Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“. Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Klaus Bellmann, Lutz Bölke, Axel Eckert, Dr. Klaus Puls,Dr. Uta Puls, Dr. Jörg Stapel, Roland Szczes, Joachim Wolf

Ansprechpartner
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 28.10.2022

Stellungnahme der IG „Grüne Welle“ zur Erhaltung der Niederung „Altlandsberger Chaussee – Landstraße“.Zum Gemeindeentwicklungskonzept

Die Gemeindevertretung (GV) soll im Zusammenhang mit dem Endbericht des Gemeindeentwicklungskonzeptes 2040 (GEK) beschließen, ob in der Niederung/Wassereinzugsgebiet „Altlandsberger Chaussee-Landstraße“ Wohnbebauung entstehen kann (aktuell BP 33) oder ob dieser Grünzug vollständig bewahrt bleiben muss. In der Darstellung des Beschlussentwurfs der GV vom 25. August 2022 (BV/1503/2022) teilt Thomas Krieger als Bürgermeister mit: „Noch im Rahmen der Diskussion des Gemeindeentwicklungskonzeptes sollte die in dem seit 2001 geltenden FNP zu rund 2/3 für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche zwischen Akazienstraße und verlängerter Landstraße betrachtet werden…“ und „ob und ggf. ab wann diese Fläche tatsächlich baureif entwickelt werden sollte“.

Dieser Grünzug ist vor über 20 Jahren zu „Bauerwartungsland“ erklärt worden. Jeder der bisher acht Investoren war bei ihrer Erwerbs- und Bauabsicht aufmerksam gemacht worden, dass im Falle einer Bebauung das Anfang der 1980er Jahre geschaffene System zur Wasserregulierung dieser Fläche zerstört wird. Die Petition vom Mai 2021 „Grünzug in der Akazienstraße erhalten“, die von über 500 Personen unterschrieben wurde, betont, was für viele heute selbstverständlich ist: Eine solche Niederung bebaut man nicht.

Vollständiger Schutz der Niederung ist notwendig

Wir als IG „Grüne Welle“ lehnen aus den insbesondere seit 2016 umfassend öffentlich vorgetragenen Gründen und aktuell zur Kenntnis gelangten Fakten eine Wohnbebauung der Niederung generell ab und fordern, dass das so eindeutig im GEK festgelegt und beschlossen wird. Das betrifft insbesondere die Wohnbebauung des BP 33. Die Niederung darf nicht zerstört werden, denn sie erfüllt unverzichtbare, nicht einzuschränkende und nicht ausgleichbare Funktionen von Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biotopvitalität. Das ist heute so und wird künftig so bleiben. Das betrifft speziell

  • die Grundwasserneubildung (Tiefenversickerung),
  • den kapillaren Wasseraufstieg bei Trockenheit,
  • den Überflutungsschutz bei Extremwetter,
  • den Erhalt der Lebensbereiche von Pflanze und Tier.

Darüber hinaus hat die Niederung eine Vielzahl lebenswerter und kultureller Funktionen des Wohlfühlens und der Kreativität im Ort und dient Notfallsituationen.

Planungschaos seit 2016

Die Absicht, die Niederung in Bauland zu verwandeln, verursachte in der Verwaltung ein Planungschaos, das bis heute anhält. Seit 2016 gibt es sieben Gutachten/Planungen in Bezug zur Hydrologie der Niederung, deren Aussagen zu den Verhältnissen vor Ort widersprüchlicher nicht sein können.

Ein erfolgversprechender Ansatz, die hydrologische Situation des Wassereinzugsgebietes der Niederung zu erfassen, ist die „Starkregengefahrenkarte/Überflutungsnachweis“ der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH vom Juni 2020. Dort werden derzeit aber nur oberirdische Fließwege und Stauzonen betrachtet. Von einem notwendigen Folge-Arbeitsauftrag für weiterführende Untersuchungen ist nichts bekannt.

Nach wie vor sind die hydrologischen Verhältnisse in der Niederung nur unzureichend erfasst. Das betrifft Zufluss, Wasserbewegung in der Niederung, Grundwasserbildung und Abfluss hin zum Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe). In ihrer Gesamtheit entsprechen vorliegende Planungen nicht annähernd den Klimaerfordernissen unserer Zeit. Alle Darstellungen seit 2016, Berechnungen und angebliche Modellierungen, dass in der Niederung eine Wohnsiedlung gebaut werden kann, brachten das gewünschte Ergebnis nicht. Das Problem ungehemmter Flächenversiegelung wird hinsichtlich künftig wachsender Grundwasserprobleme nicht angemessen geregelt.

Dem Bürgermeister Thomas Krieger als verantwortlichem Kommunalpolitiker wurde bewusst, dass im Falle der Realisierung des BP 33 auf ihn eine Haftungswelle zurollt. Erste negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete traten bereits ein als der Investor am 20. Juli 2016 den Antrag zur Einleitung eines Bauplanverfahrens für seine Fläche (BP 33) einreichte: Entsprechend dem zu erwartenden Bedarf zum Regenwasserabfluss seines beabsichtigten Wohngebietes wurden Wasserrechtliche Genehmigungen für den Straßenbau im Quartier 14-2 zurechtgestutzt. Durch dieses Zurechtstutzen kam es in diesem Quartier 14-2 zu fehlerhafter Planung und Ausführung und infolge dessen zu Überflutungen und handfesten Schäden. Auch nach vier Jahren ist dort die kommunale Regenentwässerung nicht endgültig fertiggestellt und beunruhigt die Anwohner massiv.

Rund die Hälfte der Planungsfläche des BP 33 (2,1 ha) hatte der Investor für Wohnungsbau vorgesehen. Die Restfläche der 4,2 ha wollte er großzügig und kostenfrei der Kommune übertragen. Aber sie ist Hotspot für Überflutung, für Schäden und jetzt zu klärender Haftung. Wer diese Fläche besitzt, hat den Schwarzen Peter samt Haftung! Und Bürgermeister Krieger wollte den Schwarzen Peter nicht, denn er käme, weil er über all die Probleme Bescheid wusste, unweigerlich in persönliche Haftung. Ein Beschluss der GV zur Bebauung der Niederung im Rahmen der Diskussion zum GEK soll nun Abhilfe schaffen. Dann könnte der Bürgermeister erklären: „Die Gemeindevertretung hat beschlossen. Ihr standen alle Information zur Verfügung.“

Stellungnahmen zur öffentlichen Auslage des Entwurfs BP 40 „Schulstandort Landstraße“ (BV/1199/2020) und des Entwurfs für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (BV/1198/2020)

Die die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf den Inhalt und das Verfahren der öffentlichen Auslage des Entwurfs des BP 40 und auf Ergebnisse und Verfahren der öffentlichen Auslage des Vorentwurfs zum BP 40, und sind als PDF über die jeweiligen Links abrufbar.

