uta Puls, Dr. Jörg Stapel, Roland Szczes, Joachim Wolf

Ansprechpartner
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 28.10.2022

Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“.Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Die Gemeindevertretung (GV) soll im Zusammenhang mit dem Endbericht des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2040 (GEK) beschließen, ob in der Niederung/Wassereinzugsgebiet „Altlandsberger Chaussee-Landstraße“ Wohnbebauung entstehen kann (aktuell BP 33) oder ob dieser Grünzug vollständig bewahrt bleiben muss. In der Darstellung des Beschlussentwurfs der GV vom 25. August 2022 (BV/1503/2022) teilt Thomas Krieger als Bürgermeister mit: „Noch im Rahmen der Diskussion des Gemeindeentwicklungskonzeptes sollte die in dem seit 2001 geltenden FNP zu rund 2/3 für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche zwischen Akazienstraße und verlängerter Landstraße betrachtet werden…“ und „ob und ggf. ab wann diese Fläche tatsächlich baureif entwickelt werden sollte“.

Dieser Grünzug ist vor über 20 Jahren zu „Bauerwartungsland“ erklärt worden. Jeder der bisher acht Investoren war bei ihrer Erwerbs- und Bauabsicht aufmerksam gemacht worden, dass im Falle einer Bebauung das Anfang der 1980er Jahre geschaffene System zur Wasserregulierung dieser Fläche zerstört wird. Die Petition vom Mai 2021 „Grünzug in der Akazienstraße erhalten“, die von über 500 Personen unterschrieben wurde, betont, was für viele heute selbstverständlich ist: Eine solche Niederung bebaut man nicht.

Vollständiger Schutz der Niederung ist notwendig

Wir als IG „Grüne Welle“ lehnen aus den insbesondere seit 2016 umfassend öffentlich vorgetragenen Gründen und aktuell zur Kenntnis gelangten Fakten eine Wohnbebauung der Niederung generell ab und fordern, dass das so eindeutig im GEK festgelegt und beschlossen wird. Das betrifft insbesondere die Wohnbebauung des BP 33. Die Niederung darf nicht zerstört werden, denn sie erfüllt unverzichtbare, nicht einzuschränkende und nicht ausgleichbare Funktionen von Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biotopvitalität. Das ist heute so und wird künftig so bleiben. Das betrifft speziell

  • die Grundwasserneubildung (Tiefenversickerung),
  • den kapillaren Wasseraufstieg bei Trockenheit,
  • den Überflutungsschutz bei Extremwetter,
  • den Erhalt der Lebensbereiche von Pflanze und Tier.

Darüber hinaus hat die Niederung eine Vielzahl lebenswerter und kultureller Funktionen des Wohlfühlens und der Kreativität im Ort und dient Notfallsituationen.

Planungschaos seit 2016

Die Absicht, die Niederung in Bauland zu verwandeln, verursachte in der Verwaltung ein Planungschaos, das bis heute anhält. Seit 2016 gibt es sieben Gutachten/Planungen in Bezug zur Hydrologie der Niederung, deren Aussagen zu den Verhältnissen vor Ort widersprüchlicher nicht sein können.

Ein erfolgversprechender Ansatz, die hydrologische Situation des Wassereinzugsgebietes der Niederung zu erfassen, ist die „Starkregengefahrenkarte/Überflutungsnachweis“ der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH vom Juni 2020. Dort werden derzeit aber nur oberirdische Fließwege und Stauzonen betrachtet. Von einem notwendigen Folge-Arbeitsauftrag für weiterführende Untersuchungen ist nichts bekannt.

Nach wie vor sind die hydrologischen Verhältnisse in der Niederung nur unzureichend erfasst. Das betrifft Zufluss, Wasserbewegung in der Niederung, Grundwasserbildung und Abfluss hin zum Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe). In ihrer Gesamtheit entsprechen vorliegende Planungen nicht annähernd den Klimaerfordernissen unserer Zeit. Alle Darstellungen seit 2016, Berechnungen und angebliche Modellierungen, dass in der Niederung eine Wohnsiedlung gebaut werden kann, brachten das gewünschte Ergebnis nicht. Das Problem ungehemmter Flächenversiegelung wird hinsichtlich künftig wachsender Grundwasserprobleme nicht angemessen geregelt.

Dem Bürgermeister Thomas Krieger als verantwortlichem Kommunalpolitiker wurde bewusst, dass im Falle der Realisierung des BP 33 auf ihn eine Haftungswelle zurollt. Erste negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete traten bereits ein als der Investor am 20. Juli 2016 den Antrag zur Einleitung eines Bauplanverfahrens für seine Fläche (BP 33) einreichte: Entsprechend dem zu erwartenden Bedarf zum Regenwasserabfluss seines beabsichtigten Wohngebietes wurden Wasserrechtliche Genehmigungen für den Straßenbau im Quartier 14-2 zurechtgestutzt. Durch dieses Zurechtstutzen kam es in diesem Quartier 14-2 zu fehlerhafter Planung und Ausführung und infolge dessen zu Überflutungen und handfesten Schäden. Auch nach vier Jahren ist dort die kommunale Regenentwässerung nicht endgültig fertiggestellt und beunruhigt die Anwohner massiv.

Rund die Hälfte der Planungsfläche des BP 33 (2,1 ha) hatte der Investor für Wohnungsbau vorgesehen. Die Restfläche der 4,2 ha wollte er großzügig und kostenfrei der Kommune übertragen. Aber sie ist Hotspot für Überflutung, für Schäden und jetzt zu klärender Haftung. Wer diese Fläche besitzt, hat den Schwarzen Peter samt Haftung! Und Bürgermeister Krieger wollte den Schwarzen Peter nicht, denn er käme, weil er über all die Probleme Bescheid wusste, unweigerlich in persönliche Haftung. Ein Beschluss der GV zur Bebauung der Niederung im Rahmen der Diskussion zum GEK soll nun Abhilfe schaffen. Dann könnte der Bürgermeister erklären: „Die Gemeindevertretung hat beschlossen. Ihr standen alle Information zur Verfügung.“

Dringender Appell an die Gemeindevertretung zur aktuellen Beschlussvorlage zum BP 33 am 27.05.2021

Werte Gemeindevertreterin, werter Gemeindevertreter,

der Bürgermeister beabsichtigt zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag (27.05.2021) darüber abstimmen zu lassen, ob noch eine Mehrheit in der GV zur Fortführung des BP 33 Akazienstraße steht.

Auf der Sitzung des Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses (OEBU) am 11.5.2021 habe ich im Einvernehmen mit der IG Grüne Welle das zum BP 33 vorgelegte Informationsmaterial wegen gravierender Falschdarstellungen und massiver Täuschungen zurückgewiesen.
Dieser Standpunkt wurde in den darauf folgenden Tagen in einer Reihe (Corona bedingter) kleinerer Zusammenkünfte verschärft.

