Dringender Appell an die Gemeindevertretung zur aktuellen Beschlussvorlage zum BP 33 am 27.05.2021

Werte Gemeindevertreterin, werter Gemeindevertreter,

der Bürgermeister beabsichtigt zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag (27.05.2021) darüber abstimmen zu lassen, ob noch eine Mehrheit in der GV zur Fortführung des BP 33 Akazienstraße steht.

Auf der Sitzung des Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses (OEBU) am 11.5.2021 habe ich im Einvernehmen mit der IG Grüne Welle das zum BP 33 vorgelegte Informationsmaterial wegen gravierender Falschdarstellungen und massiver Täuschungen zurückgewiesen.
Dieser Standpunkt wurde in den darauf folgenden Tagen in einer Reihe (Corona bedingter) kleinerer Zusammenkünfte verschärft.

Stoppt den BP 33!

Von einer breiten Öffentlichkeit wird die Bebauung der Niederung „Akazienstraße-Landstraße“ abgelehnt. Das war bereits lange vor dem Aufstellungsbeschluss zum BP 33 der Fall und ist u. a. auch durch die Online-Petition von Max K. mit 489 Unterschriften (Stand: 25.05.2021) deutlich unterstrichen worden. Siehe
Erhalt der restlichen Grünflächen in Fredersdorf-Vogelsdorf! STOPPT DEN BP 33!

Die Erhaltung der Niederung gehört zu einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteten gesunden Lebensweise im Ort. Sie ist ohne Alternative und u. a. aus ökologischen, klimatischen sowie aus landschaftsspezifischen Gründen ohne Wenn und Aber zu erhalten.

Deshalb traten wir seit langem in Fredersdorf-Nord für behutsame
Lückenbebauungen ein.

Was ist bislang falsch gelaufen in der Planung zum BP 33 und hat hohe Kosten verursacht, von denen der Bürgermeister in der Beschlussvorlage spricht?
Dazu wenige Details.
Die Niederung, in der gebaut werden soll, ist Wassereinzugsgebiet
für große Teile von Fredersdorf-Nord. Vor mehr als einem Jahr (21.02.2020) erteilte der Landkreis MOL die Wasserrechtliche Erlaubnis für den BP 33. Gutachten, die dieser Genehmigung zugrunde liegen, enthalten nachweislich grobe Fehler, schwere Unterlassungen und bewusste Täuschungen. Gefährdungspotentiale werden verschwiegen, stattdessen wird so getan – und das ist jetzt entscheidend – als seien die Punkte 4 und 9 des Aufstellungsbeschlusses vom 26.01.2017 erfüllt.
Das sind sie aber nicht!
Hier Einzelheiten (Fakten, Personen, Strukturen) anzuführen, würde den Rahmen dieses Appells sprengen und erfolgt mit juristischen Konsequenzen an anderer Stelle.

Der Bürgermeister hat scheinbar vorsätzlich durch Unterlassung im Amt weder die Gemeindevertretung noch den für die Beratung der GV in dieser Sache zuständigen Fachausschuss (OEBU) veranlasst, die dazu seit 2018/2019 vorliegenden Gutachten und Plandokumente zu erörtern, um in zwei entscheidenden Punkten des Aufstellungsbeschlusses (4 und 9) Sicherheit zu bekommen.
Die wiederholten Hinweise seitens der Bevölkerung auf diese Notwendigkeit wurden permanent ignoriert.

Weitere Details: „Mit Schreiben vom 20.07.2016 beantragt die TAMAX GE Märkisch- Oderland GmbH die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Bebauung der Flurstücke 23 und 22/3 der Flur 2, Gemarkung Fredersdorf, Areal Akazienstraße“.
Mehr nicht!
Im Verwaltungsakt zum Bebauungsplan (BP 33) werden dann weitere
Flurstücke einbezogen, nämlich die Flurstücke 24, „teilweise 25“ (Teile der Landstraße), „teilweise 904“ (Grabenbereich), was legitim ist. Auf Nachfrage, wem diese zusätzlich hineingenommenen Flurstücke gehören, wird TAMAX als Eigentümer genannt.
Ob das stimmt oder nicht ist zu prüfen – in jedem Fall ergeben sich durch diese
Flächen im Geltungsbereich des BP 33 besondere kommunale Verantwortlichkeiten.