01
Fehler und Mängel im Entwässerungsgutachten, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
Ansprechpartnerin: Ingrid Matthes
09.05.2020

02
Dr. Uta Puls
Falsche Kompromisse, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
10.05.2020

03
Dr. Uta Puls
Bemerkungen zu meinen Stellungnahmen vom 05./14.11.2019 (Bürger 32)
09.05.2020

04
Falk Ehlert, Uwe May, Dr. Klaus Puls
Wir fordern: Fristaufschub von 6 bis 8 Wochen für die Beschlussvorlagen zum BP 40 „Oberschulstandort Landstraße“
Adressat: Landkreis Märkisch Oderland, Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen, Eveline Kranz
22.02.2020

05
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes
Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?
zugestellt auch den GemeindevertreterInnen
23.04.2020

06
Dr. Uta Puls
Zur abgesagten Informationsveranstaltung am 24.03.2020
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

10.05.2020

07
Dr. Uta Puls
Schulhof als Regenrückhaltebecken? Wie in Fredersdorf-Vogelsdorf Entscheidungen über ein 30-Millionen-Objekt getroffen werden
03.03.2020

08
Dr. Uta Puls/Dr. Dr. Klaus Puls
Auslage – ein eklatanter Rechtsverstoß
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

06.05.2020

09
BP 40 „Schulstandort Landstr.“ weitere Bürgerbeteiligung
Lutz und Petra Bölke
10.05.2020

10
Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 40, „Schulstandort Landstrasse“
Peter Bergner
06.05.2020

11
Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des BP 40 „Schulstandort Landstraße“
Roland und Claudia Szczes
11.05.2020

Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?

Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist,
kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht halten.
Henri Barbusse
Französischer Politiker und Schriftsteller
1873-1935

Um die gravierenden Mängel der Planung zum BP 40 zu verstehen, muss man Hintergründe kennen und sich mit dem Interesse des Bürgermeisters an der Bebauung der sog. Hemmerling-Fläche befassen. Mit dieser Fläche stehen sich vier beabsichtigte Bauvorhaben im Einzugsbereich der Niederung/Elisenhofgraben widersprüchlich gegenüber.

Das sind:

  1. der BP 40 (Oberschulbau) mit 42.000 m2
  2. die Freizeitanlage Landstraße mit 40.000 m2
  3. der BP 33 mit 40.000 m2, davon 28.000 m2 für. ca. 27 freistehende Häuser
  4. die Fläche westlich der Landstraße mit 13.000 m2, die sogenannte Hemmerling-Fläche, Wohnbebauung – aus früherem nicht genehmigtem Bebauungsplan.

Der unmittelbare Zusammenhang dieser vier Bauvorhaben wird vom Bürgermeister permanent geleugnet, was zu Verwerfungen im Planungsprozess geführt und viel Zeit gekostet hat.

Zusammenhänge

BP 40

Entgegen den Beteuerungen des Bürgermeisters und der Aussagen des nun seit 15.01.2020 vorliegenden Entwässerungsgutachtens, dass das auf der Fläche des BP 40 anfallende Niederschlagswasser in den tieferen Grundwasserleiter versickert, ist es real ganz anders: Es fließt in großen Teilen – aufgefangen in Rigolen – ab in Richtung Landstraße zum Elisenhofgraben und ins Quartier 14-2. Ähnlich wie beim BP 40 verhält es sich bei der als Freizeitanlage vorgesehenen Fläche an der Landstraße – auch hier fließt in Starkniederschlagsperioden das Regenwasser in Richtung Elisenhofgraben ab.

BP 33

Der BP 33, Bauvorhaben eines privaten Investors, kann nur in den Elisenhofgraben entwässern; eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Für beide Bauvorhaben – den BP 40 und den BP 33 – würde am Punkt „Landstraße“ des Elisenhofgrabens eine technische Vorflut notwendig sein, was Kosten verursacht. Daraus ergibt sich das Planungsdilemma des Bürgermeisters beim BP 40 – eine öffentliche Diskussion zum Entwässerungsgutachten des BP 40 soll möglichst verhindert werden, denn sie würde zur Auffassung führen, dass beide Planungsvorhaben im Widerspruch stehen – „entweder der BP 40 oder der BP 33“.

Auf den BP 33 aber kann der Bürgermeister nicht verzichten. Er ist zwingend erforderlich für die Vermarktung der sog. Hemmerling-Fläche, vor allem deshalb, weil erst mit dem BP 33 die Infrastruktur für dieses Ackerland geschaffen wird. Andernfalls könnten die 13.000 m2 kein Bauland werden, woran deutlich wird, dass diese Fläche direkt im Konflikt mit der Abflusssituation des BP 40 steht. Um das zu vertuschen, wird pausenlos erklärt, der BP 40 habe nichts mit der Niederung/Elisenhofgraben zu tun, weil das gesamte Niederschlagswasser am Standort in den tieferen Grundwasserleiter versickert. Aber wer sich mit dem Entwässerungsgutachten vom 15.01.2020 befasst, wird feststellen – diese Aussage ist falsch.

BP 33 in Konflikt mit kommunalen Interessen der Regenentwässerung

Die Niederung ist Zuflussgebiet einer Vielzahl von Entwässerungssystemen von Straßen und Quartieren. Dazu gehören u. a. Teile der Fredersdorfer bzw. Altlandsberger Chaussee, die Baumschulenstraße, die Quartiere 4 und 14-2 sowie Abflüsse aus Mulden und Schichtenwasser aus Gebieten wie Amsel- und Taubenstraße. Trotz mehrerer hydrologischer Gutachten, einschließlich des zum BP 33 vom 05.06.2018, ist dieser Konflikt ungeklärt. Ergebnisse eines Auftrags an Prof. Dr. Sieker stehen noch aus.

Es zeigt sich: Der BP 40 ist ein extensives, naturverbrauchendes Vorhaben, – nicht notwendig, kostenintensiv und nicht zeitgemäß. Zum Schaden der Umwelt, der Infrastruktur und der Wohnqualität wird so Siedlungsdruck erzeugt. Es gibt bessere Lösungen.

Ausweg aus dem Planungs-Chaos

Erstens: Eine „Abwägung“ der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern wie im Falle der Auslage des Vorentwurfes zum BP 40 (14.10. bis 15.11.2019) darf sich so nicht wiederholen. Das war keine Abwägung sondern ein Kniefall vor dem Bürgermeister. Wir Bürger erwarten von den Vorsitzenden der drei Fachausschüsse, klare Ansage dazu, wie sie gedenken, die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zum jetzigen Entwurf des BP 40 in ihren Ausschüssen bürgeroffen zu behandeln. Gute Erfahrungen gibt es genug und die Zeit drängt.

Zweitens: Es war ein grober Fehler, wenn der Vorsitzende des Ortentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses einvernehmlich mit dem Bürgermeister den Termin seiner Ausschusssitzung auf  den 25.02.2020 verlegte, genau zwei Tage bevor es zum Beschluss der Gemeindevertretung kam. Eine sachgemäße Behandlung der Tagesordnungspunkte zum BP 40 (ca. 1.000 Seiten) einschließlich der Abwägung war damit ausgeschlossen. Die beiden anderen Ausschüsse gerieten so in eine Zwangssituation.