Stoppt den BP 33!

Von einer breiten Öffentlichkeit wird die Bebauung der Niederung „Akazienstraße-Landstraße“ abgelehnt. Das war bereits lange vor dem Aufstellungsbeschluss zum BP 33 der Fall und ist u. a. auch durch die Online-Petition von Max K. mit 489 Unterschriften (Stand: 25.05.2021) deutlich unterstrichen worden. Siehe
Erhalt der restlichen Grünflächen in Fredersdorf-Vogelsdorf! STOPPT DEN BP 33!

Die Erhaltung der Niederung gehört zu einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteten gesunden Lebensweise im Ort. Sie ist ohne Alternative und u. a. aus ökologischen, klimatischen sowie aus landschaftsspezifischen Gründen ohne Wenn und Aber zu erhalten.

Deshalb traten wir seit langem in Fredersdorf-Nord für behutsame
Lückenbebauungen ein.

Was ist bislang falsch gelaufen in der Planung zum BP 33 und hat hohe Kosten verursacht, von denen der Bürgermeister in der Beschlussvorlage spricht?
Dazu wenige Details.
Die Niederung, in der gebaut werden soll, ist Wassereinzugsgebiet
für große Teile von Fredersdorf-Nord. Vor mehr als einem Jahr (21.02.2020) erteilte der Landkreis MOL die Wasserrechtliche Erlaubnis für den BP 33. Gutachten, die dieser Genehmigung zugrunde liegen, enthalten nachweislich grobe Fehler, schwere Unterlassungen und bewusste Täuschungen. Gefährdungspotentiale werden verschwiegen, stattdessen wird so getan – und das ist jetzt entscheidend – als seien die Punkte 4 und 9 des Aufstellungsbeschlusses vom 26.01.2017 erfüllt.
Das sind sie aber nicht!
Hier Einzelheiten (Fakten, Personen, Strukturen) anzuführen, würde den Rahmen dieses Appells sprengen und erfolgt mit juristischen Konsequenzen an anderer Stelle.

Der Bürgermeister hat scheinbar vorsätzlich durch Unterlassung im Amt weder die Gemeindevertretung noch den für die Beratung der GV in dieser Sache zuständigen Fachausschuss (OEBU) veranlasst, die dazu seit 2018/2019 vorliegenden Gutachten und Plandokumente zu erörtern, um in zwei entscheidenden Punkten des Aufstellungsbeschlusses (4 und 9) Sicherheit zu bekommen.
Die wiederholten Hinweise seitens der Bevölkerung auf diese Notwendigkeit wurden permanent ignoriert.

Weitere Details: „Mit Schreiben vom 20.07.2016 beantragt die TAMAX GE Märkisch- Oderland GmbH die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Bebauung der Flurstücke 23 und 22/3 der Flur 2, Gemarkung Fredersdorf, Areal Akazienstraße“.
Mehr nicht!
Im Verwaltungsakt zum Bebauungsplan (BP 33) werden dann weitere
Flurstücke einbezogen, nämlich die Flurstücke 24, „teilweise 25“ (Teile der Landstraße), „teilweise 904“ (Grabenbereich), was legitim ist. Auf Nachfrage, wem diese zusätzlich hineingenommenen Flurstücke gehören, wird TAMAX als Eigentümer genannt.
Ob das stimmt oder nicht ist zu prüfen – in jedem Fall ergeben sich durch diese
Flächen im Geltungsbereich des BP 33 besondere kommunale Verantwortlichkeiten.

„Verlängerte Ulmenstraße“. Sie soll durch den empfindlichsten Teil der Niederung gebaut werden! Wer das planerisch vorschlägt, hat entweder von der Niederung keine Ahnung oder verfolgt andere Interessen. Da ist der Teil Landstraße. Er kann durch die Kommune aufgekauft und ausgebaut werden, Erschließungsstraße, wie anderswo auch– kein Problem.

Oder: Grabenbereich – Wer stellt hier wem, was durch welchen rechtlichen Übergang zur Verfügung?

Noch schwerwiegender ist die falsche Reihenfolge der vermeintlichen Planung. Erst muss der Gesamtzufluss in die Niederung und die dortige Regenwasserbewirtschaftung als Planungsgrundlage sicher festgestellt sein, bevor es um spezielle Anliegen wie im BP 33 geht.

Solche groben Fehler mit noch offenem Ausmaß dürfen einfach nicht
passieren. Hohe Kosten bei der Planung, ja, die sind anzunehmen.
Aber wer hat Schuld an den bisherigen Kosten?
Wer führt das Bauplanvorhaben seit mehr als vier Jahren – TAMAX oder der Bürgermeister?
Doch wohl der Bürgermeister.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bau einer Wohnsiedlung hinein in eine solch sensible Niederung ist kein Freibrief; die Natur lässt sich nicht durch Fachgutachten betrügen.

Ungelöste Probleme haben wir im Ort genug, belasten wir uns nicht mit neuen.

Planungen zum BP 33 einstellen!

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 25.05.2021

Stellungnahmen zur öffentlichen Auslage des Entwurfs BP 40 „Schulstandort Landstraße“ (BV/1199/2020) und des Entwurfs für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (BV/1198/2020)

Die die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf den Inhalt und das Verfahren der öffentlichen Auslage des Entwurfs des BP 40 und auf Ergebnisse und Verfahren der öffentlichen Auslage des Vorentwurfs zum BP 40, und sind als PDF über die jeweiligen Links abrufbar.

01
Fehler und Mängel im Entwässerungsgutachten, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
Ansprechpartnerin: Ingrid Matthes
09.05.2020

02
Dr. Uta Puls
Falsche Kompromisse, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
10.05.2020

03
Dr. Uta Puls
Bemerkungen zu meinen Stellungnahmen vom 05./14.11.2019 (Bürger 32)
09.05.2020

04
Falk Ehlert, Uwe May, Dr. Klaus Puls
Wir fordern: Fristaufschub von 6 bis 8 Wochen für die Beschlussvorlagen zum BP 40 „Oberschulstandort Landstraße“
Adressat: Landkreis Märkisch Oderland, Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen, Eveline Kranz
22.02.2020

05
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes
Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?
zugestellt auch den GemeindevertreterInnen
23.04.2020

06
Dr. Uta Puls
Zur abgesagten Informationsveranstaltung am 24.03.2020
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

10.05.2020

07
Dr. Uta Puls
Schulhof als Regenrückhaltebecken? Wie in Fredersdorf-Vogelsdorf Entscheidungen über ein 30-Millionen-Objekt getroffen werden
03.03.2020

08
Dr. Uta Puls/Dr. Dr. Klaus Puls
Auslage – ein eklatanter Rechtsverstoß
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

06.05.2020

09
BP 40 „Schulstandort Landstr.“ weitere Bürgerbeteiligung
Lutz und Petra Bölke
10.05.2020

10
Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 40, „Schulstandort Landstrasse“
Peter Bergner
06.05.2020

11
Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des BP 40 „Schulstandort Landstraße“
Roland und Claudia Szczes
11.05.2020

Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?

Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist,
kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht halten.
Henri Barbusse
Französischer Politiker und Schriftsteller
1873-1935

Um die gravierenden Mängel der Planung zum BP 40 zu verstehen, muss man Hintergründe kennen und sich mit dem Interesse des Bürgermeisters an der Bebauung der sog. Hemmerling-Fläche befassen. Mit dieser Fläche stehen sich vier beabsichtigte Bauvorhaben im Einzugsbereich der Niederung/Elisenhofgraben widersprüchlich gegenüber.

Das sind:

  1. der BP 40 (Oberschulbau) mit 42.000 m2
  2. die Freizeitanlage Landstraße mit 40.000 m2
  3. der BP 33 mit 40.000 m2, davon 28.000 m2 für. ca. 27 freistehende Häuser
  4. die Fläche westlich der Landstraße mit 13.000 m2, die sogenannte Hemmerling-Fläche, Wohnbebauung – aus früherem nicht genehmigtem Bebauungsplan.

Der unmittelbare Zusammenhang dieser vier Bauvorhaben wird vom Bürgermeister permanent geleugnet, was zu Verwerfungen im Planungsprozess geführt und viel Zeit gekostet hat.

Zusammenhänge

BP 40

Entgegen den Beteuerungen des Bürgermeisters und der Aussagen des nun seit 15.01.2020 vorliegenden Entwässerungsgutachtens, dass das auf der Fläche des BP 40 anfallende Niederschlagswasser in den tieferen Grundwasserleiter versickert, ist es real ganz anders: Es fließt in großen Teilen – aufgefangen in Rigolen – ab in Richtung Landstraße zum Elisenhofgraben und ins Quartier 14-2. Ähnlich wie beim BP 40 verhält es sich bei der als Freizeitanlage vorgesehenen Fläche an der Landstraße – auch hier fließt in Starkniederschlagsperioden das Regenwasser in Richtung Elisenhofgraben ab.

BP 33

Der BP 33, Bauvorhaben eines privaten Investors, kann nur in den Elisenhofgraben entwässern; eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Für beide Bauvorhaben – den BP 40 und den BP 33 – würde am Punkt „Landstraße“ des Elisenhofgrabens eine technische Vorflut notwendig sein, was Kosten verursacht. Daraus ergibt sich das Planungsdilemma des Bürgermeisters beim BP 40 – eine öffentliche Diskussion zum Entwässerungsgutachten des BP 40 soll möglichst verhindert werden, denn sie würde zur Auffassung führen, dass beide Planungsvorhaben im Widerspruch stehen – „entweder der BP 40 oder der BP 33“.

Auf den BP 33 aber kann der Bürgermeister nicht verzichten. Er ist zwingend erforderlich für die Vermarktung der sog. Hemmerling-Fläche, vor allem deshalb, weil erst mit dem BP 33 die Infrastruktur für dieses Ackerland geschaffen wird. Andernfalls könnten die 13.000 m2 kein Bauland werden, woran deutlich wird, dass diese Fläche direkt im Konflikt mit der Abflusssituation des BP 40 steht. Um das zu vertuschen, wird pausenlos erklärt, der BP 40 habe nichts mit der Niederung/Elisenhofgraben zu tun, weil das gesamte Niederschlagswasser am Standort in den tieferen Grundwasserleiter versickert. Aber wer sich mit dem Entwässerungsgutachten vom 15.01.2020 befasst, wird feststellen – diese Aussage ist falsch.

BP 33 in Konflikt mit kommunalen Interessen der Regenentwässerung

Die Niederung ist Zuflussgebiet einer Vielzahl von Entwässerungssystemen von Straßen und Quartieren. Dazu gehören u. a. Teile der Fredersdorfer bzw. Altlandsberger Chaussee, die Baumschulenstraße, die Quartiere 4 und 14-2 sowie Abflüsse aus Mulden und Schichtenwasser aus Gebieten wie Amsel- und Taubenstraße. Trotz mehrerer hydrologischer Gutachten, einschließlich des zum BP 33 vom 05.06.2018, ist dieser Konflikt ungeklärt. Ergebnisse eines Auftrags an Prof. Dr. Sieker stehen noch aus.

Es zeigt sich: Der BP 40 ist ein extensives, naturverbrauchendes Vorhaben, – nicht notwendig, kostenintensiv und nicht zeitgemäß. Zum Schaden der Umwelt, der Infrastruktur und der Wohnqualität wird so Siedlungsdruck erzeugt. Es gibt bessere Lösungen.

Ausweg aus dem Planungs-Chaos

Erstens: Eine „Abwägung“ der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern wie im Falle der Auslage des Vorentwurfes zum BP 40 (14.10. bis 15.11.2019) darf sich so nicht wiederholen. Das war keine Abwägung sondern ein Kniefall vor dem Bürgermeister. Wir Bürger erwarten von den Vorsitzenden der drei Fachausschüsse, klare Ansage dazu, wie sie gedenken, die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zum jetzigen Entwurf des BP 40 in ihren Ausschüssen bürgeroffen zu behandeln. Gute Erfahrungen gibt es genug und die Zeit drängt.

Zweitens: Es war ein grober Fehler, wenn der Vorsitzende des Ortentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses einvernehmlich mit dem Bürgermeister den Termin seiner Ausschusssitzung auf  den 25.02.2020 verlegte, genau zwei Tage bevor es zum Beschluss der Gemeindevertretung kam. Eine sachgemäße Behandlung der Tagesordnungspunkte zum BP 40 (ca. 1.000 Seiten) einschließlich der Abwägung war damit ausgeschlossen. Die beiden anderen Ausschüsse gerieten so in eine Zwangssituation.

Dieses Versagen des Ausschussvorsitzenden Arco Auschner gab der Feststellung Nahrung, dass sein Lebensmittelpunkt nicht Fredersdorf-Vogelsdorf ist sondern Beiersdorf-Freudenberg und demzufolge er sein Mandat als Gemeindevertreter hätte längst niederlegen müssen. Die Fraktion „Gemeinsam für Fredersdorf-Vogelsdorf“, sowie auch alle anderen, sind und werden hiermit aufgefordert, die offenkundige und tatsächliche Befangenheit von Herrn Arco Auschner rückwirkend festzustellen, um daraus die einzig richtige Schlussfolgerung zu ziehen und ihn als Vorsitzenden ablösen.