„Verlängerte Ulmenstraße“. Sie soll durch den empfindlichsten Teil der Niederung gebaut werden! Wer das planerisch vorschlägt, hat entweder von der Niederung keine Ahnung oder verfolgt andere Interessen. Da ist der Teil Landstraße. Er kann durch die Kommune aufgekauft und ausgebaut werden, Erschließungsstraße, wie anderswo auch– kein Problem.

Oder: Grabenbereich – Wer stellt hier wem, was durch welchen rechtlichen Übergang zur Verfügung?

Noch schwerwiegender ist die falsche Reihenfolge der vermeintlichen Planung. Erst muss der Gesamtzufluss in die Niederung und die dortige Regenwasserbewirtschaftung als Planungsgrundlage sicher festgestellt sein, bevor es um spezielle Anliegen wie im BP 33 geht.

Solche groben Fehler mit noch offenem Ausmaß dürfen einfach nicht
passieren. Hohe Kosten bei der Planung, ja, die sind anzunehmen.
Aber wer hat Schuld an den bisherigen Kosten?
Wer führt das Bauplanvorhaben seit mehr als vier Jahren – TAMAX oder der Bürgermeister?
Doch wohl der Bürgermeister.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bau einer Wohnsiedlung hinein in eine solch sensible Niederung ist kein Freibrief; die Natur lässt sich nicht durch Fachgutachten betrügen.

Ungelöste Probleme haben wir im Ort genug, belasten wir uns nicht mit neuen.

Planungen zum BP 33 einstellen!

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 25.05.2021

Stellungnahmen zur öffentlichen Auslage des Entwurfs BP 40 „Schulstandort Landstraße“ (BV/1199/2020) und des Entwurfs für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (BV/1198/2020)

Die die folgenden Stellungnahmen beziehen sich auf den Inhalt und das Verfahren der öffentlichen Auslage des Entwurfs des BP 40 und auf Ergebnisse und Verfahren der öffentlichen Auslage des Vorentwurfs zum BP 40, und sind als PDF über die jeweiligen Links abrufbar.

01
Fehler und Mängel im Entwässerungsgutachten, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
Ansprechpartnerin: Ingrid Matthes
09.05.2020

02
Dr. Uta Puls
Falsche Kompromisse, Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP
10.05.2020

03
Dr. Uta Puls
Bemerkungen zu meinen Stellungnahmen vom 05./14.11.2019 (Bürger 32)
09.05.2020

04
Falk Ehlert, Uwe May, Dr. Klaus Puls
Wir fordern: Fristaufschub von 6 bis 8 Wochen für die Beschlussvorlagen zum BP 40 „Oberschulstandort Landstraße“
Adressat: Landkreis Märkisch Oderland, Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen, Eveline Kranz
22.02.2020

05
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes
Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?
zugestellt auch den GemeindevertreterInnen
23.04.2020

06
Dr. Uta Puls
Zur abgesagten Informationsveranstaltung am 24.03.2020
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

10.05.2020

07
Dr. Uta Puls
Schulhof als Regenrückhaltebecken? Wie in Fredersdorf-Vogelsdorf Entscheidungen über ein 30-Millionen-Objekt getroffen werden
03.03.2020

08
Dr. Uta Puls/Dr. Dr. Klaus Puls
Auslage – ein eklatanter Rechtsverstoß
Stellungnahme zum BP 40 und 9. Änderung des FNP

06.05.2020

09
BP 40 „Schulstandort Landstr.“ weitere Bürgerbeteiligung
Lutz und Petra Bölke
10.05.2020

10
Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 40, „Schulstandort Landstrasse“
Peter Bergner
06.05.2020

11
Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des BP 40 „Schulstandort Landstraße“
Roland und Claudia Szczes
11.05.2020

Gravierende Mängel der Planung zum BP 40 – Ergebnis eines bewusst kalkulierten Szenariums des Bürgermeisters?

Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist,
kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht halten.
Henri Barbusse
Französischer Politiker und Schriftsteller
1873-1935

Um die gravierenden Mängel der Planung zum BP 40 zu verstehen, muss man Hintergründe kennen und sich mit dem Interesse des Bürgermeisters an der Bebauung der sog. Hemmerling-Fläche befassen. Mit dieser Fläche stehen sich vier beabsichtigte Bauvorhaben im Einzugsbereich der Niederung/Elisenhofgraben widersprüchlich gegenüber.

Das sind:

  1. der BP 40 (Oberschulbau) mit 42.000 m2
  2. die Freizeitanlage Landstraße mit 40.000 m2
  3. der BP 33 mit 40.000 m2, davon 28.000 m2 für. ca. 27 freistehende Häuser
  4. die Fläche westlich der Landstraße mit 13.000 m2, die sogenannte Hemmerling-Fläche, Wohnbebauung – aus früherem nicht genehmigtem Bebauungsplan.

Der unmittelbare Zusammenhang dieser vier Bauvorhaben wird vom Bürgermeister permanent geleugnet, was zu Verwerfungen im Planungsprozess geführt und viel Zeit gekostet hat.

Zusammenhänge

BP 40

Entgegen den Beteuerungen des Bürgermeisters und der Aussagen des nun seit 15.01.2020 vorliegenden Entwässerungsgutachtens, dass das auf der Fläche des BP 40 anfallende Niederschlagswasser in den tieferen Grundwasserleiter versickert, ist es real ganz anders: Es fließt in großen Teilen – aufgefangen in Rigolen – ab in Richtung Landstraße zum Elisenhofgraben und ins Quartier 14-2. Ähnlich wie beim BP 40 verhält es sich bei der als Freizeitanlage vorgesehenen Fläche an der Landstraße – auch hier fließt in Starkniederschlagsperioden das Regenwasser in Richtung Elisenhofgraben ab.

BP 33

Der BP 33, Bauvorhaben eines privaten Investors, kann nur in den Elisenhofgraben entwässern; eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Für beide Bauvorhaben – den BP 40 und den BP 33 – würde am Punkt „Landstraße“ des Elisenhofgrabens eine technische Vorflut notwendig sein, was Kosten verursacht. Daraus ergibt sich das Planungsdilemma des Bürgermeisters beim BP 40 – eine öffentliche Diskussion zum Entwässerungsgutachten des BP 40 soll möglichst verhindert werden, denn sie würde zur Auffassung führen, dass beide Planungsvorhaben im Widerspruch stehen – „entweder der BP 40 oder der BP 33“.

Auf den BP 33 aber kann der Bürgermeister nicht verzichten. Er ist zwingend erforderlich für die Vermarktung der sog. Hemmerling-Fläche, vor allem deshalb, weil erst mit dem BP 33 die Infrastruktur für dieses Ackerland geschaffen wird. Andernfalls könnten die 13.000 m2 kein Bauland werden, woran deutlich wird, dass diese Fläche direkt im Konflikt mit der Abflusssituation des BP 40 steht. Um das zu vertuschen, wird pausenlos erklärt, der BP 40 habe nichts mit der Niederung/Elisenhofgraben zu tun, weil das gesamte Niederschlagswasser am Standort in den tieferen Grundwasserleiter versickert. Aber wer sich mit dem Entwässerungsgutachten vom 15.01.2020 befasst, wird feststellen – diese Aussage ist falsch.