Dieses Versagen des Ausschussvorsitzenden Arco Auschner gab der Feststellung Nahrung, dass sein Lebensmittelpunkt nicht Fredersdorf-Vogelsdorf ist sondern Beiersdorf-Freudenberg und demzufolge er sein Mandat als Gemeindevertreter hätte längst niederlegen müssen. Die Fraktion „Gemeinsam für Fredersdorf-Vogelsdorf“, sowie auch alle anderen, sind und werden hiermit aufgefordert, die offenkundige und tatsächliche Befangenheit von Herrn Arco Auschner rückwirkend festzustellen, um daraus die einzig richtige Schlussfolgerung zu ziehen und ihn als Vorsitzenden ablösen.

Drittens: Wir Bürger erwarten mit der Abgabe unserer Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf des BP 40 eine sachbezogene Abwägung, um offensichtliche, offenkundige der nahen Vergangenheit und eventuell noch versteckte Schäden ausschließen zu können. Wir sehen uns in der Verantwortung, unsachgemäße Abwägungen rechtlich prüfen zu lassen. Das betrifft Bereiche wie Verkehr, Lärmbelastung, Regenentwässerung, Umweltfolgen und kommunale Haushaltsbelastung, wozu es in den ausgelegten Materialien schon beim ersten Durchsehen erkennbar drastische Fehler und Mängel gibt. Voraussetzung dafür ist, dass man sich über die inzwischen schier unüberschaubare Menge an Dokumenten zum BP 40 (und der damit verbundenen extremen Verunsicherung vieler Menschen) gemeinschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern austauschen muss! Wie und wo das unter den jetzigen Bedingungen wieder möglich ist, prüfen wir noch.

Unterzeichner:
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes.

Postanschrift: Klaus Puls, Akazienstraße 26 a, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Fredersdorf-Vogelsdorf, den 23.04.2020

Wir sind nicht allein – und wir werden immer mehr!

Vor drei Jahren, im Dezember 2016, stand plötzlich wieder die Bebauung des Grünzugs Akazienstraße im Raum. Ein neuer Investor hatte das Gelände gekauft, und nun sollte möglichst über Nacht ganz schnell der notwendige Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan von der Gemeinde abgesegnet werden.

Drei Jahre sind seitdem vergangen, und die „Welt hat sich verändert“. Waren damals oft nur die direkten Anwohner über den verantwortungslosen Umgang mit unserer Umwelt in Sorge, so ist heute die Klimaveränderung – und deren Folgen für unser Leben – in aller Munde.

Aber als wenn nichts gewesen wäre sollen immer weitere Flächen durch zusätzliche Bauvorhaben versiegelt werden.
Da werden Gutachten aus dem Ärmel gezogen, die an Hand von historischen Wetteraufzeichnungen zu beweisen versuchen, dass sich Niederschläge und Trockenperioden auch in Zukunft ganz genauso darstellen werden, wie das schon in den letzten 100 Jahren immer so gewesen war. Aber dafür die Hand ins Feuer legen, dass möchte man dann doch lieber nicht.

Hallo! Aufwachen! Angesichts solcher Ignoranz frage ich mich wirklich, von welcher Galaxie eigentlich die Vorantreiber dieser Projekte kommen! (?)

Nein, da wird nicht über Schutzmaßnahmen und Alternativen nachgedacht. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Mit aufgesetzten Scheuklappen immer weiter alles zubauen ist die Devise. Alles Andere wird sich dann schon von alleine regeln, oder eben auch nicht. Hier stehen immer noch kurzfristige kommerzielle Interessen einer langfristigen und verantwortungsvollen Planung entgegen.

Aber wie es scheint, kommt das Thema langsam aber sicher auch im letzten Winkel unserer Republik an. Inzwischen sogar in Oberbayern und selbst in Fredersdorf-Vogelsdorf. Und so habe ich ein wenig Hoffnung für die Zukunft, dass bei solchen Schildbürgerstreichen nicht mehr jeder Gemeindevertreter reflexartig seinen Arm hebt und dem zustimmt. Vielleicht auch deswegen, weil er den Gegenwind der Leute spürt, die er vertreten wollte.

Wir sind nicht allein – und wir werden immer mehr!
Ob aus Sorge über weitere „Planungen“, oder weil schon die Folgen vorangegangener Baumaßnahmen auszubaden sind, die Bürger organisieren sich und stellen unbequeme Fragen:

Bürgerforum Fredersdorf-Vogelsdorf, IG Interessengemeinschaft Vogelsiedlung, Initiativgruppe Grüne Welle: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan BP40 „Schulstandort Landstraße“ Stopp der Entwurfsplanung

Bürgerforum Fredersdorf-Vogelsdorf, IG Interessengemeinschaft Vogelsiedlung, Initiativgruppe Grüne Welle: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan BP40 „Schulstandort Landstraße“ – Stopp der Entwurfsplanung wegen zu befürchtender Wasserschäden an umliegender Wohnbebauung durch Oberflächen- und Schichtenwasser aus dem Plangebiet des BP40/Fredersdorf-Nord.

Dr. Stapel: Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan BP40 „Schulstandort Landstraße“

Offener Brief an die Gemeindertreterinnen und Gemeindevertreter

Dr. Klaus Puls: Stellungnahme zum Vorentwurf „Schulstandort Landstraße“
Grundlagen des Abwägungsprozess
Hinweise und Probleme

Dr. Uta Puls: Stellungnahme zum Vorentwurf „Schulstandort Landstraße Fragen zur Finanzierung

Dr. Uta Puls: Stellungnahme „Schulstandort Landstraße“
Schulplätze ja, aber nicht an diesem natursensiblen Standort!

Axel Eckert

PETITION – Betreff: Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße, eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017

Initiativgruppe „Grüne Welle“
i. A. Dozent Dr. Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Fredersdorf-Vogelsdorf, 18.02.2019

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
Thomas Krieger – Bürgermeister –
Lindenallee 3
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Werter Herr Bürgermeister,

anbetracht der Problemhaftigkeit dieses Gutachtens wenden wir uns mit einer Petition an Sie.

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass unsere Kritik an dem hydrologischen Gutachten, das der Gemeindeverwaltung am 05.06.2018 vorgelegt wurde, grundsätzlich ist. Sie betrifft nicht diese oder jene einzelne Aussage. Wir bemängeln auch nicht ausstehende wasserbautechnische Projektierungsarbeiten, auf die sich der Gutachter vorbehaltlich zurückzieht, sondern wir beziehen uns auf den fehlerhaften methodischen Ansatz, der zu keinen belastbaren Aussagen im Gutachten geführt hat.

Sie selbst hatten veranlasst, den Aufstellungsbeschluss zum BP 33 in den Punkten 4 und 9 mit einem eindeutigen Prüfauftrag zu versehen. Damit wurde ins Kalkül gezogen, dass ein Investor die Absicht hat, eine Wohnanlage in einer Niederung zu bauen, die durch ein umfangreiches Wassereinzugsgebiet geprägt ist und schon jetzt massiv zur Regenwasserentsorgung gebraucht wird.