Drittens: Wir Bürger erwarten mit der Abgabe unserer Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf des BP 40 eine sachbezogene Abwägung, um offensichtliche, offenkundige der nahen Vergangenheit und eventuell noch versteckte Schäden ausschließen zu können. Wir sehen uns in der Verantwortung, unsachgemäße Abwägungen rechtlich prüfen zu lassen. Das betrifft Bereiche wie Verkehr, Lärmbelastung, Regenentwässerung, Umweltfolgen und kommunale Haushaltsbelastung, wozu es in den ausgelegten Materialien schon beim ersten Durchsehen erkennbar drastische Fehler und Mängel gibt. Voraussetzung dafür ist, dass man sich über die inzwischen schier unüberschaubare Menge an Dokumenten zum BP 40 (und der damit verbundenen extremen Verunsicherung vieler Menschen) gemeinschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern austauschen muss! Wie und wo das unter den jetzigen Bedingungen wieder möglich ist, prüfen wir noch.

Unterzeichner:
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes.

Postanschrift: Klaus Puls, Akazienstraße 26 a, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Fredersdorf-Vogelsdorf, den 23.04.2020

Wir sind nicht allein – und wir werden immer mehr!

Vor drei Jahren, im Dezember 2016, stand plötzlich wieder die Bebauung des Grünzugs Akazienstraße im Raum. Ein neuer Investor hatte das Gelände gekauft, und nun sollte möglichst über Nacht ganz schnell der notwendige Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan von der Gemeinde abgesegnet werden.

Drei Jahre sind seitdem vergangen, und die „Welt hat sich verändert“. Waren damals oft nur die direkten Anwohner über den verantwortungslosen Umgang mit unserer Umwelt in Sorge, so ist heute die Klimaveränderung – und deren Folgen für unser Leben – in aller Munde.

Aber als wenn nichts gewesen wäre sollen immer weitere Flächen durch zusätzliche Bauvorhaben versiegelt werden.
Da werden Gutachten aus dem Ärmel gezogen, die an Hand von historischen Wetteraufzeichnungen zu beweisen versuchen, dass sich Niederschläge und Trockenperioden auch in Zukunft ganz genauso darstellen werden, wie das schon in den letzten 100 Jahren immer so gewesen war. Aber dafür die Hand ins Feuer legen, dass möchte man dann doch lieber nicht.

Hallo! Aufwachen! Angesichts solcher Ignoranz frage ich mich wirklich, von welcher Galaxie eigentlich die Vorantreiber dieser Projekte kommen! (?)

Nein, da wird nicht über Schutzmaßnahmen und Alternativen nachgedacht. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Mit aufgesetzten Scheuklappen immer weiter alles zubauen ist die Devise. Alles Andere wird sich dann schon von alleine regeln, oder eben auch nicht. Hier stehen immer noch kurzfristige kommerzielle Interessen einer langfristigen und verantwortungsvollen Planung entgegen.

Aber wie es scheint, kommt das Thema langsam aber sicher auch im letzten Winkel unserer Republik an. Inzwischen sogar in Oberbayern und selbst in Fredersdorf-Vogelsdorf. Und so habe ich ein wenig Hoffnung für die Zukunft, dass bei solchen Schildbürgerstreichen nicht mehr jeder Gemeindevertreter reflexartig seinen Arm hebt und dem zustimmt. Vielleicht auch deswegen, weil er den Gegenwind der Leute spürt, die er vertreten wollte.

Wir sind nicht allein – und wir werden immer mehr!
Ob aus Sorge über weitere „Planungen“, oder weil schon die Folgen vorangegangener Baumaßnahmen auszubaden sind, die Bürger organisieren sich und stellen unbequeme Fragen:

Bürgerforum Fredersdorf-Vogelsdorf, IG Interessengemeinschaft Vogelsiedlung, Initiativgruppe Grüne Welle: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan BP40 „Schulstandort Landstraße“ Stopp der Entwurfsplanung

Bürgerforum Fredersdorf-Vogelsdorf, IG Interessengemeinschaft Vogelsiedlung, Initiativgruppe Grüne Welle: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan BP40 „Schulstandort Landstraße“ – Stopp der Entwurfsplanung wegen zu befürchtender Wasserschäden an umliegender Wohnbebauung durch Oberflächen- und Schichtenwasser aus dem Plangebiet des BP40/Fredersdorf-Nord.

Dr. Stapel: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan BP40 „Schulstandort Landstraße“

Offener Brief an die Gemeindertreterinnen und Gemeindevertreter

Dr. Klaus Puls: Stellungnahme zum Vorentwurf „Schulstandort Landstraße“
Grundlagen des Abwägungsprozess
Hinweise und Probleme

Dr. Uta Puls: Stellungnahme zum Vorentwurf „Schulstandort Landstraße Fragen zur Finanzierung

Dr. Uta Puls: Stellungnahme „Schulstandort Landstraße“
Schulplätze ja, aber nicht an diesem natursensiblen Standort!

Axel Eckert

PETITION – Betreff: Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße, eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017

Initiativgruppe „Grüne Welle“
i. A. Dozent Dr. Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, 18.02.2019

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Thomas Krieger – Bürgermeister –
Lindenallee 3
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Werter Herr Bürgermeister,

anbetracht der Problemhaftigkeit dieses Gutachtens wenden wir uns mit einer Petition an Sie.

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass unsere Kritik an dem hydrologischen Gutachten, das der Gemeindeverwaltung am 05.06.2018 vorgelegt wurde, grundsätzlich ist. Sie betrifft nicht diese oder jene einzelne Aussage. Wir bemängeln auch nicht ausstehende wasserbautechnische Projektierungsarbeiten, auf die sich der Gutachter vorbehaltlich zurückzieht, sondern wir beziehen uns auf den fehlerhaften methodischen Ansatz, der zu keinen belastbaren Aussagen im Gutachten geführt hat.

Sie selbst hatten veranlasst, den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 in den Punkten 4 und 9 mit einem eindeutigen Prüfauftrag zu versehen. Damit wurde ins Kalkül gezogen, dass ein Investor die Absicht hat, eine Wohnanlage in einer Niederung zu bauen, die durch ein umfangreiches Wassereinzugsgebiet geprägt ist und schon jetzt massiv zur Regenwasserentsorgung gebraucht wird.

