Werte Gemeindevertreterin, werter Gemeindevertreter,
der Bürgermeister beabsichtigt zur Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag (27.05.2021) darüber abstimmen zu lassen, ob noch eine Mehrheit in der GV zur Fortführung des BP 33 Akazienstraße steht.
Auf der Sitzung des Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschusses (OEBU) am 11.5.2021 habe ich im Einvernehmen mit der IG Grüne Welle das zum BP 33 vorgelegte Informationsmaterial wegen gravierender Falschdarstellungen und massiver Täuschungen zurückgewiesen.
Dieser Standpunkt wurde in den darauf folgenden Tagen in einer Reihe (Corona bedingter) kleinerer Zusammenkünfte verschärft.
Stoppt den BP 33!
Von einer breiten Öffentlichkeit wird die Bebauung der Niederung „Akazienstraße-Landstraße“ abgelehnt. Das war bereits lange vor dem Aufstellungsbeschluss zum BP 33 der Fall und ist u. a. auch durch die Online-Petition von Max K. mit 489 Unterschriften (Stand: 25.05.2021) deutlich unterstrichen worden. Siehe
Erhalt der restlichen Grünflächen in Fredersdorf-Vogelsdorf! STOPPT DEN BP 33!
Die Erhaltung der Niederung gehört zu einer auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteten gesunden Lebensweise im Ort. Sie ist ohne Alternative und u. a. aus ökologischen, klimatischen sowie aus landschaftsspezifischen Gründen ohne Wenn und Aber zu erhalten.
Deshalb traten wir seit langem in Fredersdorf-Nord für behutsame
Lückenbebauungen ein.
Was ist bislang falsch gelaufen in der Planung zum BP 33 und hat hohe Kosten verursacht, von denen der Bürgermeister in der Beschlussvorlage spricht?
Dazu wenige Details.
Die Niederung, in der gebaut werden soll, ist Wassereinzugsgebiet
für große Teile von Fredersdorf-Nord. Vor mehr als einem Jahr (21.02.2020) erteilte der Landkreis MOL die Wasserrechtliche Erlaubnis für den BP 33. Gutachten, die dieser Genehmigung zugrunde liegen, enthalten nachweislich grobe Fehler, schwere Unterlassungen und bewusste Täuschungen. Gefährdungspotentiale werden verschwiegen, stattdessen wird so getan – und das ist jetzt entscheidend – als seien die Punkte 4 und 9 des Aufstellungsbeschlusses vom 26.01.2017 erfüllt.
Das sind sie aber nicht!
Hier Einzelheiten (Fakten, Personen, Strukturen) anzuführen, würde den Rahmen dieses Appells sprengen und erfolgt mit juristischen Konsequenzen an anderer Stelle.
Der Bürgermeister hat scheinbar vorsätzlich durch Unterlassung im Amt weder die Gemeindevertretung noch den für die Beratung der GV in dieser Sache zuständigen Fachausschuss (OEBU) veranlasst, die dazu seit 2018/2019 vorliegenden Gutachten und Plandokumente zu erörtern, um in zwei entscheidenden Punkten des Aufstellungsbeschlusses (4 und 9) Sicherheit zu bekommen.
Die wiederholten Hinweise seitens der Bevölkerung auf diese Notwendigkeit wurden permanent ignoriert.
Weitere Details: „Mit Schreiben vom 20.07.2016 beantragt die TAMAX GE Märkisch- Oderland GmbH die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Bebauung der Flurstücke 23 und 22/3 der Flur 2, Gemarkung Fredersdorf, Areal Akazienstraße“.
Mehr nicht!
Im Verwaltungsakt zum Bebauungsplan (BP 33) werden dann weitere
Flurstücke einbezogen, nämlich die Flurstücke 24, „teilweise 25“ (Teile der Landstraße), „teilweise 904“ (Grabenbereich), was legitim ist. Auf Nachfrage, wem diese zusätzlich hineingenommenen Flurstücke gehören, wird TAMAX als Eigentümer genannt.
Ob das stimmt oder nicht ist zu prüfen – in jedem Fall ergeben sich durch diese
Flächen im Geltungsbereich des BP 33 besondere kommunale Verantwortlichkeiten.
„Verlängerte Ulmenstraße“. Sie soll durch den empfindlichsten Teil der Niederung gebaut werden! Wer das planerisch vorschlägt, hat entweder von der Niederung keine Ahnung oder verfolgt andere Interessen. Da ist der Teil Landstraße. Er kann durch die Kommune aufgekauft und ausgebaut werden, Erschließungsstraße, wie anderswo auch– kein Problem.
Oder: Grabenbereich – Wer stellt hier wem, was durch welchen rechtlichen Übergang zur Verfügung?
Noch schwerwiegender ist die falsche Reihenfolge der vermeintlichen Planung. Erst muss der Gesamtzufluss in die Niederung und die dortige Regenwasserbewirtschaftung als Planungsgrundlage sicher festgestellt sein, bevor es um spezielle Anliegen wie im BP 33 geht.
Solche groben Fehler mit noch offenem Ausmaß dürfen einfach nicht
passieren. Hohe Kosten bei der Planung, ja, die sind anzunehmen.
Aber wer hat Schuld an den bisherigen Kosten?
Wer führt das Bauplanvorhaben seit mehr als vier Jahren – TAMAX oder der Bürgermeister?
Doch wohl der Bürgermeister.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bau einer Wohnsiedlung hinein in eine solch sensible Niederung ist kein Freibrief; die Natur lässt sich nicht durch Fachgutachten betrügen.
Ungelöste Probleme haben wir im Ort genug, belasten wir uns nicht mit neuen.
Planungen zum BP 33 einstellen!
Fredersdorf-Vogelsdorf, den 25.05.2021