Die vom Gutachter gewählte Herangehensweise zur Erfassung und Berechnung der erforderlichen hydrologischen Daten ist nicht geeignet, Aussagen zu treffen, ob von der geplanten Wohnbebauung unter den konkreten Bedingungen der Niederung negative Auswirkungen auf umliegende Wohngebiete ausgehen werden oder nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht um die Frage: Gibt es Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauungen vor Schäden zu schützen? Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht eintreten würden. Der Gutachter hat dazu keinen methodischen Ansatz gefunden, die zur Verfügung stehenden hydrologischen Daten unter diesem Aspekt aufzubereiten. Kann der Gutachter der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg diese Arbeit nicht leisten oder will er es nicht, weil sich gezeigt hätte, dass von der beabsichtigten Bebauung in niederschlagsstarken Perioden durch Wegfall der Pufferflächen und Veränderung der Wasserströme Schäden ausgehen?

Wir fragen Sie: Wird das hydrologische Gutachten grundsätzlich überarbeitet? Wann liegt ein geltendes hydrologisches Gutachten vor?

Wir erwarten, dass die geltende Fassung des Gutachtens uns unmittelbar nach Eingang in der Verwaltung zugestellt wird. Dazu gehören auch die im Gutachten genannten, die Niederung betreffenden Planungen von 2015/16 (ohne den bereits im Aufstellungsbeschluss vom 26. 01.2017 beigelegten „Fachbeitrag“ der Fugro Consult GmbH).

Wir erwarten, dass spekulative Mitteilungen an die Presse, die den Charakter eine Fake News haben, unterbleiben. Als solche betrachten wir die „Information“ in der MOZ. Märkisches Echo vom 02.05.2018 unter dem Titel „Wasser in den Elisenhofgraben“.

Fachliche Bewertung des Gutachtens seitens Dritter unumgänglich

Nach Kenntnisnahme des hydrologischen Gutachtens der Firma R & H Umwelt GmbH Zentrale Nürnberg vom 05.06.2018 ist unser Glaube an die Befähigung der Firma, die örtlichen Verhältnisse der Niederung den Realitäten entsprechend einschätzen zu können, erschüttert. Die bisherigen Mängel veranlassen uns festzustellen, dass bei allem, was geschieht, das hydrologische Gutachten für dieses Gebiet einer fachlichen Bewertung seitens Dritter zu unterziehen ist.

Träger der Petition
Klaus Bellmann
Lutz Bölke
Winfried Dreger
Axel Eckert
Dr. Klaus Puls
Dr. Jörg Stapel
Jochen Wolf


Antwort auf die Petition ist zu richten an
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Vorläufige Bewertung des zur Zeit vorliegenden Gutachtens

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Dr. Klaus Pul
Akazienstraße 26a
15370 Fredersdorf-Vogelsdof

Hydrologisches Gutachten zum BP 33 Akazienstraße,
eingefordert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.01.2017
Vorläufige Bewertung des zur Zeit vorliegenden Gutachten

Die Absicht, in der Niederung Akazienstraße-Landstraße auf ca. 2,8 ha ein Neubaugebiet zu errichten, steht entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung unter dem Vorbehalt, dass von dieser Bebauung für die umliegenden Wohngebiete keine Wasserschäden ausgehen dürfen. Durch ein hydrologisches Gutachten war zu klären, ob von diesem Eingriff in die Niederung Wasserschäden ausgehen – Ja oder Nein!

Punkt 4 des Beschlusses:

„Öffnung des Grabens, soweit das hydrologische Gutachten ergibt, dass sich die hydrologische Situation im Plangebiet sowie in den anliegenden Wohngebieten dadurch nicht verschlechtert.“

Punkt 9 des Beschlusses:

„Klärung der Versickerung des auf der Fläche anfallenden Regenwassers sowie sonstiger hydrologischer Auswirkungen einer Bebauung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete.“

Der Prüfauftrag der Gemeindevertretung wurde entsprechend dem Haftungsrecht eindeutig formuliert und verlangt eine zweifelsfreie Aussage dazu: Kann in dieser Niederung gebaut werden – Ja oder Nein.

Auftraggeber des Gutachtens: Investor TAMAX Unternehmensgruppe (im Folgenden TAMAX). Der Auftrag zum hydrologischen Gutachten wurde am 31.05.2017 erteilt.

Auftragnehmer des Gutachtens: R & H Umwelt GmbH, Zentrale Nürnberg, Schnorrstraße 5 a (im Folgenden Gutachter).

Titel des Gutachtens: „Auswirkungen einer Regenwasserversickerung in einem geplanten Neubaugebiet sowie Offenlegung des Elisenhofgrabens.“[1]

Das Gutachten (Umfang: 33 Seiten + 7 Anlagen) wurde mit Datum vom 05.06.2018 der Gemeindeverwaltung Fredersdorf-Vogelsdorf vorgelegt. Diese Fassung stand uns zur Verfügung. Einsicht genommen wurde am 27.11.2018 und 11.12.2018. Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass an Problemen (Entwässerungsplanung) noch gearbeitet wird. Eine Kopie des vorliegenden Exemplars konnte nicht ausgehändigt werden. Unsere folgenden Aussagen zum Gutachten beziehen sich auf diese Fassung vom 05.06.2018.

Einschätzung des vorliegenden Gutachtens

Um zu zweifelsfreien Aussagen zu kommen, muss ein Gutachten zu einem so nachhaltigen Eingriff in eine Niederung auf Daten aufbauen, die den realen Gegebenheiten entsprechen.

Dazu gehören

  • Besonderheiten der Niederung zwischen Altlandsberger Chaussee und Landstraße,
  • Wasserströme in die Niederung hinein,
  • Wasserbewegung in der Niederung,
  • Funktion der Wasserspeicherkapazität des vorgesehenen Baugebietes (ohne Bebauung/mit Bebauung),
  • Abflüsse aus dem Baugebiet in den tieferen Teil der Niederung und in anliegende Wohngebiete,
  • Verbindungen zu anderen Niederungen (hinter Baumschulstraße, Bärchengraben).

Grundsätzlicher Mangel des Gutachtes ist, dass Angaben zu Extremregen und Extremregenperioden ausgespart bleiben ebenso Winter mit viel Niederschlag und Frostboden. „Normalsituationen“ aber sind für den Prüfauftrag der Gemeindevertretung völlig uninteressant. Bekanntlich wird die Niederung seit einigen Jahren massiv mit der Entsorgung von Niederschlagswasser (Straßen- und Parkplatzentwässerung, Mulden mit Überlauf) aus Fredersdorf-Nord belastet. Aufgrund der guten Datenlage, mindestens seit 1945 auch in akzeptabler Nähe zu Fredersdorf-Vogelsdorf, wäre zu erwarten gewesen, dass in diesen Jahren aufgetretene extreme Niederschläge ausgewertet sowie künftig mögliche Zuflüsse in die Niederung im Gutachten berechnet sind. Dazu fehlen Angaben[2], wo doch genau diese Zuflüsse mit dem Abfluss aus dem beabsichtigen Baugebiet zusammentreffen und spätestens am Punkt Elisenhofgraben/Landstraße zum Problem werden. Wir meiden den Begriff „Schönwettergutachten“. Aber zweifelsfreie Aussagen zum Prüfauftrag der Gemeindevertretung verlangen zwingend, extreme Niederschlagsereignisse/-perioden auszuwerten.