Die vom Gutachter gewählte Herangehensweise zur Erfassung und Berechnung der erforderlichen hydrologischen Daten ist nicht geeignet, Aussagen zu treffen, ob von der geplanten Wohnbebauung unter den konkreten Bedingungen der Niederung negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete ausgehen werden oder nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht um die Frage: Gibt es Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauungen vor Schäden zu schützen? Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht eintreten würden. Der Gutachter hat dazu keinen methodischen Ansatz gefunden, die zur Verfügung stehenden hydrologischen Daten unter diesem Aspekt aufzubereiten. Kann der Gutachter der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg diese Arbeit nicht leisten oder will er es nicht, weil sich gezeigt hätte, dass von der beabsichtigten Bebauung in niederschlagsstarken Perioden durch Wegfall der Pufferflächen und Veränderung der Wasserströme Schäden ausgehen?

Wir fragen Sie: Wird das hydrologische Gutachten grundsätzlich überarbeitet? Wann liegt ein geltendes hydrologisches Gutachten vor?

Wir erwarten, dass die geltende Fassung des Gutachtens uns unmittelbar nach Eingang in der Verwaltung zugestellt wird. Dazu gehören auch die im Gutachten genannten, die Niederung betreffenden Planungen von 2015/16 (ohne den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 26. 01.2017 beigelegten „Fachbeitrag“ der Fugro Consult GmbH).

Wir erwarten, dass spekulative Mitteilungen an die Presse, die den Charakter eine Fake News haben, unterbleiben. Als solche betrachten wir die „Information“ in der MOZ. Märkisches Echo vom 02.05.2018 unter dem Titel „Wasser in den Elisenhofgraben“.

Fachliche Bewertung des Gutachtens seitens Dritter unumgänglich

Nach Kenntnisnahme des hydrologischen Gutachtens der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg vom 05.06.2018 ist unser Glaube an die Befähigung der Firma, die örtlichen Verhältnisse der Niederung den Realitäten entsprechend einschätzen zu können, erschüttert. Die bisherigen Mängel veranlassen uns festzustellen, dass bei allem, was geschieht, das hydrologische Gutachten für dieses Gebiet einer fachlichen Bewertung seitens Dritter zu unterziehen ist.

Träger der Petition
Klaus Bellmann
Lutz Bölke
Winfried Dreger
Axel Eckert
Dr. Klaus Puls
Dr. Jörg Stapel
Jochen Wolf


Antwort auf die Petition ist zu richten an
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Vorläufige Bewertung des zur Zeit vorliegenden Gutachtens

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Dr. Klaus Pul
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdof

Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße,
eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017
Vorläufige Bewertung des zur Zeit vorliegenden Gutachten

Die Absicht, in der Niederung Akazienstraße-Landstraße auf ca. 2,8 ha ein Neubaugebiet zu errichten, steht entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung unter dem Vorbehalt, dass von dieser Bebauung für die umliegenden Wohngebiete keine Wasserschäden ausgehen dürfen. Durch ein hydrologisches Gutachten war zu klären, ob von diesem Eingriff in die Niederung Wasserschäden ausgehen – Ja oder Nein!

Punkt 4 des Beschlusses:

„Öffnung des Grabens, soweit das hydrologische Gutachten ergibt, dass sich die hydrologische Situation im Plangebiet sowie in den anliegenden Wohngebieten dadurch nicht verschlechtert.“

Punkt 9 des Beschlusses:

„Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete.“

Der Prüfauftrag der Gemeindevertretung wurde entsprechend dem Haftungsrecht eindeutig formuliert und verlangt eine zweifelsfreie Aussage dazu: Kann in dieser Niederung gebaut werden – Ja oder Nein.

Auftraggeber des Gutachtens: Investor TAMAX Unternehmensgruppe (im Folgenden TAMAX). Der Auftrag zum hydrologischen Gutachten wurde am 31.05.2017 erteilt.

Auftragnehmer des Gutachtens: R & H Umwelt GmbH, Zentrale Nürnberg, Schnorrstraße 5 a (im Folgenden Gutachter).

Titel des Gutachtens: „Auswirkungen einer Regenwasserversickerung in einem geplanten Neubaugebiet sowie Offenlegung des Elisenhofgrabens.“[1]

Das Gutachten (Umfang: 33 Seiten + 7 Anlagen) wurde mit Datum vom 05.06.2018 der Gemeindeverwaltung Fredersdorf-Vogelsdorf vorgelegt. Diese Fassung stand uns zur Verfügung. Einsicht genommen wurde am 27.11.2018 und 11.12.2018. Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass an Problemen (Entwässerungsplanung) noch gearbeitet wird. Eine Kopie des vorliegenden Exemplars konnte nicht ausgehändigt werden. Unsere folgenden Aussagen zum Gutachten beziehen sich auf diese Fassung vom 05.06.2018.

Einschätzung des vorliegenden Gutachtens

Um zu zweifelsfreien Aussagen zu kommen, muss ein Gutachten zu einem so nachhaltigen Eingriff in eine Niederung auf Daten aufbauen, die den realen Gegebenheiten entsprechen.

Dazu gehören

  • Besonderheiten der Niederung zwischen Altlandsberger Chaussee und Landstraße,
  • Wasserströme in die Niederung hinein,
  • Wasserbewegung in der Niederung,
  • Funktion der Wasserspeicherkapazität des vorgesehenen Baugebietes (ohne Bebauung/mit Bebauung),
  • Abflüsse aus dem Baugebiet in den tieferen Teil der Niederung und in anliegende Wohngebiete,
  • Verbindungen zu anderen Niederungen (hinter Baumschulstraße, Bärchengraben).

Grundsätzlicher Mangel des Gutachtes ist, dass Angaben zu Extremregen und Extremregenperioden ausgespart bleiben ebenso Winter mit viel Niederschlag und Frostboden. „Normalsituationen“ aber sind für den Prüfauftrag der Gemeindevertretung völlig uninteressant. Bekanntlich wird die Niederung seit einigen Jahren massiv mit der Entsorgung von Niederschlagswasser (Straßen- und Parkplatzentwässerung, Mulden mit Überlauf) aus Fredersdorf-Nord belastet. Aufgrund der guten Datenlage, mindestens seit 1945 auch in akzeptabler Nähe zu Fredersdorf-Vogelsdorf, wäre zu erwarten gewesen, dass in diesen Jahren aufgetretene extreme Niederschläge ausgewertet sowie künftig mögliche Zuflüsse in die Niederung im Gutachten berechnet sind. Dazu fehlen Angaben[2], wo doch genau diese Zuflüsse mit dem Abfluss aus dem beabsichtigen Baugebiet zusammentreffen und spätestens am Punkt Elisenhofgraben/Landstraße zum Problem werden. Wir meiden den Begriff „Schönwettergutachten“. Aber zweifelsfreie Aussagen zum Prüfauftrag der Gemeindevertretung verlangen zwingend, extreme Niederschlagsereignisse/-perioden auszuwerten.