BP 33 in Konflikt mit kommunalen Interessen der Regenentwässerung

Die Niederung ist Zuflussgebiet einer Vielzahl von Entwässerungssystemen von Straßen und Quartieren. Dazu gehören u. a. Teile der Fredersdorfer bzw. Altlandsberger Chaussee, die Baumschulenstraße, die Quartiere 4 und 14-2 sowie Abflüsse aus Mulden und Schichtenwasser aus Gebieten wie Amsel- und Taubenstraße. Trotz mehrerer hydrologischer Gutachten, einschließlich des zum BP 33 vom 05.06.2018, ist dieser Konflikt ungeklärt. Ergebnisse eines Auftrags an Prof. Dr. Sieker stehen noch aus.

Es zeigt sich: Der BP 40 ist ein extensives, naturverbrauchendes Vorhaben, – nicht notwendig, kostenintensiv und nicht zeitgemäß. Zum Schaden der Umwelt, der Infrastruktur und der Wohnqualität wird so Siedlungsdruck erzeugt. Es gibt bessere Lösungen.

Ausweg aus dem Planungs-Chaos

Erstens: Eine „Abwägung“ der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern wie im Falle der Auslage des Vorentwurfes zum BP 40 (14.10. bis 15.11.2019) darf sich so nicht wiederholen. Das war keine Abwägung sondern ein Kniefall vor dem Bürgermeister. Wir Bürger erwarten von den Vorsitzenden der drei Fachausschüsse, klare Ansage dazu, wie sie gedenken, die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zum jetzigen Entwurf des BP 40 in ihren Ausschüssen bürgeroffen zu behandeln. Gute Erfahrungen gibt es genug und die Zeit drängt.

Zweitens: Es war ein grober Fehler, wenn der Vorsitzende des Ortentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses einvernehmlich mit dem Bürgermeister den Termin seiner Ausschusssitzung auf  den 25.02.2020 verlegte, genau zwei Tage bevor es zum Beschluss der Gemeindevertretung kam. Eine sachgemäße Behandlung der Tagesordnungspunkte zum BP 40 (ca. 1.000 Seiten) einschließlich der Abwägung war damit ausgeschlossen. Die beiden anderen Ausschüsse gerieten so in eine Zwangssituation.

Dieses Versagen des Ausschussvorsitzenden Arco Auschner gab der Feststellung Nahrung, dass sein Lebensmittelpunkt nicht Fredersdorf-Vogelsdorf ist sondern Beiersdorf-Freudenberg und demzufolge er sein Mandat als Gemeindevertreter hätte längst niederlegen müssen. Die Fraktion „Gemeinsam für Fredersdorf-Vogelsdorf“, sowie auch alle anderen, sind und werden hiermit aufgefordert, die offenkundige und tatsächliche Befangenheit von Herrn Arco Auschner rückwirkend festzustellen, um daraus die einzig richtige Schlussfolgerung zu ziehen und ihn als Vorsitzenden ablösen.

Drittens: Wir Bürger erwarten mit der Abgabe unserer Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf des BP 40 eine sachbezogene Abwägung, um offensichtliche, offenkundige der nahen Vergangenheit und eventuell noch versteckte Schäden ausschließen zu können. Wir sehen uns in der Verantwortung, unsachgemäße Abwägungen rechtlich prüfen zu lassen. Das betrifft Bereiche wie Verkehr, Lärmbelastung, Regenentwässerung, Umweltfolgen und kommunale Haushaltsbelastung, wozu es in den ausgelegten Materialien schon beim ersten Durchsehen erkennbar drastische Fehler und Mängel gibt. Voraussetzung dafür ist, dass man sich über die inzwischen schier unüberschaubare Menge an Dokumenten zum BP 40 (und der damit verbundenen extremen Verunsicherung vieler Menschen) gemeinschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern austauschen muss! Wie und wo das unter den jetzigen Bedingungen wieder möglich ist, prüfen wir noch.

Unterzeichner:
Klaus Bellmann, Peter Bergner, Falk Ehlert, Uwe May, Klaus Puls, Uta Puls, Wolfgang Sieler, Claudia Szczes, Roland Szczes.

Postanschrift: Klaus Puls, Akazienstraße 26 a, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Fredersdorf-Vogelsdorf, den 23.04.2020