Aus dem beabsichtigten Baugebiet würde bei Extremregen das Sickerwasser nahezu komplett als Schichtenwasser in den tieferen Teil der Niederung und in Richtung Bärchengraben abfließen, denn die Speicherkapazität der versickerungsfähigen Fläche ist im Falle einer Bebauung in kurzer Zeit erschöpft. Zahlenangaben zu diesem Schichtenwasser sucht man im Gutachten vergebens. Offensichtlich geht der Gutachter davon aus, dass neben der jetzt vorhandenen funktionsfähigen Verrohrung zusätzlich entlang dem vorgesehenen Baugebiet ein neuer Graben angelegt werden soll. Es ist nicht erkennbar, ob dem Gutachter bewusst ist, welche Meliorationsfunktion ein solcher neuer Graben in dieser Niederung hat, nämlich: Bei Extremniederschlag beschleunigt er den Abfluss aus dem Wassereinzugsgebiet (Tauben-, Amsel-, Finkenstraße), und die Gefahr für umliegende Wohnbebauung durch fließendes und steigendes Schichtenwasser wächst.

Am Sammelpunkt Elisenhofgraben/Landstraße treffen im Extremfall drei Wasserströme aufeinander:

  1. Wasser aus der Verrohrung
  2. Wasser aus dem neuen Graben
  3. Oberflächenwasser aus dem Baugebiet als Überlauf aus dem geplanten Auffangbecken.

Die dort entstehende Situation ist im Gutachten in keiner Weise auch nur annähernd, geschweige denn widerspruchsfrei, und in Übereinstimmungen mit den zu beobachtenden Erfahrungswerten geklärt (vgl. auch Punkt 4 und 6 der Anmerkungen).

Wir haben beim Lesen des Gutachtens festgestellt, dass es zum Schadenspotential für umliegende Wohngebiete im Falle extremer Niederschläge keine Aussagen gibt. Offensichtlich ist dem Gutachter der Zusammenhang zwischen Extremniederschlägen und eines höheren Gefahrenpotentials in dieser Niederung durch Bebauung entgangen (vgl. auch Punkt 2 der Anmerkungen).

Zu welchen Aussagen kommt nun der Gutachter entsprechend seines Auftrages. Er schreibt: Es ist „aus gutachterlicher Sicht die Umsetzung des geplanten Neubaugebietes unter der Voraussetzung einer Versickerung von nur 1/3 des Oberflächenwassers … ohne negative Auswirkungen auf die umgebenden Wohnbebauungen möglich“ (Gutachten, Seite 31). Bezüglich der anderen zwei Drittel war in einer Pressemitteilung Ähnliches zu lesen: „… dass es eine Lösung für das Wasserproblem gebe. So könnten, wenn die Untere Wasserbehörde zustimme, zwei Drittel des Wassers über den Elisenhofgraben nach Neuenhagen abgeleitet werden.“ (MOZ/Märkisches Echo vom 02.05.2018).

Was heißt Versickerung von nur „1/3 des Oberflächenwassers“? Auf welches Niederschlagsereignis bezieht sich diese Angabe? „Ein Drittel“ gibt es als solches nicht, es benötigt immer eine Basisangabe, d. h. eine Bezugsmenge. Also was meint der Gutachter – ein Drittel von welcher Menge, ein Drittel der Niederschlagsmenge von 60 Liter/qm, von 120 Liter/qm, oder von 240 Liter/qm? Ist es ein Drittel einer Sturzflut von 18 Minuten oder einer Niederschlagsmenge von 24 Stunden oder von 30 Tagen? Ist es im hydrologischen Sinne ein Drittel eines 5jährigen, eines 10jährigen, eines 30-, 50- oder 100jährigen Niederschlagsereignisses? Im Gutachten sucht man vergebens nach der Bezugsmenge.

Es gibt im Gutachten keine Beweisführung, die bestätigt, dass in der Niederung ohne Schäden umliegender Wohnbebauung gebaut werden kann, denn das zentrale Element einer solchen Beweisführung fehlt, nämlich quantitative Angaben zu Extremniederschlägen (einschließlich Extremniederschlagsperioden), mit deren Eintreten man rechnen muss. Diese Feststellung beziehen wir auch auf die im Gutachten erwähnte Berechnung nach dem „Finite-Element-Grundwassermodell als nicht kalibriertes Prinzipmodell“. (vgl. Punkt 6 der Anmerkungen)

Diese hier aufgeworfenen Fragen sind dem Sachverhalt nach zu klären. Es wäre grobe Fahrlässigkeit, würde das nicht geschehen.

Der Bürgermeister hat das Recht, Nachbesserungen zu fordern, wenn er das Empfinden hat, dass sie für die Gemeindevertretung erforderlich sind.

Einige andere offene Fragen und Anmerkungen

  1. Der permanente Verlust von Wasserspeicherkapazität in der Niederung spielt dem Gutachten zufolge keine Rolle für die über den Elisenhofgraben zum Neuenhagener Mühlenfließ abzuführenden Wassermengen. Es vermittelt den Eindruck, dass jede beliebige Menge an Niederschlagswasser schadlos abgeführt werden kann. Ist es wirklich so oder gibt man sich technischen Illusionen hin? Fakt ist, dass man im Herbst/Winter 2017/2018 beobachten konnte, wie der Zufluss in den Elisenhofgraben höher als der Abfluss war und es zu erheblichen Vernässungen kam.
  2. Es gibt Regenereignisse, wo das Potential der Grünfläche, auf der gebaut werden soll, als Wasserspeicher existenziell ist, um anliegende Wohnbebauung vor Schäden zu schützen. Es sind Schäden, die erst im Falle der Bebauung entstehen und sonst nicht entstanden sein würden; das Ziehen eines Grabens beseitigt dieses Problem nicht.
  3. Es fehlen die Messprotokolle an den Grundwassermessstellen GWM 1 bis GWM 3 sowie die Interpretation, welcher Zufluss zu der angegeben Zeit dort gemessen wurde. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass durch weitere Versiegelung im Wassereinzugsgebiet der Zufluss zunimmt.
  4. Langjährige Beobachtungen am Sammelpunkt Elisenhofgraben/Landstraße zeigen: durch Fehlen einer natürlichen Vorflut kommt es, bevor Grabenwasser dort überhaupt fließt, zum Rückstau in die Niederung. Nachhaltige Versickerungen wurden hier noch nie beobachtet.
  5. Zur Grabenöffnung: Im Falle, dass ein seit Jahrzehnten der Niederung eingepasstes und Schäden an der umliegenden Wohnbebauung verhinderndes, also gut funktionierendes Rohrgrabensystem ganz oder teilweise herausgerissen werden soll, ist nach den Gründen und Vorhaben zu fragen? Die im Literaturverzeichnis des Gutachtens für 2015/2016 ausgewiesenen Untersuchungen dazu standen uns nicht zur Verfügung. Es handelt sich dabei um:
  6. „Offenlegung des verrohrten Grabens zwischen Altlandsberger Chaussee und der Akazienstraße. Baugrundgutachten 2015“ (angefertigt von: Baugrund-Partner!)
  7. „Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf. Offenlegung des verrohrten Grabens zwischen Altlandsberger Chaussee und Akazienstraße und Genehmigungsplanung, Cottbus 2016“ (angefertigt von IPP Hydo Consult GmbH)
  8. „Städtebauliche Voruntersuchung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung im Bereich Ulmen-, Ebereschen- und Akazienstraße. Gutachten Berlin 2016“ (angefertigt von Stefan Bolk, Büro für Stadt-, Dorf – und Freiraumplanung)
  9. „Wohngebietserschließung Fredersdorf Regenentwässerung – hydrologischer Fachbeitrag Dresden 2016“ (angefertigt von Fugro Consult GmbH)