Aus dem beabsichtigten Baugebiet würde bei Extremregen das Sickerwasser nahezu komplett als Schichtenwasser in den tieferen Teil der Niederung und in Richtung Bärchengraben abfließen, denn die Speicherkapazität der versickerungsfähigen Fläche ist im Falle einer Bebauung in kurzer Zeit erschöpft. Zahlenangaben zu diesem Schichtenwasser sucht man im Gutachten vergebens. Offensichtlich geht der Gutachter davon aus, dass neben der jetzt vorhandenen funktionsfähigen Verrohrung zusätzlich entlang dem vorgesehenen Baugebiet ein neuer Graben angelegt werden soll. Es ist nicht erkennbar, ob dem Gutachter bewusst ist, welche Meliorationsfunktion ein solcher neuer Graben in dieser Niederung hat, nämlich: Bei Extremniederschlag beschleunigt er den Abfluss aus dem Wassereinzugsgebiet (Tauben-, Amsel-, Finkenstraße), und die Gefahr für umliegende Wohnbebauung durch fließendes und steigendes Schichtenwasser wächst.

Am Sammelpunkt Elisenhofgraben/Landstraße treffen im Extremfall drei Wasserströme aufeinander:

  1. Wasser aus der Verrohrung
  2. Wasser aus dem neuen Graben
  3. Oberflächenwasser aus dem Baugebiet als Überlauf aus dem geplanten Auffangbecken.

Die dort entstehende Situation ist im Gutachten in keiner Weise auch nur annähernd, geschweige denn widerspruchsfrei, und in Übereinstimmungen mit den zu beobachtenden Erfahrungswerten geklärt (vgl. auch Punkt 4 und 6 der Anmerkungen).

Wir haben beim Lesen des Gutachtens festgestellt, dass es zum Schadenspotential für umliegende Wohngebiete im Falle extremer Niederschläge keine Aussagen gibt. Offensichtlich ist dem Gutachter der Zusammenhang zwischen Extremniederschlägen und eines höheren Gefahrenpotentials in dieser Niederung durch Bebauung entgangen (vgl. auch Punkt 2 der Anmerkungen).

Zu welchen Aussagen kommt nun der Gutachter entsprechend seines Auftrages. Er schreibt: Es ist „aus gutachterlicher Sicht die Umsetzung des geplanten Neubaugebietes unter der Voraussetzung einer Versickerung von nur 1/3 des Oberflächenwassers … ohne negative Auswirkungen auf die umgebenden Wohnbebauungen möglich“ (Gutachten, Seite 31). Bezüglich der anderen zwei Drittel war in einer Pressemitteilung Ähnliches zu lesen: „… dass es eine Lösung für das Wasserproblem gebe. So könnten, wenn die Untere Wasserbehörde zustimme, zwei Drittel des Wassers über den Elisenhofgraben nach Neuenhagen abgeleitet werden.“ (MOZ/Märkisches Echo vom 02.05.2018).

Was heißt Versickerung von nur „1/3 des Oberflächenwassers“? Auf welches Niederschlagsereignis bezieht sich diese Angabe? „Ein Drittel“ gibt es als solches nicht, es benötigt immer eine Basisangabe, d. h. eine Bezugsmenge. Also was meint der Gutachter – ein Drittel von welcher Menge, ein Drittel der Niederschlagsmenge von 60 Liter/qm, von 120 Liter/qm, oder von 240 Liter/qm? Ist es ein Drittel einer Sturzflut von 18 Minuten oder einer Niederschlagsmenge von 24 Stunden oder von 30 Tagen? Ist es im hydrologischen Sinne ein Drittel eines 5jährigen, eines 10jährigen, eines 30-, 50- oder 100jährigen Niederschlagsereignisses? Im Gutachten sucht man vergebens nach der Bezugsmenge.

Es gibt im Gutachten keine Beweisführung, die bestätigt, dass in der Niederung ohne Schäden umliegender Wohnbebauung gebaut werden kann, denn das zentrale Element einer solchen Beweisführung fehlt, nämlich quantitative Angaben zu Extremniederschlägen (einschließlich Extremniederschlagsperioden), mit deren Eintreten man rechnen muss. Diese Feststellung beziehen wir auch auf die im Gutachten erwähnte Berechnung nach dem „Finite-Element-Grundwassermodell als nicht kalibriertes Prinzipmodell“. (vgl. Punkt 6 der Anmerkungen)

Diese hier aufgeworfenen Fragen sind dem Sachverhalt nach zu klären. Es wäre grobe Fahrlässigkeit, würde das nicht geschehen.

Der Bürgermeister hat das Recht, Nachbesserungen zu fordern, wenn er das Empfinden hat, dass sie für die Gemeindevertretung erforderlich sind.

Einige andere offene Fragen und Anmerkungen

  1. Der permanente Verlust von Wasserspeicherkapazität in der Niederung spielt dem Gutachten zufolge keine Rolle für die über den Elisenhofgraben zum Neuenhagener Mühlenfließ abzuführenden Wassermengen. Es vermittelt den Eindruck, dass jede beliebige Menge an Niederschlagswasser schadlos abgeführt werden kann. Ist es wirklich so oder gibt man sich technischen Illusionen hin? Fakt ist, dass man im Herbst/Winter 2017/2018 beobachten konnte, wie der Zufluss in den Elisenhofgraben höher als der Abfluss war und es zu erheblichen Vernässungen kam.
  2. Es gibt Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauung vor Schäden zu schützen. Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht entstanden sein würden; das Ziehen eines Grabens beseitigt dieses Problem nicht.
  3. Es fehlen die Messprotokolle an den Grundwassermessstellen GWM 1 bis GWM 3 sowie die Interpretation, welcher Zufluss zu der angegeben Zeit dort gemessen wurde. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass durch weitere Versiegelung im Wassereinzugsgebiet der Zufluss zunimmt.
  4. Langjährige Beobachtungen am Sammelpunkt Elisenhofgraben/Landstraße zeigen: durch Fehlen einer natürlichen Vorflut kommt es, bevor Grabenwasser dort überhaupt fließt, zum Rückstau in die Niederung. Nachhaltige Versickerungen wurden hier noch nie beobachtet.
  5. Zur Grabenöffnung: Im Falle, dass ein seit Jahrzehnten der Niederung eingepasstes und Schäden an der umliegenden Wohnbebauung verhinderndes, also gut funktionierendes Rohrgrabensystem ganz oder teilweise herausgerissen werden soll, ist nach den Gründen und Vorhaben zu fragen? Die im Literaturverzeichnis des Gutachtens für 2015/2016 ausgewiesenen Untersuchungen dazu standen uns nicht zur Verfügung. Es handelt sich dabei um:
  6. „Offenlegung des verrohrten Grabens zwischen Altlandsberger Chaussee und der Akazienstraße. Baugrundgutachten 2015“ (angefertigt von: Baugrund-Partner!)
  7. „Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. Offenlegung des verrohrten Grabens zwischen Altlandsberger Chaussee und Akazienstraße und Genehmigungsplanung, Cottbus 2016“ (angefertigt von IPP Hydo Consult GmbH)
  8. „Städtebauliche Voruntersuchung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung im Bereich Ulmen-, Ebereschen- und Akazienstraße. Gutachten Berlin 2016“ (angefertigt von Stefan Bolk, Büro für Stadt-, Dorf – und Freiraumplanung)
  9. „Wohngebietserschließung Fredersdorf Regenentwässerung – hydrologischer Fachbeitrag Dresden 2016“ (angefertigt von Fugro Consult GmbH)

Die Gemeindeverwaltung beauftragte im Schreiben vom 04.10.2017 die R&H Umwelt GmbH Nürnberg mit ergänzenden Untersuchungen zu den hydrologischen Auswirkungen bei Offenlegung der Verrohrung. Der Gutachter seinerseits schlug vor, die Ergebnisse beider Untersuchungen (Auftrag: TAMAX/ergänzender Auftrag: Gemeindeverwaltung) in einem gemeinsamen Gutachten zu erläutern. Bei dem uns zur Einsicht vorgelegtes Material handelt es sich um dieses gemeinsame Gutachten (vgl. Seite 9).

Welche Wassersituation entsteht am Punkt Akazienstraße im Falle eines neuen Grabens? Bekanntlich fehlt für einen solchen Graben nahezu völlig die natürliche Vorflut und der Wasserstand im Graben ist immer identisch mit der Höhe des Schichtenwassers. Die Höhe des Schichtenwassers lässt sich exakt unter Berücksichtigung des Geländereliefs berechnen. Dazu schweigt das Gutachten, stattdessen wird behauptet: Die Wassersituation verbessere sich (vgl. Seite 33). Solche Aussage erstaunt um so mehr als Teile der Niederung im Bereich Altlandsberger Chaussee-Akazienstraße im Gutachten ausgespart bleiben, andererseits eine Fläche, die nicht zur Niederung gehört, jenseits der Landstraße, mit eingeschlossen ist. Eine Erklärung zu dieser territorialen Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes gibt es nicht.

  • Im Gutachten wird vorgegeben, die Grundwasserdynamik[3] mit einer Modellrechnung erfasst zu haben, d.h. die Auswirkungen der Neubebauung inklusive des zugehörigen Entwässerungssystems auf die Grundwasserstände im Neubaugebiet und in dessen Umgebung nachgewiesen zu haben (vgl. Seite 31). Als Modell wählt der Gutachter ein „Finite-Element-Grundwassermodell als nicht kalibriertes Prinzipmodell“. Leider führt er dazu fast nichts aus, wodurch seine Aussage – alles Wasser kann schadlos im Elisenhofgraben abgeführt werden – nicht nachvollziehbar ist. Zum Verständnis: Bausteine dieses Modells sind finite Elemente als mathematisch dargestellte Teilgebiete der Niederung, ihre „Summierung“ zu einer Gesamtfunktion unter Berücksichtigung der Nichtkalibrierung d. h. zahlreiche Daten des Modells sind durch Messungen nicht abgesichert. Ein solches Modell kann angewandt werden, schränkt aber die Aussagen erheblich ein. Um die Grenzen dieser Modellrechnung einschätzen zu können, fehlen im Gutachten Angaben.

Resümee

Das vorliegende Gutachten liefert nicht die notwendigen Daten für zu kalkulierende Wasserströme in der Niederung bei Extremniederschlagsperioden. Originäre Aufgabe eines hydrologischen Gutachtens ist, solche Angaben für die Planung wassertechnischer Anlagen zu liefern; sie fehlen bislang. Die Verantwortung für diese Daten liegt beim Hydrologen. Und es fehlt die alles entscheidende Aussage, nämlich welche Schadensmarken der Gutachter als Grenzwerte für Abflusssituationen angibt. Insofern ist der Beschluss der Gemeindevertretung in Punkt 4 und Punkt 9 nicht erfüllt. Unverständlich ist, dass es eine heute mögliche Computeranimation zur Veranschaulichung der Ergebnisse des Gutachtens nicht gibt.

Weitere Vorgehensweise Beim jetzigen Stand der Arbeit am hydrologischen Gutachten besteht Klärungsbedarf, den wir mit der hier vorgelegten Bewertung signalisieren. Soweit es zu diesem Gutachten vom 05.06.2018 Veränderungen gibt, gehen wir davon aus, dass die neue Fassung, sobald sie vorliegt, uns digital zugestellt wird. Das gleiche betrifft die wassertechnischen Berechnungen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Einschätzungen zu Sachverhalten erläutert und fachlich abweichende Meinungen geklärt werden. Sie sind zu klären entsprechend dem vorliegenden Erkenntnisstand der Hydrologie, den anerkannten Regeln der Technik und auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung, Prüfauftrag Punkte 4 und 9.


[1] Als „Elisenhofgraben“ wird im Gutachten ein Graben vom Fennpfuhl bis zum Neuenhagener Mühlenfließ angenommen. Ortsübliche Bezeichnung für „Elisenhofgraben“ ist der tatsächlich vorhandene Graben von der Landstraße bis nach Elisenhof zum Neuenhagener Mühlenfließ.

[2] Das Gutachten erfasst lediglich Regenereignissen der Jahre 2006 bis 2014 sowie Niederschlagsmengen von 2017

[3] Grundwasserdynamik schließt hier die Schichtenwasserbewegung ein

Pressemitteilung 09.05.2018

Grober Regiefehler:
Bürgermeister eröffnet Diskussion zum hydrologischen Gutachten

Wie der MOZ/Märkisches Echo vom 2. Mai 2018 zu entnehmen ist, eröffnet der Bürgermeister von Fredersdorf-Vogelsdorf die Diskussion zu einem hydrologischen Gutachten für eine seit Jahrzehnten umstrittene neue Wohnsiedlung in der Niederung zwischen Fredersdorfer- und Neuenhagener Mühlenfließ (Grünzug Akazien-/Landstraße). Die Gemeindevertretung hatte am 6. Januar 2017 die Möglichkeit einer Bebauung (BP 33) beschlossen und zur Bedingung gemacht, dass als deren Folge in einem weiträumigen Gebiet keine Wasserschäden an Gebäuden und Einrichtungen ausgehen dürfen. Um das abzuklären, war ein hydrologisches Gutachten in Auftrag zu geben, worauf wir alle noch immer warten.