Die Gemeindeverwaltung beauftragte im Schreiben vom 04.10.2017 die R&H Umwelt GmbH Nürnberg mit ergänzenden Untersuchungen zu den hydrologischen Auswirkungen bei Offenlegung der Verrohrung. Der Gutachter seinerseits schlug vor, die Ergebnisse beider Untersuchungen (Auftrag: TAMAX/ergänzender Auftrag: Gemeindeverwaltung) in einem gemeinsamen Gutachten zu erläutern. Bei dem uns zur Einsicht vorgelegtes Material handelt es sich um dieses gemeinsame Gutachten (vgl. Seite 9).

Welche Wassersituation entsteht am Punkt Akazienstraße im Falle eines neuen Grabens? Bekanntlich fehlt für einen solchen Graben nahezu völlig die natürliche Vorflut und der Wasserstand im Graben ist immer identisch mit der Höhe des Schichtenwassers. Die Höhe des Schichtenwassers lässt sich exakt unter Berücksichtigung des Geländereliefs berechnen. Dazu schweigt das Gutachten, stattdessen wird behauptet: Die Wassersituation verbessere sich (vgl. Seite 33). Solche Aussage erstaunt um so mehr als Teile der Niederung im Bereich Altlandsberger Chaussee-Akazienstraße im Gutachten ausgespart bleiben, andererseits eine Fläche, die nicht zur Niederung gehört, jenseits der Landstraße, mit eingeschlossen ist. Eine Erklärung zu dieser territorialen Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes gibt es nicht.

  • Im Gutachten wird vorgegeben, die Grundwasserdynamik[3] mit einer Modellrechnung erfasst zu haben, d.h. die Auswirkungen der Neubebauung inklusive des zugehörigen Entwässerungssystems auf die Grundwasserstände im Neubaugebiet und in dessen Umgebung nachgewiesen zu haben (vgl. Seite 31). Als Modell wählt der Gutachter ein „Finite-Element-Grundwassermodell als nicht kalibriertes Prinzipmodell“. Leider führt er dazu fast nichts aus, wodurch seine Aussage – alles Wasser kann schadlos im Elisenhofgraben abgeführt werden – nicht nachvollziehbar ist. Zum Verständnis: Bausteine dieses Modells sind finite Elemente als mathematisch dargestellte Teilgebiete der Niederung, ihre „Summierung“ zu einer Gesamtfunktion unter Berücksichtigung der Nichtkalibrierung d. h. zahlreiche Daten des Modells sind durch Messungen nicht abgesichert. Ein solches Modell kann angewandt werden, schränkt aber die Aussagen erheblich ein. Um die Grenzen dieser Modellrechnung einschätzen zu können, fehlen im Gutachten Angaben.

Resümee

Das vorliegende Gutachten liefert nicht die notwendigen Daten für zu kalkulierende Wasserströme in der Niederung bei Extremniederschlagsperioden. Originäre Aufgabe eines hydrologischen Gutachtens ist, solche Angaben für die Planung wassertechnischer Anlagen zu liefern; sie fehlen bislang. Die Verantwortung für diese Daten liegt beim Hydrologen. Und es fehlt die alles entscheidende Aussage, nämlich welche Schadensmarken der Gutachter als Grenzwerte für Abflusssituationen angibt. Insofern ist der Beschluss der Gemeindevertretung in Punkt 4 und Punkt 9 nicht erfüllt. Unverständlich ist, dass es eine heute mögliche Computeranimation zur Veranschaulichung der Ergebnisse des Gutachtens nicht gibt.

Weitere Vorgehensweise Beim jetzigen Stand der Arbeit am hydrologischen Gutachten besteht Klärungsbedarf, den wir mit der hier vorgelegten Bewertung signalisieren. Soweit es zu diesem Gutachten vom 05.06.2018 Veränderungen gibt, gehen wir davon aus, dass die neue Fassung, sobald sie vorliegt, uns digital zugestellt wird. Das gleiche betrifft die wassertechnischen Berechnungen. Wir erwarten, dass unterschiedliche Einschätzungen zu Sachverhalten erläutert und fachlich abweichende Meinungen geklärt werden. Sie sind zu klären entsprechend dem vorliegenden Erkenntnisstand der Hydrologie, den anerkannten Regeln der Technik und auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung, Prüfauftrag Punkte 4 und 9.


[1] Als „Elisenhofgraben“ wird im Gutachten ein Graben vom Fennpfuhl bis zum Neuenhagener Mühlenfließ angenommen. Ortsübliche Bezeichnung für „Elisenhofgraben“ ist der tatsächlich vorhandene Graben von der Landstraße bis nach Elisenhof zum Neuenhagener Mühlenfließ.

[2] Das Gutachten erfasst lediglich Regenereignissen der Jahre 2006 bis 2014 sowie Niederschlagsmengen von 2017

[3] Grundwasserdynamik schließt hier die Schichtenwasserbewegung ein

Grundlagen zur erforderlichen Prüfung des hydrologischen Gutachtens 20.02.2018

Initiativgruppe „Grüne Welle“
Dr. Klaus Puls
Akazienstraße 26 a
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Vorbemerkung
Das hier vorliegende Material ist in vielfacher Hinsicht eine Gemeinschaftsarbeit. Besonders nach dem Starkregen vom 29. Juni 2017 gab es von Mitstreitern der „Grünen Welle“, von interessierten Bürgerinnen und Bürgern, vom Naturschutz viele Hinweise, Beobachtungen, Messungen nicht nur zu den Starkregenereignissen selbst, sondern auch zu anderen Fragen des Grünzugs.

Es gab Hinweise u. a. zu: Wie halten wir schadlos Wasser in der Fläche? Wie rasch muss Regenwasser abgeführt werden? Wohin mit in Keller eindringendem Schichtenwasser? Was bedeuten uns in Fredersdorf-Vogelsdorf Grünzüge? Wohin führt die Verschmutzung des Fennpfuhls durch Einleitung von Straßenwasser? Was ist bei uns Landschaftspflege und gibt es sie überhaupt? Die vielen Hinweise gingen weit über das Anliegen dieses Materials hinaus, was zum Ziel hat, auf die Prüfung des hydrologischen Gutachtens vorbereitet zu sein.

weiterlesen: Grundlagen zur Prüfung des hydrologischen Gutachtens

12 weitere Grünflächen gefährdet

In der Beschlussvorlage BV/0637/2016 geht es um die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Fredersdorf-Vogelsdorf.