Am Freitag, dem 27. April 2018, verkündete nun der Bürgermeister vor der Presse, er verfüge über die Vorabinformation, dass es eine Lösung für das Wasserproblem gäbe und 2/3 des Wassers über den Elisenhofgraben nach Neuenhagen abgeleitet werden können, vorausgesetzt die Untere Wasserbehörde MOL erteile dazu dem Investor eine Genehmigung. Zugleich erklärte er, dass ihm das hydrologische Gutachten noch nicht vorliegt.

Was soll eine solche Mitteilung an die Presse? Ist dem Bürgermeister nicht bewusst, dass die angebliche „Lösung“ einen gravierenden Fehler enthält? Uns vorliegende Daten und Messungen zu Stark- und Dauerregen führen zu anderen Aussagen und darüber ist der Bürgermeister seit längerem hinreichend informiert.

Es ist in der Vergangenheit keinem Gutachten und keiner Stellungnahme gelungen, die Hydrologie am Einleitungspunkt in den Elisenhofgraben auch nur annähernd richtig zu erfassen und daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Hauptproblem vor Ort ist das Fehlen einer natürlichen Vorflut, was zum Rückstau in die Niederung führt. Bisher wurden durch die Untere Wasserbehörde MOL Einlassgenehmigungen für den Elisenhofgraben eben ohne genaue Kenntnis der Hydrologie dieses Gebietes und ohne Folgenabschätzung erteilt. Das ist Vergangenheit und kann sich heute keiner mehr leisten, denn es geht um eine ganz andere Schadensdimension. Die Niederung wird inzwischen großflächig zur Entsorgung von Niederschlagswasser (Straßen- und Parkplatzentwässerung) in den Elisenhofgraben genutzt. Deshalb ist bei Stark- und Dauerregen schon längst kein Spielraum mehr für weitere Wassereinleitungen gegeben. Die Rückstaugefahr in die Niederung ist permanent.

Es gibt also allen Grund dafür, das Gutachten, sobald es vorliegt, zunächst einer sachlichen Beratung zu unterziehen, bevor Genehmigungen erteilt werden. Wie schnell methodische Mängel eines Gutachtens zu Falschaussagen führen, ist hinreichend bekannt. Deshalb bedarf jedes Gutachten dieser Brisanz einer Sachdiskussion. Nur so lassen sich, bedingt durch Unkenntnis, grob fahrlässige Entscheidungen verhindern. Es ist abwegig, wenn der Bürgermeister lediglich vor der Presse erklärt: Aufgabe des Investors sei, eine Einlassgenehmigung einzuholen, ohne darauf hinzuweisen, dass zuvor die Daten zur hydrologischen Situation gründlich geprüft werden müssen. Und es ist unverständlich, wenn der Investor mit einem Gutachten, das vor Ort nicht geprüft ist, eine behördliche Genehmigung erlangen möchte, zumal es offenbar selbst der Bürgermeister nicht kennt. Da stimmt doch etwas nicht!

Wie kann es sein, dass ein Bürgermeister auf solche Art Kommunalpolitik macht? Wenn in seiner Denkweise Elemente der Bildung von Legenden vorkommen (vgl. Fredersdorfer Ortsblatt vom 21.04.2018), ist daher nicht ausgeschlossen, dass er auch eine Vorliebe für Regietricks hat und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Dem wollen wir vorbeugen. Insofern macht die Verkündung des Bürgermeisters in dem MOZ-Artikel misstrauisch. Als wolle sich der Bürgermeister im Falle grob fahrlässiger Entscheidungen aufgrund eines nicht ausreichend beratenen Gutachtens aus der Verantwortung herauswinden und diese der Unteren Wasserbehörde zuschieben.

 

Grundlagen zur erforderlichen Prüfung des hydrologischen Gutachtens 20.02.2018

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Vorbemerkung
Das hier vorliegende Material ist in vielfacher Hinsicht eine Gemeinschaftsarbeit. Besonders nach dem Starkregen vom 29. Juni 2017 gab es von Mitstreitern der „Grünen Welle“, von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, vom Naturschutz viele Hinweise, Beobachtungen, Messungen nicht nur zu den Starkregenereignissen selbst, sondern auch zu anderen Fragen des Grünzugs.

Es gab Hinweise u. a. zu: Wie halten wir schadlos Wasser in der Fläche? Wie rasch muss Regenwasser abgeführt werden? Wohin mit in Keller eindringendem Schichtenwasser? Was bedeuten uns in Fredersdorf-Vogelsdorf Grünzüge? Wohin führt die Verschmutzung des Fennpfuhls durch Einleitung von Straßenwasser? Was ist bei uns Landschaftspflege und gibt es sie überhaupt? Die vielen Hinweise gingen weit über das Anliegen dieses Materials hinaus, was zum Ziel hat, auf die Prüfung des hydrologischen Gutachtens vorbereitet zu sein.

weiterlesen: Grundlagen zur Prüfung des hydrologischen Gutachtens

RBB Fernsehen kommt mit Robur-Bus nach Fredersdorf-Vogelsdorf!

Seid dabei und unterstützt uns am 10. März 2017 (Freitag) um 15:00 Uhr am Grünzug Akazienstraße in Fredersdorf Nord! Treffpunkt: Am Ende der LANGE STR. – am Übergang zum Grünzug

RBB-Trailer: Der Robur in Fredersdorf
Bildergebnis für Robur bus RBB Brandenburg

Das RBB-Fernsehen kommt mit Tim Jaeger am 10. März an den Grünzug Akazienstraße! In der Sendung „BRANDENBURG AKTUELL unterwegs mit dem ROBUR“ soll über die Ortsentwicklung in Fredersdorf-Vogelsdorf berichtet werden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie verantwortungsvoll die Gemeinden im Berliner Umland mit den verbliebenen naturnahen Lebensräumen umgehen, und dabei regelnd auf die wachsende Nachfrage nach immer mehr Bauland eingreifen.

Das RBB-Team kommt mit dem beliebten blauen ROBUR-Bus am
10. März (Freitag) 2017 um 15:00 Uhr
an den Rand des Grünzuges gefahren. Der genaue Treffpunkt ist das Ende der LANGE STR., dort wo der Grünzug beginnt.

Wir wollen vor Ort zeigen, dass die angestrebte Ortsentwicklung nicht von allen Einwohnern getragen wird.

Unterstützt uns und kommt auch zum Treffpunkt!  
Für eine Ortsentwicklung im Sinne der Einwohner durch den Erhalt der großen Grünzüge und des „grünen“ Charakters unserer Gemeinde.

Flyer als PDF: ROBUR-Flyer.pdf