12 weitere Flächen sollen Gewerbeflächen oder Bauland für Wohnungen werden. Hier kann man sehen, wie schnell sich doch so ein FNP auch mal eben ändern lässt. Leider aber in die verkehrte Richtung! Unter Punkt 13 soll zum Beispiel ein „Sondergebiet Erholung“ in „Gewerbe“ geändert werden.
Ganz klar lässt sich dies nicht, mit dem „Leitbild 2030“ vereinbaren (Punkt 5 Ortsentwicklung – Naturschutz und Wasserhaushalt auf Seite 10)!
Ein ganz spezieller Fall ist dann noch im Punkt 2 der Vorlage versteckt!

Die Vorlage war TOP Ö9 im öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung am 08.12.2016 und damit auch aus dem Bürgerinfo-Portal als PDF abrufbar. Heute habe ich da noch einmal reingeschaut, aber die Vorlage 637 steht nicht mehr zum Download zur Verfügung.

Statt des Downloadbuttons klafft jetzt in der Tagesordnung vom 8.12.2016 plötzlich eine Lücke:

0001Quelle: Bürgerinfo – Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Auch in der Übersicht aller Vorlagen ist die Vorlage 637 nicht mehr vorhanden:

0002
Quelle: Bürgerinfo – Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Zum Glück hatte ich sie mir zum damaligen Zeitpunkt runtergeladen. Wer noch einmal nachlesen will –
bitteschön: BV-0637-2016.pdf

Ganz unten auf Seite 5 ist ein Ausschnitt aus dem FNP zu sehen. Hier sind mit roten Ovalen die angedachten Änderungen markiert. Das tut mir ehrlich weh, wenn ich sehe, was da zur Disposition steht!

Mit Punkt 2 werden dann auch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Der nördliche Bereich dürfte meines Erachtens reichlich Freude unter den Bewohnern der Landstraße auslösen.
Weiter unten zeigt das Kästchen „2.“ auf einen merkwürdigen schmalen Streifen:

0003Quelle: BV/0637/2016 und Anlagen der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Ja, was ist denn das für ein schmaler Streifen dort? War hier nicht der Spielplatz geplant?
[Nachtrag vom 14.1.2017: Auf der gestrigen Infoveranstaltung erfuhr ich, dass dort kein Spielplatz geplant war!]

Ich weiß auch überhaupt nicht wem diese Grundstücke gehören, und wer da jetzt bauen möchte.
[Nachtrag vom 14.1.2017: Auf der gestrigen Infoveranstaltung erklärte sich Bürgermeister Thomas Krieger für befangen, was die schmale unbeplante Fläche auf der westlichen Seite der nach Süden verlängerten Landstraße betrifft. Bei besagter Infoveranstaltung ging es aber um den BP33 und nicht um die Änderung des FNP. Der BP33- Geltungsbereich tangiert dieses Grundstück nicht.]

Im TAMAX-Projekt sind dort noch grüne Bäume skizziert. Ich vermute mal, dass sich der Besitzer des Areals über einen deutlichen Wertzuwachs freuen dürfte, zumal durch das Neubaugebiet „Dreieck Akazienstraße“ für Straßenanbindung, Wasser und Abwasser usw. gesorgt ist.

Die Änderung des FNP wird wahrscheinlich noch einmal als Vorlage auf einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertreter auftauchen. Da bin ich jetzt schon gespannt, was sich bis dahin inhaltlich noch ändern wird.

Desaster nur vertagt!

Hier meine Gedanken zur letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 22.12.2016.
Wer sich genau über den Wortlaut informieren möchte, der sollte sich bitte das Sitzungsprotokoll im ALLRIS – Bürgerinformationssystem abrufen. Hier dann bitte die Sitzung im Kalender vom 22.12. anklicken. Irgendwann, wenn dies von der Verwaltung eingestellt wurde, sind dann oben rechts neben der Bekanntmachung auch die Protokolle zu finden.  Mikrofone waren ja sowohl für die Gemeindevertreter als auch für das Publikum aufgestellt.

Es war sehr von Vorteil, dass trotz des Termins so kurz vor Weihnachten viele von uns Anwohnern kommen konnten. Noch vor Beginn der Sitzung wurden in kürzester Zeit 44 Unterschriften zur Erhaltung der grünen Außenbereiche der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf gesammelt.

Frau Boßdorf leitete die Sitzung. Angesichts des immer voller werdenden Saals – es mussten noch extra Stühle reingetragen werden – setzte sie eine zusätzliche halbe Stunde für Einwohnerfragen zum Bebauungsplan BP 33 „Akazienstraße“ mit auf die Tagesordnung.

Herr Lindenberg, der sich auch schon im Hauptausschuss gegen eine Aufstellung des BP33 aussprach,  beantragte eine namentliche Abstimmung.

Nach den ersten regulären Tagesordnungspunkten begann die eingeräumte halbe Stunde für Fragen zum BP33. Frau Boßdorf agierte hier sehr ungeschickt in der Zuteilung des Rederechts. Ihr hätte doch klar sein müssen, dass viele im Saal mit reichlich Frust erschienen waren. Immerhin kam heraus, dass bereits seit vielen Monaten im stillen Kämmerlein Überlegungen zur Bebauung des „Dreiecks Akazienstraße“ liefen, welche nun in einer Hau-Ruck-Aktion noch ganz schnell in der Vorweihnachtszeit, mit Aufstellung des BP33, abgesegnet werden sollten.

So fiel Frau Boßdorf fast jedem ins Wort, der sich nicht mit einem einzigen Fragesatz begnügen wollte. Dies führte dann mehrmals zur Diskussion darüber, was denn nun ein Fragesatz sei und was nicht.  Wegen der entstandenen Unruhe wurde auch die Glocke geschwungen. Eine Steigerung war dann noch der Ausruf „Ich habe hier das Hausrecht!“.

Die Fragen gingen hauptsächlich (alle?) an Herrn Bürgermeister Krieger, der sich bereits in den Ausschüssen als Verfechter des BP33 äußerte. Sie bezogen sich zusammengefasst auf folgende Punkte:

– Die hydrologische Situation:
Anwohner im direkten Randgebiet des BP33-Geländes schilderten die Probleme mit dem Schichtenwasser, wie sie bereits jetzt schon vorhanden sind. In wieweit verschlimmert sich nach Bebauung die Schichtenwasserproblematik?
Herr Dr. Puls verwies auf die Grundsatzentscheidung der Gemeindevertreter (Beschluss 116/ 2005) die Bebauung auf längeren Termin zurückzustellen und eine mehrjährige Messung und Auswertung der Grundwasserpegel durchzuführen. Die Messungen über einen längeren Zeitabschnitt blieben aber aus, womit nun die Grundlage zur Beurteilung der hydrologischen Situation fehlt!

– Infrastruktur:
Die Problematik der Zufahrtsstraßen in das neue Wohngebiet wurde angesprochen. Die Anwohner befürchten hohe Beteiligungen an den Straßenbaukosten für den Fall, dass ihre Straße nicht mehr am Grünzug endet, sondern wegen der Zuführung in das Neubaugebiet ausgebaut werden muss. Ebenso gab es Bedenken was die Trinkwasser- und Abwasserleitungen betrifft.  Schon jetzt reicht am Straßenende in den Sommermonaten der Wasserdruck nicht einmal mehr für den Betrieb der Waschmaschine aus.
Weiterhin wurde in Frage gestellt, ob denn genügend Schul- und Kitaplätze vorhanden wären.

– Ortsbild, Verdrängung der letzten Grünflächen:
Wie lässt sich die nun geplante Bebauung mit dem „Leitbild 2030 Fredersdorf-Vogelsdorf“ (Auf der Grundlage des Beschlusses: BE-BV/0780-2011 der Gemeindevertretung vom 29.09.2011) vereinbaren?
Im Leitbild steht u. a.:

„Wir verpflichten uns, den nachfolgenden Generationen die natürliche Umwelt zu erhalten und dadurch Lebensqualität zu sichern. Dies beinhaltet auch ein Ressourcen schonendes Handeln in allen Lebensfeldern und das Ausschöpfen regenerativer Energiepotentiale.
Innerhalb des Siedlungsbereiches sind die Grünzüge im Ort unbedingt zu erhalten.

„Das Leitbild soll Ziele der Entwicklung benennen, die als Rahmen für Einzelbeschlüsse und für das Verwaltungshandeln dienen sollen.“

Herr Krieger versuchte hier  jeweils beschwichtigend die Fragen zu beantworten. Aspekte zur hydrologischen Situation wären jedoch erst nach Beschluss der Aufstellung des BP33 im Beteiligungsverfahren zu klären. Dies war eigentlich auch der Grundtenor der Antworten zu den anderen Fragen.

Schulerweiterungsbauten aus den Planungen für die  aktuelle Einwohnerzahl wurden als ausreichend für die zu erwartende steigende Schülerzahl bei entsprechender Ortsvergrößerung verkauft.

Immer wieder wurde in belehrender Art erklärt, was „rechtlich bindend“ sei und was nicht. So, als gäbe es hier den Zwang, auf Grund eines uralten Flächennutzungsplans, die ganze Niederung vollzubauen.

Oftmals hatte ich den Eindruck, dass bei der Beantwortung gleichzeitig Tatsachen verdreht wurden. Wie z.B. beim Punkt der unbedingt zu erhaltenden Grünzüge (im Leitbild der Gemeinde festgeschrieben). In seiner Antwort enthalten war die Formulierung, diese würden doch erst durch die Bebauung erschaffen werden. (???) In der Antwort auf meine Nachfrage wie dies zu verstehen sei, da doch bis auf einen schmalen Reststreifen der Grünzug bebaut werden soll, wurde der Grünzug kurzerhand als Brachfläche bezeichnet.

Herr Bergner kritisierte in seiner Frage an den Bürgermeister dessen schwülstige Antwortformulierungen.

Statt der eingeräumten halben Stunde Fragezeit war inzwischen weit mehr als eine Stunde vergangen. Immer wieder gab es neue Anfragen. Die Veranstaltung entwickelte sich wohl ganz anders, als es von den Befürwortern der Bebauung geplant war. Dies ging sogar soweit, dass Herr Krieger dazu Stellung nehmen musste, ob er denn nun in diesen Punkten persönlich befangen sei. (Bitte ggf. im Sitzungsprotokoll nachlesen.)

Herrn Dr. Puls wurde nun angeboten weitere Fragen gesammelt im Januar einzureichen. Dies führte auf Grund der kurzen Frist zu Unverständnis im Publikum.

Anschließend hatten vor der geplanten Abstimmung die Gemeinderatsmitglieder das Wort.
Von der SPD-Fraktion wurde ein neuer Änderungsantrag eingereicht. Dieser baute nun auf mehr Konsens, nachdem der letzte Änderungsantrag im Hauptausschuss gescheitert war. Herr Heiermann beklagte dies und warb für den neuen Antrag, welcher als Auflage zum BP33 ein ausführliches neutrales hydrologisches Gutachten forderte.

Für eine Aufstellung des BP33 warben u. a. Herr Paulus, Herr Arndt und Herr Auschner.
Gegen eine Aufstellung argumentierten neben Herrn Heiermann  auch Herr Heilmann und Herr Lindenberg.

Für eine Überraschung sorgte dann Herr Weihs mit dem Antrag der W.I.R.-Fraktion die Beschlussvorlage zurückzuziehen.
Herr Weihs stellte die Frage in den Raum, ob denn der immer weitere Ausbau der Gemeinde, und die damit einhergehende Zerstörung der restlichen Grünflächen, noch mit einer nachhaltigen Ortsentwicklung vereinbar wäre. Damit würde ja genau das vernichtet werden, was die Attraktivität von Fredersdorf-Vogelsdorf ausmacht: Die Nähe zur Natur.

Von Herrn Heiermann wurde der Antrag der W.I.R.-Fraktion begrüßt. Nur falls dieser nicht durchkommt, und um „schlimmeres zu verhindern“, wäre der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu unterstützen.

Hiermit war nun endgültig der Punkt gekommen, an dem Herr Krieger es nicht mehr zu einer Abstimmung kommen lassen wollte.
Es war nicht mehr absehbar, dass der Gemeinderat die Aufstellung mehrheitlich beschließen würde. Er zog die Beschlussvorlage zurück und „versprach“  (noch nicht genauer spezifiziert) eine Art Anwohner-Fragestunde für den Januar 2017.

Die Vorlage liegt also bald wieder zur Abstimmung an. Vielleicht mit einigen kosmetischen Änderungen. Bis dahin werden im Vorfeld Mehrheiten geschmiedet.

+++ in letzter Sekunde zieht der Bürgermeister Herr Krieger die Reißleine +++

+++ in letzter Sekunde zieht der Bürgermeister Herr Krieger die Reißleine +++

Herr Krieger zieht nur Sekunden vor der entscheidenden Abstimmung den Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes zurück! Eindeutig ein Etappenerfolg für uns. Wir konnten verhindern, dass still und heimlich etwas Unbequemes durchgedrückt werden konnte.
Der Saal zur Gemeindevertretersitzung war voll. Es mussten noch viele Stühle nachträglich reingetragen werden.  (Ein Kurzbericht der spannenden Sitzung folgt hier in den nächsten Tagen.)

Vielen Dank Allen die gekommen sind!!
Wir können jetzt erst einmal Weihnachten feiern.

Im Januar kommt aber das Vorhaben noch einmal auf die Tagesordnung. Dann gilt es noch einmal Stärke zu zeigen, und die Pläne zur Bebauung des Dreiecks Akazienstraße endgültig vom Tisch zu wischen.

Frohe Weihnachten!